155 —
folgten Tode verblieb, und dort den Grund zu der durch seinen Nachfolger Johannesde Indagine (von Hagen) so berühmt gewordenen Bursfelder Congregation legte.')
Wer die Abtswürde zu Bursfelde von 1430 bis 14-33 bekleidete, erfahren wirnicht. Es wird berichtet, der Convent des Klosters sei im letztgenannten Jahre aus-gestorben, die Gebäude zerfallen, die Aecker unbestellt geblieben; ein einziger Mönchund eine einzige Kuh seien die beiden Bewohner dieses s. g. Klosters gewesen. 2 ) ImWiderspruche damit erfahren wir aus der in Reg. 579 angegebenen Quelle eine am26. April 14-33 getroffene Entscheidung des Erzbischofs Conrad III. von Mainz, nachwelcher der unfähige Abt Joannes ab Uslar zu Bursfelde sein Amt niederlegen, in einanderes Kloster des Ordens sich begeben und zu seinem Unterhalte mit jährlich 20 Schil-lingen und einer Getreiderente sich begnügen solle.
Die Schwierigkeit der Frage, ob hier ein Mitglied unseres Geschlechts als Abtdieses Klosters von 1430 bis 1433 anzusetzen ist, steigert noch die Thatsache, dass dieGeistlichen ihren Geschlechtsnamen oft in den Namen ihres Geburtsortes umwandelten,wie wir das oben bei dem Abte Johann Dederoth gesehen haben und wie wir es nochhundert Jahre später bei dem Conventual des Stifts zu Helmershausen, Johann Möller,finden, der sich nach seinem Geburtsorte Johann von Uslar nannte. 3 )
Genealogische Bedenken, unsern Knappen Hans IV. für den Abt Johann v. U.in Bursfelde zu halten, sind nicht vorhanden. War derselbe bei seinem ersten Erscheinenim Jahre 1376 etwa 16 Jahre alt, so erreichte er bei seiner Entfernung aus dem Klosterdas 73. Lebensjahr. Er kann daher sehr wohl im Jahre 1407 geistlich geworden seinund die Abtswürde in Bursfelde erlangt haben, zumal da er anscheinend unvermähltwar, und wir über sein Ableben nirgends Auskunft erhalten.
55. Ernst X. 1385—1407. Der jüngste Sohn des Ritters Ernst VIII., ebenfallsErnst genannt und seines Namens der Zehnte, nennt sich bei seinem ersten Erscheinenim Jahre 1385 zur Unterscheidung von seinem gleichnamigen Bruder „der Jüngere".Er ist in der Urkunde (Reg. 34-8) mit seinen Brüdern Aussteller des Reverses für denLandgrafen Balthasar von Thüringen, worin sie diesem mit ihrem Schlosse Neucngleichenbeizustehen und ihm solches zu öffnen versprechen. Der Zweck dieses Bündnisses istaus der Geschichte unserer Fehden bekannt.
Beim Ausbruch der grossen Fehde zwischen dem Herzog Otto den Quaden undseiner Stadt Göttingen im Jahre 1387 scheint Ernst X. auf die Seite seines Bruders,des Ritters Ernst IX. v. U., getreten zu sein, als dieser, um der Gewalt des LandesherrnSchranken zu setzen, in seiner Stellung als Hauptmann der Stadt Göttingen die Bürgersiegreich gegen die herzoglichen Mannen führte und ihnen auf der Brandstätte vonRostorf am 22. Juli 1387 jenes entscheidende Treffen lieferte, über welches die Er-zählung der Uslar'schen Fehden auf S. 63 u. f. ausführlich berichtet. Wenn ich in denbeiden Fehdebriefen, welche Ernst v. U. in Anlass dieser Fehde an den herzoglichenVogt (Amtmann) Heinrich Kyphut, den eigentlichen Urheber des Kampfes (Reg. 354),und an den Herzog selbst (Reg. 355) sendet, den jüngeren Ernst X., nicht den Führerder Stadtmiliz, seinen Bruder, zu erkennen glaube, so nehme ich den Grund hierfür ausdem den Briefen fehlenden Praedicat „Ritter", welches beizufügen Ernst IX. nicht ver-säumt haben würde, falls er gemeint wäre. Aus demselben Grunde halte ich Ernst X.auch für den Empfänger des Verwahrungsbriefes, welchen der Rath zu Braunschweigam 29. Deceinber 1390 ihm wegen seiner Fehde mit dem Bischof (Gerhard) von Hildes-heim sandte. (Reg. 367.) Der Ausbruch des Kampfes scheint sich verzögert zu haben,weil erst zum folgenden Jahre ein glaubwürdiger Schriftsteller 4 ) von einer gegen denHerzog Friedrich von Wolfenbüttel und den ihm verbündeten Rath zu Braunschweiggerichteten Fehde berichtet, welche 209 Ritter benachbarter Burgen und Schlösser, mitdem Bischof Gerhard von Hildesheim an der Spitze, gegen den Herzog um des RittersConrad von Steinberg willen beschlossen hatten.
Gegen Ernst X., wie gegen alle Uslar auf beiden Schlössern Gleichen war dasin demselben Jahre (1391) von dem Rathe zu Duderstadt mit Heinrich und Dietrich
') Leuckfeld, Antiq. Bursfelrl., S. 20 u. ff., S. 39 u. ff.; Vaterl. Archiv, 1842, S. 398; Zeitschi-, desHarz-Vereins, 1872, S. 312, 130. — 2 ) Grube, Johannes Busch, Augustinerpropst in Hildesheim (Sammlunghist. Bildnisse), S. 54; Leuckfeld, 1. c., S. 41; Wolf, Gesch. d. Klosters Steine, S. 25, Note. — 3 ) (Landau),das Kurfürstenth. Hessen in malerischen Orig.-Ansichten, S. 141; Wenek, liess. Landesgesch. II, 2. Abth.,S. 983, Note h; Zeitschr. d. V. f. hess. Gesch. u. Landesk., V, S. 281, Note. — 4 ) Sack, Gesch. derSchulen zu Braunschweig, 1. Abth., S. 122.
20*