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des Stifts Corvey bewirkten, dass Paderborn allrnählig Dorf und Land in sein Territoriumzog. Als der Erzbischof von Cöln, Dietrich (von Moers) im Jahre 1416 Administratordes Bisthums Paderborn geworden war, verlieh er mit dem Abte Dietrich von Corveyam 26. Mai 1417 „zur besseren Vertheidigung der Kirche", wie es in der Urkundeheisst, dem bisherigen Dorfe Beverungen die Gerechtsame einer Stadt. Die Einwohnerdes Orts wurden auf zehn Jahre von Abgaben befreit, um die verfallene Befestigungwieder errichten zu können.*) Unter den die Urkunde bezeugenden Geistlichen befandsich auch der Domherr Hildebrand v. U. (Reg. 487.)
Dann erscheint der Propst Hildebrand in Nörten noch einmal im Jahre 1419 alsZeuge (Reg. 496); über seine ferneren Schicksale und seinen Tod ist nichts bekannt.Im Jahre 1424 wird Johann von Rengelderode als Propst in Nörten genannt. 2 )
64. Hildebrand VII. 1417. Nur durch eine Urkunde vom 6. Januar 1417,die er nach dem Tode des Vaters mit seinem Bruder Ernst XII. ausstellt (Reg. 484),ist das Dasein dieses Hildebrand bezeugt. Er muss bald nachher gestorben oder in dengeistlichen Stand getreten sein.
65. Ernst XII. (Wenige [der kleine] Ernst.) 1417—1451. Ernst XII., derLetzte aus Hildebrand's IV. Linie auf Altengleichen, stellt mit seinem Bruder Hilde-brand VII. nach ihres Vaters Tode am 6. Januar 1417 die erste und zugleich einzigeüber Hildebrand bekannte Urkunde aus. (Reg. 484.) Ohne jede Auskunft über seinVerbleiben während der folgenden 14 Jahre, taucht Ernst plötzlich am 6. März 1431wieder auf, als die Uslar auf beiden Schlössern Gleichen und die im Mitbesitze vonAltengleichen befindlichen Herren von Kerstlingerode mit einander einen Burgfriedenerrichten, dessen in Reg. 562 ausführlich angegebene Bestimmungen bezweckten, eineReihe von Zwistigkeiten, welche zwischen den Vettern Ernst XIII. und Hans V. v. U.auf Neuengleichen, den Herren von Kerstlingerode und unserem Ernst XII. auf Alten-gleichen einerseits, und Hermann XIII. v. U. und dessen Söhnen auf Altengleichenanderseits, ausgebrochen waren, auf friedlichem Wege zu lösen. An dem genanntenund an dem folgenden Tage stellten beide Parteien Bürgen für die prompte Haltungdes Burgfriedens, insbesondere dafür, dass sie sich dem schiedsrichterlichen Spruche deszum Obmann gewählten Landgrafen Ludwig I. (des Friedfertigen) von Hessen fügenwollten. (Regg. 563, 564.) Alle diese Urkunden bezeichnen Ernst XII., um jeder Ver-wechselung mit seinem Vetter Ernst XIII. und dessen Neffen Ernst XIV. vorzubeugen,ausdrücklich als den Sohn Heise's. (II.) In demselben Jahre (1431) wird Ernst XII. aufAltengleichen in dem Uslar'schen Afterlehnbriefe genannt (Reg. 569), ebenso 4 Jahrespäter bei der Einigung, welche der Adel und die Städte des Göttingischen Landes zurErhaltung des Landfriedens und zur Vertheidigung des Eigenthums mit Wissen HerzogsOtto (cocles) auf drei Jahre schlössen (Reg. 592); endlich im folgenden Jahre (1436)mit seinem Vetter Hans V. und den genannten Brüdern von Hardenberg, welche beiFriedrich von Tastungen, Burgmann zu Lindau, ein Depositum machen. (Reg. 598.)
Ernst's Vermögen scheint recht ansehnlich gewesen zu sein. Wie schon seinGrossvater, so hatten dessen Söhne und Enkel nach unanfechtbaren Urkunden ihrerZeit die Theilnahme an dem kostspieligen Fehdeleben gemieden, die Ritterwürde nieerstrebt, und somit anscheinend nicht geringe Mittel erworben, welche Ernst XII. nunin den Stand setzten, selbst den Fürsten, wenn sie in Geldverlegenheiten waren, auszu-helfen. So lieh er und ein gewisser Hans Recke, der Schwiegersohn des Hans vonRoringen d. Aelt., im Jahre 1436 dem Landgrafen Ludwig I. (dem Friedfertigen) vonHessen 1000 Goldgulden und nahmen dafür das Schloss Ziegenberg in Pfand (Reg. 602),welches dem Hildebrand V. v. U., seinem Sohne Dietrich II. und den Brüdern vonKolmatsch bereits im Jahre 1385 (Reg. 347) von dem Vater des Landgrafen versetztund mindestens bis zum Jahre 1390 (Reg. 361) in ihrem Besitze geblieben war. Dieneue Pfandschaft Ernst's XII. dauerte bis 1444, in welchem Jahre es an Hermann vonBischofshausen und dessen Söhne für 1300 Gulden verschrieben wurde. 3 )
Das Schloss Hunnesrück, eine von Simon, dem letzten Grafen von Dassel, mitder Grafschaft Dassel dem Bischof Siegfried II. von Hildesheim im Jahre 1310 verkaufteBesitzung, 4 ) bekam im Jahre 1437 der Ritter Hans Hoye und sein Sohn, der Knappe
1) Bessen, Gesch. des Bisth. Paderborn, I, S. 287. — 2 ) Wolf, eichsfeld. Kirchengesch., S. 138. —
3 ) Landau, hess. Ritterburgen, IV, S. 316. — "•) (Scheidt), Cod. dipl. zu Moser, S. 581, 585; Vaterl.
Archiv, 1840, S. 184 u. ff.