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1 (1888) [Hauptbd.]
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Siegelung einer Urfehde der Brüder Christoph und Werner von Buttlar (Beg. 400), undwieder ein Jahr darauf dotirte er mit seinen Brüdern den Johannis-Altar in der neuenCapelle im Umgange des Klosters Reinhausen zur Erlangung jährlicher Begängnisse.(Reg. 403.) Auch trat er in demselben Jahre (1399) dem von Uslar - Kerstlingerode-schen Burgfrieden bei. (Reg. 4-04.)

Am 5. Juni 1400 wurde der an des unfähigen Kaisers Wenzel Stelle zum Königevorgeschlagene Herzog Friedrich von Braunschweig auf seiner Rückreise von demFürstentage zu Frankfurt a. M. in einem Hohlwege bei Klein - Englis, nahe bei Fritzlar,von einem Trupp Bewaffneter, an ihrer Spitze Graf Heinrich V. von Waldeck, angefallenund erschlagen. Alle Welt beschuldigte den ehrgeizigen und gewaltthätigen ErzbischofJohann II. von Mainz als den Anstifter und mittelbaren Theilnehmer an dem Morde,weil dieser die Wahl von dem Herzoge abzulenken versucht hatte, und so gross wardamals die Ueberzeugung von seiner Schuld, dass weder der vor dem neuen KaiserRuprecht geleistete Eid, noch die bündigsten Versicherungen der Thäter ihn von demVerdachte zu reinigen vermochten. Erst der neueren Forschung blieb es vorbehalten,seine Unschuld an den Tag zu bringen. (Siehe S. 65 u. f.)

Die sämmtlichen Brüder des Erschlagenen, denen später auch ihr Vetter Otto(cocles) beitrat, rüsteten im folgenden Jahre mit den Landgrafen von Hessen undThüringen, um an dem Erzbischof Johann II. Rache zu nehmen. Zwar gelang es demjungen Kaiser, den begonnenen Verheerungen der Verbündeten in dem mainzer Gebietenoch für kurze Zeit Einhalt zu thun. Als aber im Jahre 1402 der Erzbischof sichweigerte, dem von den Fürsten neu beschworenen Landfrieden vom Jahre 1398 beizu-treten, brach der eigentliche Rachekrieg aus, und wurde in der auf Seite 67 be-schriebenen Weise mit grösster Erbitterung bis zum Frieden vom 8. März 1405 geführt.

Die in Reg. 391 gegebene Urkunde lässt, obgleich derselben die Datirung fehlt,deutlich erkennen, dass Werner v. U. und seine im Mitbesitze des Schlosses Neuen-gleichen befindlichen Brüder in dieser s. g. Mainzer Fehde auf der Seite des Erzbischofskämpften, mit welchem sie sich in der Urkunde zum Kriege gegen seine Feinde ver-bunden hatten, von denen sie jedoch ihren Landesherrn, Herzog Otto (cocles), ihreVettern von Altengleichen und die Brüder Heise und Thile von Kerstlingerode als Theil-haber an diesem Schlosse ausnehmen. Eine vorläufige Amnestie, welche König Ruprechtam 27. September 1402 im Kloster Hersfeld herbeiführte, schloss auch Werner v. U.ein. (Reg. 423.)

Gleich zu Anfang dieser Fehde war Ludolf vom Hagen in die Haft der StadtGöttingen gerathen. Werner v. U. und sein Bruder Hans IV. verbürgten sich am26. December 1400 dem Rathe gegenüber dafür, dass er sich wieder zum Gefängnisseauf dem Rathhause stellen würde (Reg. 410), und wiederholten diese Bürgschaft am17. April (Reg. 414) und 29. April (Reg. 416) des folgenden Jahres. ! )

Mit Werner von Buttlar, welcher erst 1399 der Stadt Göttingen Urfehde geleistethatte (Reg. 400), und einigen in Reg. 412 genannten Genossen unternahm Werner v. U.am 11. März 1401 einen Raubzug in das Gebiet der Stadt Mühlhausen, plünderte undverbrannte das Dorf Dorna und nahm die Einwohner zum Theil gefangen. (Reg. 412.)(Siehe S. 67.) Bei einer Schenkung der Herren von Rusteberg war er 1403 Zeuge(Reg. 425), und in demselben Jahre verbürgte sich der Landvogt Hans von Roringengegen ihn in der in Reg. 427 angegebenen Weise. Zweifelhaft ist es (aus dem zumReg. 444 angeführten Grunde), ob er an der Brandschatzung Theil nahm, welche dieBrüder Ernst XIII. und Hans VI. im Jahre 1406 an der Stadt Nordhausen verübten.

In der letzten von Werner bekannten Urkunde von 1407 (Reg. 445) besiegelt erdie von seinem Vetter Dietrich II., dessen Söhnen, Bruder und Neffen ausgestellte Ur-fehde wegen des an Hermann Grynpenstein verübten Todschlages.

Am 1. Juni 1409 war Werner v. U. schon todt, denn seine Gemahlin Jutta, eineTochter des im Jahre 1409 2 ) verstorbenen Ritters und göttingischen Rathsherrn Giselervon Münden, nennt sich in diesem Jahre Wittwe. Als solche empfängt sie nach demväterlichen Testamente (Reg. 451) 92 Mark Silber, 4-0 Rhein. Gulden, welche der Edel-herr von Plesse ihrem Vater auf den Zehnten in Bovenden verbrieft hat, ferner 100 Rh.Gulden, 2 Kühe, 4 Ferken und das Haus auf dem Anger ausserhalb der Stadtmauervon Göttingen.

0 Vgl. Schmidt, Gotting. Urkb., II, S. 3, Nr. 7. — 2 ) Zeit- u. Gesch. - Beschreib, der StadtGöttingen, I, 2, S. 86; Ü, S. 86.