(Reg. 265) ausdrücklich, den drei Landgrafen zusammen, wie jedem einzelnen, lebens-länglich zu dienen, und ihr Schloss ihnen offen zu halten. Die Landgrafen wollendagegen die Besitzer gegen Jedermann vertheidigen, und wenn sie des Schlosses in ihrenKriegen bedürfen, die Kosten tragen, auch falls es verloren geht, nicht ohne den Willender Besitzer Frieden schliessen. Im Jahre 1362 suchte der gedemüthigte Abt den Frieden.
Mit jenem Ditmar von Hardenberg, den die Brüder Ernst VIII und Johann IL indem genannten ältesten bekannten Uslar'schen Vertrage mit den thüringischen Land-grafen von der Befehdung ausdrücklich ausnehmen, müssen sie in nahen verwandt-schaftlichen oder freundschaftlichen Beziehungen gestanden haben, denn wenige Tagenach dem Abschlüsse des Vertrages finden wir sie als Zeugen und Vermittler bei derAussöhnung, welche Ditmar und seine Helfer unter Vermittelung des eichsfeldischenOberamtmanns mit seinen Vettern und deren Helfern nach heftigem Streite vollzog, undallen Anlass zu ferneren Feindseligkeiten dadurch abschnitt, dass er das Seinige auf undbei dem Hardenberge an seine Vettern verkaufte. (Reg. 266.)
Später müssen Differenzen zwischen den Brüdern Ernst VIII. und Johann II.entstanden sein, welche am 7. März 1361 zum Abschlüsse eines Burgfriedens führten(Reg. 270), dessen nähere Bestimmungen denen des Burgfriedens vom Jahre 1351(Reg. 241) genau entsprachen.
Ende September 1361 leistete Ernst VIII. seinem Bruder Jan Bürgschaft für 3 Markaus jährlichen Gefällen in Wake, welche dieser an den Bürger Gieseler in Göttingen für30 Mark löth. Silbers verpfändet hatte, und gelobte Einlager, falls die Zahlung nicht zurfestgesetzten Zeit erfolgen sollte. (Reg. 271.)
Die intimen Beziehungen Ernst's und Jan's zu Ditmar von Hardenberg scheinenauch Heinrich von Hardenberg die Hülfe der Brüder v. U. gesichert zu haben, alsHeinrich im Jahre 1363 mit dem Herzog Albrecht II. von Grubenhagen in Fehde gerieth,weil er den Herzog Ernst I. von Grubenhagen, den Vater Albrecht's, in Nörten gefangengenommen hatte. Der Erzbischof Gerlach von Mainz stand dabei als Lehnsherr der vonHardenberg auf Seite der letzteren, und mit ihm wahrscheinlich unsere Brüder Ernstund Jan, welche anscheinend für ihre dem Erzbischofe geleisteten Dienste mit erblichenBurgmannssitzen auf dem Rusteberge belohnt wurden. Die Urkunde (Reg. 274) nenntzwar ihre Namen nicht, aber nach dem Erzählten dürfen wir um so weniger an derRichtigkeit unserer Annahme zweifeln, als die Brüder um diese Zeit die für die Inhabersolcher Burgmannssitze anscheinend erforderliche Ritterwürde erlangten, ') mit welcherwir sie schon in der folgenden, am 18. März 1364 vom Herzog Albrecht II. von Gruben-hagen vollzogenen Urkunde bekleidet sehen, worin dieser bekennt, dass die RitterErnst VIII. und Jan II. v. U. an einem Drittel des Gutes zu Krebeck 70 Mark zu fordernhaben. (Reg. 275.) Am 3. April 1365 verkaufen die genannten Ritter diesen drittenTheil an Ditmar von Hardenberg. (Reg. 277.)
In Folge der von dem Herzog Albrecht II. von Grubenhagen in Thüringen undauf dem Eichsfelde verübten Beraubungen und Verwüstungen rüsteten noch in diesemJahre der Landgraf Friedrich der Strenge von Thüringen und der Erzbischof Gerlachvon Mainz ein starkes LIeer gegen den Herzog, nahmen demselben mehrere Schlösserweg, belagerten Salzderhelden vergeblich und zwangen ihn schliesslich, sich mit demLandgrafen in Eisenach auszusöhnen. Dass die Brüder an dieser Fehde nicht unbe-theiligt blieben, dürfen wir auch ohne ausdrückliches Zeugniss annehmen.
Die alte, dem erloschenen Geschlechte der Grafen von Woldenberg zugehörigeBurg Woldenstein, 2 ) welche Bischof Heinrich III. von Hildesheim im Jahre 1357 vonSiegfried, Edelherrn von Homburg gekauft hatte, 3 ) und darnach von dem Grafen Ottovon Hallermund, dem Verweser seines Nachfolgers, des Bischofs Johann II., verpfändetwar, 4 ) lösete Bischof Gerhard durch die — soviel bekannt — erste von ihm ausgestellteUrkunde vom 29. März 1366 von Ditmar von Hardenberg mit 500 Mark löth. Silberswieder ein und legte die Summe auf Lindau, welches Ditmar gleichfalls als Unterpfandbesass. Treuhänder 5 ) Ditmar's waren bei diesem Geschäfte die Brüder Ernst VIII. undJan II. v. U. (Reg. 282.)
1) Vgl. Biographie Ernst's VI. v. U. (Nr. 30). — 2 ) v. Hodenberg u. Mooyer, Regesten der Edel-
herren de Monte, S. 207, Nr. 358. — 3 ) Lüntzel, Gesch. d. Diöc. und Stadt Hildesheini, II, S. 321. —
4 ) Daselbst, II, S. 333. — 5 ) Treuhänder — denen etwas zu treuer Hand übergeben ist; der mit einem
Vertrauensgeschäfte Beauftragte, Gewährleister, verpflichteter Vollzieher.