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1 (1888) [Hauptbd.]
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Jahre 1376. Hier nennt er sich „junior" zur Unterscheidung von dem gleichfalls an-wesenden Knappen Ernst VII. v. U. (Reg. 308.) Die einzige Fehde, hei welcher seinerErwähnung geschieht, begann vielleicht schon zu Ende des Jahres 1377 und war gegenDuderstadt gerichtet, mit welcher Stadt er und wohl noch andere ungenannte Uslarnach Angabe unserer Familien-Chronisten wegen einiger Hufen Landes und einiger Höfein Differenzen gerathen sein soll. Ernst XI. fiel in die Gefangenschaft der Duderstädter,aus welcher er sich mit 100 Mark Duderst. Währung lösen musste; er versprach, am20. Januar 1378, das Geld in gleichen Raten zu Johannis und Michaelis (unter Bürgschaftder in Reg. 313 und 314 genannten Edelleute) zu bezahlen. Aber schon die Beschaffungder ersten Rate muss auf Schwierigkeiten gestossen sein, da zwei der Bürgen Ernst'sdie Stadt am 25. November baten, ihm dieselbe zu stunden. (Reg. 317 a.) (Siehe S. 60.)

Wie bei dieser Fehde, so erscheint auch Ernst ohne den Bruder als Zeuge undMitbesiegler der Urkunde von 1379, worin der Knappe Tile von Bodenhausen demEdelherrn Johann von Plesse das Dorf Husserode (Holzerode) verkauft. (Reg. 318.) Inden Jahren 1381 und 1382 findet sich Ernst wieder zusammen mit dem Bruder in denRegg. 325 und 334; dann begegnen wir ihm noch einmal ohne denselben, aber mitseinem Sohne Hermann XIII. bei einer dem Wiederausbruche der Fehde mit Duderstadtfolgenden Sühne und Urfehdeschwörung für diese Stadt und das Erzstift Mainz vom14. Februar 1383. (Reg. 337.)

Bald nachher, jedenfalls vor dem 15. Juni d. J., muss der Knappe Ernst XI. ge-storben sein, weil der ihn überlebende Bruder Hermann in seiner an diesem Tage fürseine Verwandten im Kloster Reinhausen gestifteten Todtenfeier (Reg. 338), den Mönchenauch die Gebete für das Seelenheil seines verstorbenen Bruders Ernst zur Pflicht macht.

Wer seine Gemahlin gewesen, habe ich nicht auffinden können.

58. Henricus VI. 1345 —1370. Die Nachrichten über ihn sind nur dürftige.Als Knappe und jüngster Sohn des Ritters Heinrich IV. wird er mit seinen Brüdernunter den Ausstellern und Zeugen der aus den vorstehenden Lebensbeschreibungen be-kannten Urkunden der Jahre von 1345—1348 (Regg. 222, 223, 232, 239) genannt. Dannverliert sich seine Spur, bis wir aus einer Urkunde vom 29. September 1370 (Reg. 293)erfahren, dass er den geistlichen Stand erwählt hatte, und die Uslar'sche Familie ihnnun in die eben eingetretene Vacanz ihrer Patronatpfarre zu Gross-Lengden einsetzte.Dass er im Jahre 1380 bereits einen Nachfolger in diesem Amte hatte, stellt dasRegest 322 ausser Zweifel; ob aber sein Tod oder sein Uebergang in ein anderes Amtdie neue Besetzung der Pfarre durch Conrad von Benniehausen veranlasste, bleibt ebenso ungewiss, wie die Frage, ob Letzterer der unmittelbare Nachfolger Heinrichs v. U.im Pfarramte zu Gross - Lengden war.

59. Heyso III. 1350 —1390. Mangels jeder bestimmten Angabe über die Ver-bindung dieses Geistlichen mit seinen weltlichen Angehörigen auf den Gleichen wirdHeiso v. U. als Sohn des Ritters Heinrich IV. zu betrachten sein, freilich nicht mitSicherheit, aber doch nicht ohne Gründe, welche dafür sprechen. In seinem späterenLebensalter (1390) vergleicht nämlich Heiso mit den in Reg. 362 Genannten einenzwischen Hermann XIII. v. U. und dem Convente des Wilhelmiten-Klosters zu Witzen-hausen entstandenen Streit über die Urkunden, welche Hermann und seine Eltern demKloster verliehen hatten, dahin, dass Hermann und seine Erben zur Innehaltung derUrkunden verpflichtet werden. Sind unter diesen Urkunden, wie kaum zu bezweifeln,die von Hermann's Vater, Ernst XI. und seinem söhnelosen Bruder Hermann XII. demKloster gemachten Schenkungen von 1371 und 1372 (Regg. 297, 301) zu verstehen, soist es nur natürlich, dass Hermann XIII. seinen alten und erfahrenen Oheim, den ehe-maligen Abt Heiso III., erkor, die von dem Kloster erhobenen Ansprüche zu schlichten.Im Jahre 1394 stellt Hermann XIII. über die mit dem Kloster geschlossene gütlicheEinigung eine besondere Urkunde aus. (Reg. 378.)

Heiso trat anscheinend früh in den geistlichen Stand. Unter den Mönchen desKlosters Reinhausen nennt ihn im Jahre 1355 zuerst die Urkunde (Reg. 250), betreffendden Verkauf des dem Kloster Mariengarten verpfändeten Zehntens zu Dramfeld. 5 Jahredarauf wird er auf Wunsch Siegfrieds von Bülzingslöwen') von dem Reinhäuser Kloster-

') Seit 24. August 1360 Pfandbesitzer des herzoglichen Schlosses Niedeck (Sudendorf, Urkb. zurGesch. der Herzz. v. Braunschw. u. Ltlneb., III, S. 75), wohl ein Verwandter Heiso's v. U. (Vgl. Reg. 284.)