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auf dessen Seite die Brüder Heise II. und Heinrich V. v. U. fochten. Nach erfolgterAussöhnung schwuren sie dem Thüringer Urfehde. (Reg. 408.)
Die herzoglichen Lehnbriefe bezw. Lehnreverse von 1402 (Reg. 4-20) und 1403(Reg. 426) über die Belehnung der Uslar mit dem Schlosse Altengleichen sind die letztenDocumente, in denen Heise II. genannt wird. Nach 1403 und vor 1417 muss er ge-storben sein, da eine Urkunde des letztgenannten Jahres ihn „selig" nennt. (Reg. 484.)Dort wird uns auch seine Gemahlin Ode aus dem Geschlechte von dem Hagen bekannt.
50. Henricus V. 1370 — 1404. Dieselbe Schenkungs - Urkunde von 1370(Reg. 292), welche uns die erste Kunde über Heise II. v. U. bringt, nennt auch zuerstseinen Bruder Heinrich V. als Sohn Heinrichs II. (des Aelteren) und dessen verstorbenerGemahlin dementia. Wie von jenem, so sind uns auch von ihm durch mehr als dreiDecennien nur 12 Urkunden überliefert.
Mit seinem Bruder wird er zuerst als Knappe genannt in dem bekannten Ver-gleiche des Vaters mit dessen Neffen Hildebrand V. über den Nachlass seines BrudersHermann VIII. vom Jahre 1379 (Reg. 319), dann ohne Standesbezeichnung bei der mehr-besprochenen väterlichen Schenkung an das Kloster Reinhausen von 1384. (Reg. 341.)„Knappe" nennt Heinrich V. ohne seinen Bruder die Urkunde, durch welche der Adeldes Landes Göttingen sich zu gegenseitigem Frieden und Beistand auf 5 Jahre verband.(Reg. 358.) Völlig zweifelhaft bleibt es, ob jener Heinricus de Usslene, welcher im Jahre1389 die im Jahre 1348 gegründete Universität Prag zum Studium der Rechte bezog,und dort die höchste Matrikel - Gebühr mit 14-gr. zahlen musste (Reg. 360), identischist mit unserm Heinrich. Die incorrecte Form des Namens gestattet ebensowohl dieAnnahme, dass dieser Heinrich der ausgestorbenen braunschweigischen Familie vonUrsleve angehörte, in welcher der Name Heinrich damals bekannt ist, ') wie er auch derPatrizier-Familie von Uslar in Goslar zugezählt werden kann, in welcher der Name constantwar. (S. 14.) Sollte unser Heinrich V. hier wirklich gemeint sein, so war er jeden-falls am 29. September 1391 (Reg. 370) aus Prag zurück, denn wir treffen ihn vondiesem Zeitpunkte an bis zum 15. April 1403 (Reg. 426) ausschliesslich zusammen mitseinem Bruder in denjenigen sechs Urkunden, die wir in Heise's Biographie bereits be-sprochen haben. Da Heinrich in dieser Zeit allein nicht vorkommt, so gilt für ihngenau alles dasjenige, was über jenen in dieser Periode gesagt ist. Er würde auchzugleich mit jenem aus den Urkunden verschwinden, wenn nicht abermals ein Henricusim Jahre 1404 als Student der Rechte mit der höchsten Matrikel-Gebühr in Prag auf-tauchte (Reg. 434), dessen Identität mit unserm Heinrich schon seines vorgerücktenAlters wegen sehr ungewiss ist.
Von einer Ehe Heinrichs V. erfahren wir eben so wenig etwas, wie über seinen Tod.
51. Elisabeth (Ilse). 1378 — vor 1408. Unter den 50 Nonnen, welche Erz-bischof Gerlach von Mainz im Jahre 1359 dem Augustinerinnen-Kloster zu Hilwarts-hausen bei Strafe von Bann und Interdict als die höchste zulässige Zahl erlaubt hatte, 2 )lebte dort im Jahre 1378 Elisabeth v. U., die Tochter Heinrich's II. Sie und eine Mit-schwester Cye, Tochter des Hermann Rufus, übergaben am 10. Februar d. J. demRathe zu Göttingen 10 Mark unter der Verpflichtung, dass er ihnen dafür lebenslänglichjährlich eine Mark zahlte. (Reg. 315.) Später wurde Elisabeth Kämmererin, d. i. Vor-steherin der Oekonomie des Convents und Rechnungsführerin des Klosters, in welcherEigenschaft sie 1396 als Zeugin erscheint. (Reg. 386.) Eine urkundliche undatirte,jedenfalls der Zeit vor 14-08 angehörende Nachricht, wonach sie demselben Kloster einenFerding (>/ 4 Mark) Geldes giebt, welcher nach ihrem Tode dem grossen Oäterl i clile zuGute kommen soll, lässt es ungewiss, ob sie derzeit dem Kloster noch angehörte. (Reg. 446.)
52. Werner. 1378—1407. Als der Ritter Ernst VIII. v. U. auf Neuengleichenum das Jahr 1377 aus dem Leben geschieden war, und seine letzte Ruhestätte in denheiligen Räumen der Klosterkirche zu Reinhausen gefunden hatte, war die Sorge fürdie Befreiung der Seele des Verstorbenen aus dem Fegefeuer nach der damaligen Sitteeine Pflicht der Hinterbliebenen. Seine beiden ältesten Söhne, die Knappen Wernerund Ernst IX. schenkten deshalb für diesen frommen Zweck in der ersten von ihnenselbständig ausgestellten Urkunde vom 1. Juni 1378 (Reg. 317) der genannten Kircheeinen jährlichen Zins von einer Mark aus ihren Gütern zu Wöllmarshausen, wovon die
0 Sack, Gesch. der Schulen zu Braunschweig, I, S. 134. — 2 ) Scheidt, Mant. doc., S. 503.