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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
153
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Schon im folgenden Monate, anscheinend in Veranlassung des Aufgebens seinerStellung als herzoglicher Amtmann zu Brunstein, scheinen die engeren BeziehungenErnst's zum Herzoge gelöst zu sein, weil er am 16. Februar erklärt, bezüglich derSchäden und Kosten, welche er in dieser Stellung in dem Kriege mit den Grafen zuHohnstein erlitt,') befriedigt zu sein (Reg. 399), und weil wir ihn ferner nicht mehr imGefolge Ottos antreffen. Noch am 25. Juli 1399 nimmt Ernst IX. vom Kloster Rein-hausen das Vorwerk zu Gross-Lengden für 10 Mark Gotting, in Pfand (Reg. 402), undan demselben Tage beschenkt er dasselbe Kloster zur Erlangung eines jährlichenTodtenamts. (Reg. 403.) Bei der Errichtung des Burgfriedens zwischen den Uslar undden ihnen verwandten Herren von Kerstlingerode am 3. October d. J. steht Ernst IX.als Ritter an der Spitze der Urkunde. (Reg. 404.) Um diese Zeit bildet eine von ihmbehauptete Bedrängung durch hildesheimische Bürger den Gegenstand einer Klage Ernst'san den dortigen Bischof. (Reg. 406.) Auch sonst zeigen sich seit 1395 mancherleiSpuren von Zerwürfnissen Ernst's mit Hildesheimern, über die uns jedoch jede nähereKunde (als die in den Regesten 383 a und b, so wie in 386 a. niedergelegte) fehlt.Endlich wird unser Ritter im Jahre 1400 unter den Bürgen des von dem LandgrafenBalthasar von Thüringen gefangen genommenen Hans von Dörnberg genannt, als dieseram 6. December die Urfehde beschwört und seiner Haft entlassen wird. (Reg. 409.)

In der Geschichte unserer Fehden haben wir den Krieg kennen gelernt, welcherin Veranlassung der Ermordung des Herzogs Friedrich von Wolfenbüttel von dessenBrüdern gegen den Erzbischof Johann II. von Mainz und deren beiderseitigen Ver-bündeten in den Jahren von 1401 —1405 mit grosser Erbitterung geführt wurde. Diein Reg. 391 extrahirte undatirte Urkunde lässt keinen Zweifel darüber, dass RitterErnst IX. und seine Brüder in dieser s. g. Mainzer Fehde mit ihrem Schlosse Neuen-gleichen auf die Seite des Erzbischofs traten und wahrscheinlich ihm auch persönlichHülfe leisteten. (Reg. 391.) Kurz vor dem Ausbruche des Krieges bezeugte er denHuldigungsbrief des Herzogs Erich von Grubenhagen für die Stadt Braunschweig vom18. April 1401. (Reg. 415.) Da der Brief auch von vielen braunschweigisclien Bürgernunterschrieben ist, so nahm der Herzog ohne Zweifel die Huldigung dort persönlichentgegen, und Ernst IX. muss ihn begleitet haben.

Gleich zu Anfang der erwähnten Mainzer Fehde war Ludolf vom Hagen in dieGefangenschaft der Stadt Göttingen gerathen. (Vgl. Reg. 416.) Die von Ernst IX. undseinem Bruder für ihn am 24. Juli 1401 bei dem dortigen Rath übernommene Bürgschaft(Reg. 4-17) ist das letzte Document, welches wir von ihm besitzen. Die Urkunde vom22. April 1405 nennt seine Gemahlin, von der wir (Reg. 403) urkundlich nur den Vor-namen Adelheid kennen lernen, und welche wahrscheinlich dem Geschlechte von Fredenentstammte (Reg. 596), bereits Wittwe. (Reg. 436.)

Da die vorläufige Sühne, welche König Ruprecht in der Mainzer Fehde am27. September 1402 vermittelte (Reg. 423), sämmtliche Brüder Ernst's IX. einschliesst,nicht aber ihn selbst, so ist es wahrscheinlich, dass er schon damals nicht mehr amLeben war, sondern zu Anfang dieses von den Herzögen zu Braunschweig unternommenenRachekrieges gegen den Erzbischof von Mainz, den vermeintlichen Anstifter des an demHerzog Friedrich von Wolfenbüttel verübten Mordes, auf der Seite des Erzbischofs(Reg. 391) gefallen war. Ob sein Wunsch, im Kloster Reinhausen bestattet zu werden(Reg. 317), erfüllt wurde, steht dahin.

Mit ihm sank der letzte Ritter des Geschlechts von Uslar in's Grab.

54. Hans IV. (Johann.) 1376 —1407. Im Gegensatze zu seinem Oheim, demRitter Jan II. v. U. nennt sich Hans IV. „der Junge", als er — noch im jugendlichenAlter — im Jahre 1376 mit seinem Vetter Hildebrand V. und dessen gleichnamigemSolme einigen Bürgern von Einbeck die Resignation eines Theiles des Zehnten zu Hol-tensen zum Besten des dortigen Marienstiftes an ihren Lehnsherrn, den EdelherrnSyverd (Siegfried) von Homburg, bezeugt. (Reg. 309.) Fast 10 Jahre später schliessenHans IV. und seine Brüder den bekannten Vertrag mit dem Landgrafen Balthasar vonThüringen vom 8. December 1385, durch welchen sie ihm ihr Schloss Neuengleichenunter den in Reg. 348 angegebenen Bedingungen zum Kriege gegen den Landgrafen

') Es wird die Fehde gemeint sein, welche im J. 1398 Landgraf Friedrich I. (der Streitbare) vonThüringen und seine Brüder aus unbekannter Ursache mit den Grafen von Holmstein führten. (Horn,Lebensgeseh. Friedrich's des Streitbaren, S. 458.)

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