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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
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Hermann den Gelehrten von Hessen öffnen. (Siehe S. 62.) Wie seine älteren Brüder,so ist auch Hans IV. etwa 10 Jahre später Empfänger der Klageschrift des EdelherrnHeinrich von Homburg über die ihm durch den Knappen Hermann XIII. v. U. wider-fahrenen Beleidigungen. (Reg. 368.) Das von den Herren von Hardenberg und derihnen verbündeten Stadt Duderstadt gegen die Uslar auf beiden Schlössern Gleichengerichtete Bündniss von 1391 schloss auch Hans IV. ein. (Reg. 370 und S. 64.) Als„Knappe" bezeichnet ihn zuerst die Verpfändungsurkunde von 1392 (Reg. 371), so wiedie Documente der Jahre 1393 . (Reg. 374) und 1394 (Reg. 376.) Dem von dem HerzogeOtto (cocles) einige Jahre nach dessen Regierungsantritte zu gegenseitiger Eintracht ge-stifteten Bunde des Adels und einiger Städte seines Landes trat Hans IV. am Neu-jahrstage 1398 bei. (Reg. 393.) Am 3. Februar d. J. machte Hans IV. der HerzoginMargarethe, Wittwe Otto's des Quaden, auf ihrem Wittwensitze zu Münden seine Auf-wartung. Er wurde Abends zur Tafel gezogen, und der Rechnungsführer der Herzogin,der Amtmann Hans Druchtlef, bemerkt in seinem Ausgabe - Register, dass für diesenAbend ein Stübchen (etwa 4 Liter) Wein von dem Krämer Borchers geholt sei.(Reg. 394.) ')

Als Margarethens Sohn Otto (cocles) nach erlangter Mündigkeit der Stadt Göt-tingen am 8. Januar 1399 ihre Privilegien bestätigte, bezeugte Hans IV. die in demdortigen Kaufhause darüber ausgestellte Urkunde. (Reg. 398.) Ebenfalls bezeugte undbesiegelte er in diesem Jahre die Urfehdeschwörung der Brüder Christoph und Wernervon Buttlar vom 25. Mai (Reg. 4-00), beschenkte am 25. Juli das Kloster Reinhausenzur Erlangung einer jährlichen kirchlichen Feier nach seinem Tode (Reg. 403), undwurde am 3. Octoher Mitstifter des Burgfriedens der Uslar und der von Kerstlingerode.(Reg. 4-04.)

Mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts (die Urkunde ist nicht datirt) trat Johann(Hans) IV. auch dem Bündnisse seiner Brüder bei (Reg. 391), worin diese dem Erz-bischof Johann II. von Mainz mit ihrem Schlosse Neuengleichen Beistand geloben indem Kriege, den die Brüder des bei Klein-Englis ermordeten Herzogs Friedrich vonWolfenbüttel gegen den Erzbischof als den vermeintlichen Urheber des Mordes führten(Mainzer Fehde), und den wir auf S. 65 u. f. näher besprochen haben. Dass Hans IV. auchactiver Theilnehmer an der Fehde wurde, schliesse ich aus der in Reg. 419 gegebenenurkundlichen Nachricht, nach welcher er im Jahre 14-01 Feind wurde eben des HerzogsOtto (cocles), welcher mit seiner Stadt Göttingen am 25. Juni seinen weifischen VetternHülfe versprach, 2 ) und folgere es aus dem Briefe König Ruprecht's vom Jahre 14-02,welcher Hans in die vorläufige Amnestie einschloss. (Reg. 423.)

Kurz vor Beginn dieses Krieges muss Hans auch mit der Stadt Mühlhausen inFehde gewesen sein, wenigstens sandte er ihr am 13. December 14-00 den Fehdebrief.(Reg. 412, Note.)

In den letzten Tagen des scheidenden Jahrhunderts leistete der Knappe Hans IV.mit seinem Bruder Werner Bürgschaft für den in der Mainzer Fehde von den Göttingerngefangenen Ludolf von Hagen (Reg. 410) und wiederholte diese Bürgschaft am 17. April(Reg. 414), am 29. April (Reg. 4-16) und am 24. Juli (Reg. 417) des Jahres 14-01. Ausdem Jahre 1403 ist uns nur ein für die Herren von Rusteberg geleistetes Zeugniss vonihm bekannt. (Reg. 425.) Sein letztes urkundliches Erscheinen fällt ins Jahr 14-07, woer die in Reg. 445 näher bezeichnete Urfehdeschwörung seiner Vettern auf Altengleichenmit besiegelt.

Damit schliessen die Urkunden über unsern Knappen Hans IV., und die Ver-muthung tritt an die Stelle jener stummen Zeugen aus seiner Lebenszeit.

An der Spitze des Benedictiner-Klosters Bursfelde an der Weser stand bis 1430der Abt Albert von Bodenstein. Unter seiner Verwaltung war das Kloster so sehr inVerfall gerathen, dass der Landesherr, Herzog Otto (cocles), sich veranlasst sah, denAbt des Klosters zur Clus bei Gandersheim, Johann Dederolh, 3 ) welcher dieses Kloster1| vom 21. Juli 1430 bis 1433 auf's Beste reformirt hatte, im letztgenannten Jahre nach

Bursfelde zu versetzen, woselbst er bis zu seinem am 6. Februar 1439 an der Pest er-

') Ob mit den von Uslar, welche nach dem Rechnungsbuche (Reg. 394-) am 10. Febr. und10. März wiederum von der Herzogin bewirthet wurden, Herren von Uslar oder Rürger aus Uslar gemeintsind, ist nicht ersichtlich. — 2 ) Weizsäcker, deutsche ReiehstagsacLen, IV, S. 392, Note 2. — 3 ) Ernannte sich nach seinem Geburtsorte Johann von Münden.