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Zu Anfang des folgenden Jahres (1367) verschreiben dieselben Brüder v. U. eineRente aus einer Hufe in Diemarden an das Kloster Weende. (Reg. 283.)
Um diese Zeit hatte sich der Herzog Otto der Quade von Braunschweig durcheine unbesonnene Aeusserung auf der Jagd den Unwillen seines Grossvaters, des Land-grafen Heinrich II. (des Eisernen) von Hessen zugezogen, so dass dieser nicht ihn,sondern seinen Neffen Hermann (den Gelehrten) im Jahre 1367 zu seinem Mitregentenund Nachfolger annahm. Noch in demselben Jahre verlobte sich dieser mit Johanna,der noch nicht 13 Jahre alten Tochter des Grafen Johann I. von Nassau - Weilburg. ')Der Graf vermittelte am 1. September 1367 einen Frieden zwischen seinem Bruder, demErzbischofe Gerlach von Mainz und dem Landgrafen Heinrich IL, und verbürgte sich am17. November 1367 für den Erzbischof, dass dieser nach dem Tode des LandgrafenHeinrich dessen Neffen Hermann bei der Herrschaft von Hessen schützen und ihn mitden Lehnen des Stiftes Mainz belehnen sollte. Damit hatte Otto den Landgrafen undden Erzbischof als Gegner seiner nicht ruhenden Pläne auf die Nachfolge in Hessen zubetrachten. Der Erzbischof hatte schon dem Herzog ein unzweideutiges Zeichen seinerfeindseligen Absicht unter anderen dadurch gegeben, dass er am 9. und 10. Juli 1367sich die Hülfe Ludwig's von Rostorf und Ditmar's von Hardenberg mit deren eigenenSchlössern Moringen und Hardegsen erwirkt hatte, welche seit 16. April 1363 2 ) bisdahin dem Herzoge dienstpflichtig gewesen waren. 3 ) Beide Urkunden verbürgt undbesiegelt der Ritter Ernst VIII. v. U., diesmal ohne seinen Bruder. (Regg. 285, 286.)
Aus diesen und den sonst in der Geschichte der Fehden (S. 55 u. f.) ausführlichentwickelten Verhältnissen entsprang 4- Jahre später die verwüstende Sternerfehde. Umzur Durchführung seiner Pläne mit imposanten Streitmitteln auftreten zu können, liessHerzog Otto der Quade die Zeit bis dahin nicht unbenutzt. Er veranstaltete in denJahren 1368 und 1370 glänzende Turniere in Göttingen, auf welchen offenbar der Grundzur Bildung der Genossenschaft der Sterner gelegt wurde, denn viele der Theilnehmerwurden später hervorragende Mitglieder des Bundes. Auch die Ritter Ernst VIII. undJan II. v. U. finden sich unter Otto's Gästen auf beiden Turnieren, (Regg. 287, 294), abervon ihrer activen Thätigkeit in dem wahrscheinlich im November 1371 beginnendenKampfe erfahren wir erst, als Landgraf Hermann der Gelehrte von Hessen die Hülfeder erbverbrüderten meissener und thüringer Fürsten anrief und Landgraf Wilhelm 1.von Thüringen hierauf im Jahre 1374 zur Hülfe der bedrängten Hessen mit einemHeere herbeieilte, in welchem die Brüder Ernst und Jan v. U. in Folge ihres Vertragesvom 5. Mai 1360 (Regg. 264, 265) mit 10 Lanzen dienten. (Reg. 305.) Ueber ihreThätigkeit in dem letzten Stadium des Kampfes, der mit dem Verzicht Otto's auf alleAnsprüche an Hessen am 2. Juli 1375 endete, erfahren wir eben so wenig, wie überihre Theilnahme an dem Kampfe der Mainzer Gegenerzbischöfe, welcher sich unmittelbaran die Sternerfehde anschloss und die Brüder ohne Zweifel wiederum im Dienste derthüringischen Landgrafen unter die Waffen rief.
Bis zu diesem Zeitpunkte ist aus den Urkunden nachzuholen, dass die Brüderim Jahre 1370 an dem Vergleiche mit den Edelherren von Plesse über das Patronat derKirche zu Gross - Lengden sich betheiligten (Reg. 293), im Jahre 1372 der Uslar'schenSchenkung des Patronatrechts über die Capelle in Staufenbühl consentiren (Reg. 301)und am 5. Mai 1374 sich zu einer Schuld von 60 Mark Gotting, an den Ritter Hermannvon Gladebeck bekennen. (Reg. 303.)
Zum letzten Male sehen wir unsere kampflustigen Brüder vereint bei dem drei-tägigen festlichen und glänzenden Turniere, welches Herzog Otto der Quade in derFastenzeit des Jahres 1376 in Göttingen veranstaltete. 4 ) (Reg. 308.) Dann ver-schwindet Emsts VIII. Name aus unseren Documenten, und nur aus der Schenkungseiner beiden ältesten Söhne vom 1. Juni 1378 erfahren wir noch, dass er vor demAltare des Evangelisten Johannes in der Klosterkirche zu Reinhausen seine letzte Ruhe-stätte gefunden hat. (Reg. 317.)
Steht es auch fest, das Ernst VIII. Leibeserben hatte, so wird doch jede Kundeüber den Namen seiner Gemahlin und das Geschlecht, dem sie entsprossen, entbehrt.
] ) Annalen des Vereins f. Nassauische Alterthumskunde u. Geschichtsforschung, VIII, S. 303.Die Ehe wurde 1372 vollzogen. — 2 ) Sudendorf, Urkb. etc., III, S. 115. —_ 3 ) Daselbst, III, Einleit.,S. XLVIII. — ff Man vermisst die zum früheren Feste am 20. Oetober 1370 geladenen auswärtigenMitglieder des Sternerbundes. (Sudendorf, Urkb. etc., V., Einleit., S. XXII.)
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