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1 (1888) [Hauptbd.]
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Hildebrand V. v. U. (Regg. 347, 357, 359, 361) wird Dietrich neben dem Vater unter denAusstellern genannt. Nicht minder findet er sich an seiner Seite unter den Knappen indem gegenseitigen Friedensbunde des Göttingischen Adels vom Jahre 1389 (Reg. 358),bei Stiftung der Capelle auf Altengleichen im folgenden Jahre (Reg. 364) und in der 1391gegen die Uslar auf beiden Schlössern Gleichen gerichteten, auf 12 Jahre geschlossenenVerbindung des Rathes zu Duderstadt mit Heinrich und Dietrich von Hardenberg.(Reg. 370.) In Abwesenheit des Vaters stellt Dietrich II. mit seinem Bruder Otto I. imJahre 1394 die Urkunde über den wiederkäuflichen Verkauf einer Rente an den Capellanihrer Capelle zu Reinhausen selbständig aus. (Reg. 377.)

Nach dem Ableben des Vaters begegnen wir Dietrich II. allein und mit seinemgenannten Bruder bei verschiedenen friedlichen Handlungen, die nur einmal durch eineFehde mit dem Rathe zu Göttingen im Jahre 1406 unterbrochen wurden. Dem er-neuerten Friedensbunde des Göttingischen Adels und einiger Städte vom 1. Januar 1398,mit dem Herzoge Otto (cocles) von Braunschweig an der Spitze, traten die Brüder bei(Reg. 393), und schlössen 8 Monate später mit dem Duderstädter Bürger Hans Aide,welchem sie vor 10 Jahren 25 Schafe geraubt hatten, eine Einigung dahin, dass sieseine auf 10 Gulden und 10 Mark Duderst. Währung gestellte Entschädigung mit demhalben Zehnten zu Seeburg, der Rente zu Wollbrandshausen und Gütern zu Berns-hausen tilgten. (Reg. 395.) In einem der folgenden Jahre 1 ) deponirten die Brüdermit ihrer Mutter eine Urkunde über 50 Gulden jährlicher Zinse bei dem Rathe zuGöttingen (Reg. 397), traten dem am 3. October 1399 von den Uslar auf beiden Gleichenmit den Herren von Kerstlingerode geschlossenen Burgfrieden bei (Reg. 404), undschenkten dem von ihrem Vater im Kloster Reinhausen gestifteten Altare im Jahre 1400einen jährlichen Zins aus ihren Gelliehäuser Gütern. (Reg. 407.) Am 13. Juli d. J.verbürgte sich Dietrich für eine Summe Geldes, welche Herzog Erich von Grubenhagenden Herren von Cramm schuldete. (Reg. 407 a.)

Mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts zeigen sich, wahrscheinlich in Folge dervon dem Papste Bonifacius IX. vollzogenen Incorporirung der Pfarrkirche zu Siebolds-hausen in das Kloster Hilwartshausen, Beziehungen zu diesem Kloster. Dietrich be-zeugte zunächst in Sieboldshausen das Notariats-Document vom 20. November 1401 überdie Einführung eines neuen Pfarrers in die dortige Kirche (Reg. 418), und schlichteteim folgenden Jahre einen Streit, welchen Günther von Boventen mit jenem Klosterhatte. (Reg. 421.) In demselben Jahre belehnte Herzog Otto (cocles) Dietrich und dieübrigen Uslar auf Altengleichen mit diesem Schlosse (Reg. 420), worauf sie einen imnächsten Jahre (1403) wiederholten Revers ausstellten. (Reg. 426.) Die in einem un-genannten Jahre (1399) der Stadt Göttingen zur Aufbewahrung übergebenen 50 Gulden(Reg. 397) und ausserdem deponirte 600 Gulden nahmen Dietrich und Hildebrand VI.v. U. nach dem Tode ihrer Mutter und ihres Bruders Otto I. im Jahre 1404 als Vor-münder der Kinder des Letzteren vom Rathe zurück. (Reg. 429.) Am 25. Juli 1405schlössen die genannten Brüder v. U. unter Beitritt ihres Vetters Hermann XIII. unddessen Sohnes Wedekind I., sowie des Dietrich von Hardenberg und des Johann vonFalkenberg mit dem Herzog Friedrich von Braunschweig - Grubenhagen und seinemSohne Otto d. J. jene in Reg. 437 näher ausgeführte eigenthümliche Vereinbarung, nachwelcher die Herzöge während der nächsten 4 Jahre alle Einkünfte, die zu der Propsteiin Nörten gehörten, aufnehmen sollten, und dass, wenn dieser Contract irgend verletztwürde, sie, die erstgenannten, zu Duderstadt, Osterode oder zu Northeim einreiten undEinlager halten wollten, bis die Brüche gänzlich erfüllt wäre.

Wir konnten in der Geschichte unserer Fehden die Ursache nicht ermitteln,welche dem Knappen Hermann XIII. und seinem Sohne Wedekind I. im Jahre 1405/6die Waffen gegen die Stadt Göttingen in die Hand gab, und ihren sonst friedliebendenVetter Dietrich zur Theilnahme an der Fehde veranlasste. Nachdem die Parteien sichgegenseitig eine Zeitlang geschädigt, wurde der Zwist durch Vermittelung von Freundenund Schiedsrichtern arn 16. Januar 1406 gesühnt und beigelegt. (Reg. 439.) 2 ) WenigeMonate später übergab der Landgraf Hermann der Gelehrte von Hessen das SchlossAllerberg mit Dörfern, Gerichten und allem Zubehör bis zum nächsten 25. Juli anDietrich v. U. unter der Bedingung, dass er dasselbe auf seine Kosten und Gefahr ver-

•) 1399 nach der Note zu Reg. 429. — 2 ) Nach einer Notiz in den Rechnungsbüchern der StadtGüttingen zum Jahre 1411 wurde die Fehde anscheinend in diesem Jahre erneuert. (Siehe S. 69, Note 5.)