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1 (1888) [Hauptbd.]
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convente zum Altaristen über einen von Siegfried im Kloster gestifteten Altar bestellt(Reg. 268), und wieder 5 Jahre später (Ende 1364 oder 1365) wird er von den Mönchenin Reinhausen zum Abt ihres Klosters erwählt. Sogleich beauftragt der ErzbischofGerlach von Mainz den Statthalter zu Erfurt, Dietrich von Ilfeld, Heiso's Wahl zuuntersuchen und zu bestätigen, wenn nichts dagegen einzuwenden sei. (Reg. 279.)Die Bestätigung muss unbeanstandet erfolgt sein, denn als Nachfolger des wieder ge-wählten, noch 1364 als Abt fungirenden Hermann von Friedland (Vredelant) findet ersich am 1. März 1366 bei einem Vergleiche mit den Herren von Bodenhausen (Reg. 280)und im folgenden Jahre bei der Verpfändung von Einkünften des Klosters an Siegfriedvon Bülzingslöwen zur Niedeck. (Reg. 284.) Im Jahre 1370 ernannte ihn der neu ge-wählte Papst Gregor XI. zum Conservator der Güter und Freiheiten der Kirche zuLüerdissen (Lütwardessen) und ertheilte ihm 2 Jahre später die Confirmation allerPrivilegien seines Klosters. (Reg. 296.)

Die Quelle, welcher die letzten Nachrichten entnommen sind (Reg. 296), setztHeiso's Tod in das Jahr 1373. Das ist unrichtig. Die Eingangs dieser Biographie be-sprochene Urkunde vom Jahre 1390 (Reg. 362) kennt ihn am 25. Juli d. J. noch als„ehemaligen" Abt von Reinhausen, so dass es scheint, als ob die Nachricht von derNiederlegung seines Amtes im Jahre 1373 die Nachricht von seinem Tode hervor-gerufen hat.

Nach 1390 ist über Heiso III. nichts Weiteres bekannt. Als sein Nachfolger imAmte wird Günther von Roringen urkundlich zuerst 1382 genannt. r )

60. Mcchtild. 1381. Das einzige Document, welches Mechtild v. U. namhaftmacht, ist ein im Augustiner-Nonnenkloster Weende am 20. Juni 1381 begonnenes undam folgenden Tage in Göttingen abgeschlossenes Protokoll des Notars und MainzerClerikers Johann von Adelebsen, worin die vor dem Abt Heinrich des Blasiusstifts zuNortheim und Zeugen auf Befehl des Papstes Urban VI. gemachten eidlichen Aussagenmehrerer Conventualinnen und anderer Personen über die Frage „wo das Kloster Weendezuerst gewesen, warum es verlegt, und ob es rathsam sei, es wieder zu verlegen"niedergelegt sind. Die vernommenen Personen versichern einmüthig, von ihren Vor-fahren und durch Urkunden erfahren zu haben, dass das jetzige Kloster Weende ehemalsin Olerdeshusen (jetzt Nicolausberg) gewesen sei, und von da aus Noth und des Vortheilswegen verlegt wäre. (Reg. 327.)

Nach dem Zweck dieser Untersuchung unterliegt es keinem Zweifel, dass derPropst und die Priorin des Klosters für die Vernehmung nur die älteren Conventualinnenin Vorschlag brachten, und dass die Klosterfrau Mechtild von Uslar, welche auch ab-gehört wurde, damals (1381) zu diesen gehörte.

IX. Generation.

61. Thidericus II. (Tyle, Dyderike.) 1370 — 1418. Um nicht durchWiederholung zu ermüden, können wir uns für die bis zum Tode seines Vaters reichendeLebenszeit um so mehr auf eine kurze Recapitulation der in der Biographie Hilde-brand's V. besprochenen Urkunden beschränken, als Dietrich II. bis dahin fast aus-schliesslich in Begleitung seines Vaters erscheint. Wir sehen beide zuerst am 20. October 1370beim Turnier Herzogs Otto des Quaden in Göttingen (Reg. 294), 9 Jahre später (1379)bei dem Vergleiche der Uslar über ihre Antheile am Schlosse Altengleichen (Reg. 319)und den damit eng verbundenen Urkunden des Jahres 1384 (Regg. 343, 344), in welchenDietrich (Tile) als Sohn Hildebrand's (V.) ausdrücklich genannt wird. In der Zwischenzeiterscheinen Vater und Sohn im .Jahre 1381 als Schuldner der Grafen Otto und Heisevon Lutterberg, denen sie ihr Burglehn auf dem oberen Hause zu Gieboldehausen für40 Mark Duderst. Währung verpfänden (Reg. 326) zum Zweck eines Darlehns an denErzbischof Adolf I. von Mainz, welcher um die Mittel zur Einlösung des SchlossesGieboldehausen in Verlegenheit war. (Vgl. Reg. 324 und die Biographie Hildebrand's V.[S. 144.]) Auch beiden Verpfändungen und Verpachtungen des Jahres 1382 (Regg. 334,335) wird Dietrich II. (Tylo) neben seinem Vater genannt. In den die Zeit von 1385bis 1390 umfassenden Urkunden über die Verpfändung des Schlosses Ziegenberg seitensdes Landgrafen Hermann des Gelehrten von Hessen an die von Kolmatsch und

') Kernhäuser Copialbuch III, 180 im Staatsarchive zu Hannover.

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