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1 (1888) [Hauptbd.]
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Ausfall und lieferten am 22. Juli 1387 unter ihrem Stadthauptmann Ernst IX. von Uslar,der jetzt zuerst Ritter genannt wird, zwischen Grone und Rostorf auf einer Stätte,welche noch jetzt der „Streitacker" heisst, der zurückgelassenen Schaar mit solcherTapferkeit ein Treffen, dass sie einen glänzenden Sieg erfochten und viele Edle undRitter des Herzogs zu Gefangenen machten. (Reg. 356.) Diese Niederlage, die dringendenVorstellungen der Gefangenen und der von dem Kaiser Wenzel erwirkte Schutz für dieStadt Göttingen beschleunigte den Frieden, der am 8. August 1387 geschlossen wurde.(Die ganze Fehde ausführlich auf Seite 63 u. f.)

Wie lange der Ritter Ernst IX. im Dienste der Stadt Göttingen verblieb, istunbekannt. Der mehrbesprochene Adelsbund von 1389, welcher ihn zu seinen Mit-gliedern zählte (Reg. 358), die undatirte Beschwerdeschrift des Edelherrn Heinrich vonHomburg über den Knappen Hermann XIII. v. U., welche auch ihm zugestellt wird(Reg. 368), so wie das gegen die Uslar auf beiden Gleichen gerichtete Bündniss derHerren von Hardenberg mit der Stadt Duderstadt vom Jahre 1391 (Reg. 370) lassenseine militairische Stellung als Führer der Göttinger nicht mehr erkennen. Desto eifrigerscheint er sich dem Fehdeleben hingegeben zu haben, wie die auf S. 64 u. f. geliefertenAufzeichnungen aus der Zeit von 1391 — 1394 (vgl. Regg. 379, 324) erkennen lassen.Um die Kosten dieses unruhigen Lebens zu decken, musste zu Verpfändungen geschrittenwerden, an denen sich Ernst's IX. Brüder in den Jahren 1392 (Reg. 371) und 1393(Regg. 374, 376) in der in der Biographie ihres ältesten Bruders Werner bereits an-gegebenen Weise betheiligten.

Aber auch als Friedensstifter finden wir den Ritter Ernst IX. thätig, als die RitterHeinrich Spiegel und Bode von Adelebsen, welche schon im Jahre 1390 mit denGöttingern in Fehde waren, *) im Jahre 1392 eine neue Zwietracht beilegten, welcheaus der Ermordung eines ihrer Knechte durch Bürger Göttingens hervorgegangen war,(Reg. 372.)

Der Herzog Otto der Quade hatte nach dem für ihn unglücklichen Kampfe beiRostorf den Göttingern den grossen und kleinen Leinebusch 2 ) gegeben als Ersatz fürdas von ihm in jener Fehde verwüstete Hainholz. 3 ) Trotzdem belehnte er den KnappenGünther von Boventen mit dem kleinen Leinebusche; doch nach dem Tode des Herzogsverzichtet Günther am 2. März 1395 zu Gunsten der Stadt Göttingen auf das Holz.Ritter Ernst IX. v. U., welcher unter den Zeugen dieses vor der Herzogin Margarethe,Wittwe Otto's des Quaden und Vormünderin ihres Sohnes geleisteten Verzichts „Amtmann"des Herzogs Otto (cocles) genannt wird (Reg 380), bekleidete diese Stelle wahrscheinlichauf dem Brunstein, wo er im Jahre 1399 (Reg. 399) als Amtmann genannt wird, undnicht unwahrscheinlich deutet die enge Verbindung, in welche ihn Reg. 377 a. schon1394 zu dem Herzog Otto den Quaden bringt, darauf hin, dass er noch bei Lebzeitendes Letzteren in diese Stellung eintrat.

Der junge Regent des Fürstenthums Göttingen und sein Vormund, Herzog Friedrichvon Wolfenbüttel, scheinen den Rath des Ritters Ernst IX. v. U. sehr geschätzt zuhaben, denn wir begegnen ihm nun öfter in der Umgebung des Herzogs. Sowohl beidessen Bestätigung der Privilegien seiner Stadt Uslar (Reg. 381), wie auch seinerStadt Northeim (Reg. 382) im Jahre 1395 treffen wir ihn unter den herzoglichen Zeugen;kurz nachher auch als Bürgen einer Schuld der Gebrüder von Hardenberg an dasCisterzienserinnen - Kloster Wiebrechtshausen, dessen Aebtissin eine geborene Herzoginvon Braunschweig war. 4 ) (Reg. 383.) Nach einer Bürgschaftsleistung vom Jahre 1397(Reg. 389) testirt Ernst in demselben Jahre mit denselben Zeugen früherer herzoglicherUrkunden die Bestimmungen des Herzogs Otto (cocles) über die Göttingische Münze(Reg. 390), tritt am ersten Tage des nächsten Jahres dem Bunde des Adels zur Sicherungdes Landfriedens gegen Raub und regellose Fehde bei (Reg. 393) und ist in der Um-gebung des Herzogs, als dieser nach Aufhebung der Vormundschaft (1398) nach Göttingenkam, dort die Huldigung des Rathes, der Gilden und der Bürgerschaft am 8. Januar1399 entgegennahm, 5 ) und dafür der Stadt alle früher erworbenen Rechte und Frei-heiten unter den Siegeln des Landgrafen Hermann des Gelehrten von Hessen, desRitters Ernst IX. v. U. und mehrerer Edlen bestätigte. (Reg. 398.)

b Schmidt, 1. c., I, S. 372, Nr. 345, woselbst 1390 statt 1391 zu lesen ist. (Vgl. das. II, S. 458.) —

2 ) Südl. von Settmarshausen, s. w. von Göttingen. — 3 ) Schmidt, 1. c., I, S. 357. — b Die in Reg. 383

citirte Quelle nennt sie Elisabeth, Herzogin zu Braunschweig. Gottschalck, Ritterburgen, II, S. 155 macht

sie zu einer Schwester (Tochter?) Otto's des Quaden. — 5 ) Schmidt, 1. c., I, S. 387, Note.