Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
164
Einzelbild herunterladen
 

— 164 —

auf Neuengleichen gedacht, welcher der Entscheidung des Herzogs Otto (cocles) anheimgestellt wurde. (Reg. 497.)

Unsere Quellen über den Knappen Dietrich II. schliessen mit dem Ersuchen des-selben vom Jahre 1418 an den Junker Gottschalk von Plesse, für ihn wegen einerBürgschaft über 110 Gulden gegen Frau Margarethe von Saldern und deren BruderHermann XIII. v. U. gut zu sagen. (Reg. 490.)

Wann Dietrich, der um diese Zeit etwa 70 Jahre alt sein mochte, gestorben ist,bleibt unaufgeklärt.

62. Otto I. 1370—1403. Das Zusammengehen Otto's I. v. U. auf Altengleichenmit seinem älteren Bruder Dietrich ist ein so inniges, dass wir nur des Letzteren Lebens-beschreibung zu lesen brauchen, um uns auch von ihm ein flüchtiges Bild entwerfen zukönnen. Auszuscheiden haben wir nur die Regesten 334, 344, 347, 418, 421, in welchenDietrich ohne den Bruder erscheint.

Obwohl im Ganzen dem Fehdeleben abhold, wie sein Bruder, mit welchem erim Jahre 1389 (Reg. 358) zuerst „Knappe" genannt wird, sprechen doch mancherleiZwiste für Otto's nicht eben friedliebenden Charakter. Wir lesen von Streitigkeiten, dieer ohne den Bruder mit Gieseler Nase und der Stadt Mühlhausen 1393 hatte (Reg. 373),von einem Process gegen Reinhard von Netere und Sohn, welche Otto's Schwägerinaus seinem (Otto's) LIause in Oldendorf entführt hatten (Reg. 392), und schliesslich voneiner gegen Bodo von Adelebsen wegen Wegnahme von Kühen angestrengten Klage.(Reg. 411.) Beziehungen zu dem Cisterzienser - Nonnenkloster in Frankenhausen ver-anlassten Otto's Aufenthalt im Jahre 1399 auf dem Schlosse Sachsenburg, wo er eineUrkunde testirte. (Reg. 405.)

Sein letztes Erscheinen am 15. April 1403 (Reg. 426) und die Urkunde vom14. Januar 1404 (Reg. 429), die ihn als verstorben nennt, bezeugen, dass sein Ablebenin der Zwischenzeit erfolgt sein muss. Als sein Bruder Dietrich etwa 5 Jahre späterfür das Seelenheil seiner Verwandten jene aus Reg. 447 bekannte Stiftung .im KlosterReinhausen machte, schloss er auch die Fürbitte für Otto's Seele in die den Mönchenauferlegte Verpflichtung ein.

Otto's, mit Ilse (Elisabeth) von Stockhausen (Reg. 392) gezeugte Kinder warenim Jahre 1404 noch nicht mündig (Reg. 429); er dürfte also nicht sehr lange vor 1393,in welchem Jahre seine Gemahlin zuerst genannt wird (Reg. 373), geheirathet haben.

63. Hildebrand VI. 1376 —1419. Drei uns schon bekannte urkundliche Nach-richten sind es, wodurch wir erfahren, dass dieser spätere Geistliche der Sohn desKnappen LIildebrand V. war. Bezeichnet ihn auch die Zeugenreihe der Urkunde von1376 (Reg. 309) unter den Lehnsleuten der Edelherren von Homburg nur als denjüngeren Hildebrand gegenüber dem voranstehenden gleichnamigen Vater, der hier derAeltere genannt wird, so giebt uns doch schon der Uslar'sche Vergleich von 1379(Reg. 319) und das Kerstlingerode'sche Versprechen von 1384 (Reg. 343) völlige Sicher-heit für unsere Annahme, indem beide Urkunden die drei Brüder als Söhne Fliidebrand's V.ausdrücklich nennen. Nur lässt die abweichende Reihefolge der Namen in beiden Docu-menten nicht erkennen, ob Hildebrand VI. der Mittlere oder der Jüngste der Brüderwar, doch spricht die mittelalterliche Sitte, die dem dritten Sohne gern den väterlichenVornamen gab, dafür, dass Otto I. älter als Hildebrand war.

Bereits ein Jahr nach dem erwähnten Versprechen war Hildebrand VI. Canonicusam Dom zu Paderborn. Solches bezeugt die uns erhaltene Matrikel der ältesten deutschenUniversität Prag, welche Hildebrand als der erste bekannte Student unseres Geschlechtsim Jahre 1385 bezog, um dort wissenschaftliche Studien zu treiben, die vorher nur imAuslande erworben werden konnten. Für die Immatriculation auf dieser Hochschulehatte Hildebrand den höchsten Satz mit 14 gr. zu bezahlen. (Reg. 349.) Wann er vondort zurückkehrte, und wie sich die Zeit bis 1396 für ihn gestaltete, erfahren wir nurzum kleinsten Theile. Mit Sicherheit lässt sich nur erkennen, dass er innerhalb dieserPeriode und schon im Alter von etwa 40 Jahren die Würde als Propst des StiftsS. Petri und S. Andreae zu Busdorf in Paderborn erlangte, die hier, wie auch sonstbei den Collegiatkirchen, an Domherren verliehen werden musste, um deren Einkünftezu vermehren. ') Da Hildebrand's Vorgänger in diesem Amte, Johannes Westphal,

') Lüntzel, Gesch. d. Diöc. u. Stadt Hildesheim, II, S. 497.