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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
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Zuletzt wird Jan II. am 15. Juni 1383 bei einer Bürgschaft für die Brüderde Stechmenre genannt. (Reg. 338 a.) Der Revers der Herren auf Neuengleichen vom8. December 1385 (Reg. 348), welcher Johann II. nicht mehr nennt, lässt schliessen,dass er derzeit nicht mehr am Leben war. Gewisses erfahren wir darüber nicht.

In der Kirche zu Reinhausen, an der Seite seines Bruders, wurde er beigesetzt.

43. Dytmer. 1340. Mehr als sein Name und dass er die Donation vom23. August 1340 (Reg. 217) als jüngster Sohn des Ritters Ernst VI. mit besiegelt,ist von ihm nicht bekannt. Im Jahre 1345 war er wohl schon todt, da ihn die Ur-kunde vom 26. März d. J. (Reg. 222) unter den Söhnen des Ritters Ernst VI. nichtmehr kennt.

44. Henricus IV. (Heinno.) 1312 —1346. Die erste Erwähnung Heinrichsund seines Bruders Hans III. geschieht, ohne dass ihre Namen ausdrücklich genanntwerden, nach ihres Vaters Tode in den Jahren 1308 (Reg. 163) und 1309. (Regg. 164,1 (67.) Damals noch unmündig, erscheint Heinrich IV. als der ältere Bruder bereits am7. April 1312 unter den Knappen und Herren auf den Gleichen bei deren mehrfacherwähnter Schenkung an das Kloster Lippoldsberg. (Reg. 169.) Er wird hier als Sohndes verstorbenen Ritters Hermann VII. ausdrücklich bezeichnet und sein OheimAlberich III. siegelt für ihn.

Unter dem Banner des Herzogs Heinrich I. (des Wunderlichen) von Braunschweigscheint er in dem von den deutschen Königen zur Unterwerfung Thüringens geführtenKriege seine erste Fehde gegen Mühlhausen bestanden zu haben (siehe S. 50), da erim Jahre 1315 unter den Uslar genannt wird, welche sich mit der Reichsstadt aus-söhnten. (Reg. 174.) Die Urkunde nennt ihn diesmal Heinno, aber der Zusatz „filiusquondam Hermanni (VII.)" schliesst jeden Zweifel über seine Identität mit unsermHeinrich aus.

Mit Heidenreich (Heiso) v. U. bezeugt Heinrich IV. in demselben Jahre 1315 eineUrkunde zu Gunsten des Klosters Reinhausen. (Reg. 175.)

Wann Heinrich IV. und sein Bruder Hans III. die Belehnung mit dem halbenSchlosse Altengleichen von dem Herzoge Otto den Milden von Braunschweig empfingen,ist nicht mit Sicherheit nachzuweisen. Nach dem herzoglichen Original - Lehnbuche(Reg. 177) wurde auf dem von dem genannten Herzoge nach seinem Regierungsantrittegehaltenen grossen Lehntage der Ritter Heidenreich (Heiso) mit dem ganzen Schlosseallein belehnt. Wenn demungeachtet die Brüder Heinrich IV. und Hans III. in dem-selben Lehnbuche mit dem halben Schlosse Altengleichen und den sonst in Reg. 177genannten Gütern belehnt erscheinen, so kann nur eine nachträgliche Correctur dieserBelehnung stattgefunden haben, durch welche Heidenreich nur das halbe Schloss ver-blieb, während die andere Hälfte in den Besitz der Brüder kam. Diese Annahme be-stätigt die Urkunde vom Jahre 1384 (Reg. 344), der zufolge sich die Hälfte des altenSchlosses im Besitze Hermann's XII., des Enkels Heinrich's IV., findet.

Bis zum Jahre 1324 kennen wir Heinrich und seinen Bruder nur aus 2 Urkunden,die sie bezeugen. (Regg. 180, 183.) Am 29. November letztgenannten Jahres versetzteihnen der Herzog Otto der Milde von Braunschweig die villa Withmarshusen für 27 MarkSilber. (Reg. 188.) Dann schweigen unsere Quellen bis zum Jahre 1331, an dessen10. März die Brüder die Hälfte des ihnen als freies Eigen gehörigen Dorfes Reinholde-rode an Johann von Wintzingerode, Burgmann zu Rusteberg, verkaufen. (Reg. 198.) ')Diesem Verkaufe folgt 1332 die Belehnung des früheren Northeimischen Bürgers Johannvon Wilderekeshusen mit einem Hause und einer Hausstelle in der Stadt NortheimSeitens Heinrich's IV. v. U. unter Consens seines Bruders. (Reg. 204.) Zwei Jahrespäter bezeugen die Brüder von Altengleichen den in Reg. 209 angegebenen Uslar'schenGütertausch und nach Ablauf von wiederum zwei Jahren stiften dieselben am 12. März1336 mit Heinrich's Söhnen, Hermann XII. und Ernst XI., eine Seelenmesse für ihreEltern und Grosseltern, wie auch für ihren Oheim resp. Grossoheim Alberich III. imKloster Reinhausen. (Reg. 210.)

1) Die Theilung dieses Dorfes, dessen andere Hälfte in den Händen der v. U. blieb, wurde dieQuelle einer Menge von Streitigkeiten zwischen den Uslar und den von Wintzingerode, die erst im vorigenJahrhundert ihr Ende erreichten, als keine der beiden Familien mehr Besitz in dem Dorfe hatte. Uebereine, in die zweite Hälfte des IG. Jahrhunderts fallende Streitigkeit sind die Processacten aufbewahrtund in der Zeitschrift des Harz-Vereins, 11. Jahrg., 1878, S. 101 u. ff. niitgetheilt.

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