Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
138
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42. Johannes IT. (Jan.) 1340 1383. Der geschlossene Besitz des SchlossesNeuengleichen in der Hand der Brüder Ernst VIII. und Johann II. v. U. mag der Grundsein, dass wir dieselben häufiger zusammen in den Urkunden antreffen, als sonst Brüderunseres Geschlechts. Ihr Zusammengehen in unseren Quellen ist vom Jahre 1340(Reg. 217) bis zum Tode Ernst's ein so gemeinsames, dass wir bezüglich Johanns II.nur das zu lesen brauchen, was über seinen Bruder Ernst vorhin gesagt ist, um unsein, wenn auch nur flüchtiges Bild seines Lebens bis zu diesem Zeitpunkte vor Augenzu führen. Hiervon ist allein dasjenige ausgenommen, was dort über die beiden Ur-kunden vom 9. und 10. Juli 1367 (Regg. 285, 286), in denen der Ritter Ernst VIII.allein sich verbürgt, gesagt ist. Mit dem Bruder wird er im Jahre 1345 zuerstKnappe"(Reg. 222), 1364 zuerstRitter" genannt (Reg. 275); mit ihm theilt Johann die Lustam Fehdeleben und an Herzog Otto's festlichen Turnieren; mit ihm ist er bei allenFamiliengeschäften thätig. Hinzuzufügen haben wir nur wenige Handlungen, bei welchenJohann f& allein auftritt.

Zunächst sind 3 Urkunden vom Jahre 1353 zu betrachten. Der Bischof Heinrich III.von Hildesheim war durch Kriege in Schulden gerathen, und sah sich genöthigt, zuVerpfändungen zu schreiten. So überliess er das dem Stifte seit dem 12. Mai 1322 *)gehörende Schloss Lindau und das Gericht zu Berka am 24. März 1353 dem Ditmarvon Hardenberg, dem Stifter der Lindau'schen Linie dieses Geschlechts, für 1242 Marklöth. Silbers zu treuer Hand des Ritters Heinrich von Gittelde und des Knappen Jan II.v. U. (Reg. 245.) Ausser Ditmar leisteten die genannten Treuhänder als muthmasslicheNachfolger in der Pfandschaft dem Bischöfe am folgenden 31. März das Gelöbniss, ihmdasselbe wieder auszuliefern, keine Veste in den dazu gehörigen Gerichten zu erbauen,und ihm während der Zeit der Verpfändung zu dienen, und verbürgten sich für denKnappen Ditmar von Hardenberg. (Reg. 246.) An demselben Tage verbürgten sichfür den Knappen Ditmar von Hardenberg, für den Ritter Heinrich von Gittelde und fürden Knappen Johann II. v. U. der Graf Otto von Lutterberg, der Edelherr Gottschalkvon Plesse und mehrere Ritter und Knappen. (Reg. 247.)

Dann zog der Ritter Johann II. v. U. ohne seinen Bruder, doch mit seinem VetterHermann XII. im Gefolge des Herzogs Ernst II. von Braunschweig-Grubenhagen in denJahren 1371/72 dem Edelherrn Simon III. von der Lippe zu Hülfe in den Kampf umdie Herrschaft Lippe. Aus den auf Seite 58 ausführlich mitgetheilten Nachrichtenüber den Gang der Fehde sei hier nur bemerkt, dass Simon im Ravensbergischen vonden Grafen Otto VI. von Tecklenburg und Wilhelm II. von Berg und Ravensberg ge-schlagen wurde und der Herzog mit vielen lippischen Vasallen und Rittern, unter denensich auch die Vettern von Uslar befanden, in Gefangenschaft gerieth. Die beiden Ritterv. U. nahm der Graf Wilhelm II von Berg persönlich gefangen, doch wurden sie nacheiner, muthmasslich auf der Burg Rheda erlittenen Haft, bald gegen Urfehde entlassen.(Reg. 299.) Noch im Jahre 1372 giebt Herzog Albrecht II. von Grubenhagen das DorfWulften dem Jan II. v. U. wohl zur Gewinnung des Lösegeldes für den gefangenenfürstlichen Bruder in Pfand. (Reg. 302.)

Im Jahre 1377 stellt Jan II. über die Fehde Jans von Rosdorf mit Heinrichvon Rusteberg ein Zeugniss aus, dessen Inhalt uns unbekannt bleibt. (Reg. 310.)

Nicht lange nach dem Tode seines Bruders Ernst und schon in vorgerücktenJahren schritt Jan II. zur Ehe. Anscheinend gleichzeitig kauft er ein Haus an der Goth-marstrasse 2 ) in Göttingen, und nennt in dem Reverse, den er darüber dem dortigenRathe am 25. Mai 1378 ausstellt, seine Gemahlin Luckardenun seine eheliche Haus-frau". (Reg. 316.)

An der Spitze der Aussteller stellt der Ritter Jan II. den Edelherren von Plesseden mehrerwähnten Revers vom 21. September 1380 aus (Reg. 322), verspricht 2 Jahrespäter mit seinen Neffen, den Knappen Werner und Ernst IX. v. U., denselben Edel-herren, das ihnen verpfändete Gut zu Diemarden nach dem Tode ihrer Mutter für15 Mark zurück zu geben (Reg. 328) und verpflichtet sich in demselben Jahre (1382)mit seinen Vettern auf Altengleichen zur Rückgabe der von dem Abt zu Reinhausenan die Kirche der Uslar zu Bremke verpfändeten beiden Glocken aus der Kirche zuBernsrode gegen Zahlung der Pfandsumme. (Reg. 329.)

1) Wolf, polit. Gesch. d. Eichsf., I, S. 78. 2 ) Eine Entstellung von Gutemannsstrate.