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1 (1888) [Hauptbd.]
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Tochter Werner's von Grona, in ihrer Gegenwart auf den halben Sattelhof in Alten-Grona verzichtet hat (Reg. 196), als Vater und Sohn anzuerkennen sind, wenn nichtzwei Jahre später eine Urkunde vom 6. März 1332 unter den Zeugen einen KnappenHermann v. U. als den (ältesten) Sohn des inzwischen zur Ritterwürde gelangtenErnst VI. unzweifelhaft bestätigte. (Reg. 203.) Damit ist aber das zuverlässige Materialunserer Nachrichten über Hermann X. bereits erschöpft. 21 Jahre später nennt eineUrkunde von 1353 (Reg. 245) zwar nochmals einen Hermann v. U. als Sohn des Ritters(Herrn) Ernst VI., schwerlich aber ist damit unser Hermann X. gemeint, wie schon dieungewöhnliche Abkürzung des Namens und eine Vergleichung der Urkunde mit den achtTage später vollzogenen Documenten (Regg. 246, 247) ergiebt. Es scheint vielmehr dasOriginal das dem Ritter Ernst VL gebührende PrädicatHerr" irrthümlich zwei Mal zuenthalten, und der Abschreiber dadurch verleitet zu sein, das ersteHerr" fürHerrn" (ann) zu lesen.

Wahrscheinlich wurde der Knappe Hermann X. nach 1332 geistlich, und wirwerden kaum irren, wenn wir in ihm den Pfarrer Hermann v. U., welcher als solcherim Jahre 1355 in Eichenberg fungirte (Reg. 251), wieder erkennen. Ausgeschlossen istfreilich die Möglichkeit nicht, dass der uns aus dem Jahre 1352 als Domherr beimPetersstifte in Nörten bekannte Hermann (Reg. 244) nicht der neunte, sondern derzehnte seines Namens war.

41. Ernestus VIII. 1340 1376. Schon bei Lebzeiten des Vaters nahm derjunge Ernst VIII. an den Geschäften der Gesammtfamilie regen Antheil. Ohne Standes-bezeichnung erwähnt seiner zuerst an der Seite des Vaters die bekannte SchenkungHermann's IX. an das Kloster Reinhausen (Reg. 217), dann folgen die oft erwähntenUrkunden von 1345, 134-6 und 1352 (Regg. 222, 223, 232, 243), in welchen er mitseinem Bruder Johann II. als Sohn des Ritters Ernst und als Knappe ausdrücklichbezeichnet wird. Im folgenden Jahre stellen Ernst VIII. und sein Bruder die erste Ur-kunde selbständig aus, indem sie den Edelherren von Plesse versprechen, eine an-scheinend von diesen verpfändete s. g. fuldische Hufe (= 60 Morgen) bei Diemardenund einen Hof in 3 Jahren für 15 Mark zurückzugeben. (Reg. 248.) Der Uslar'scheVerkauf ihrer Holzgerechtigkeit im kleinen Hagen bei Göttingen, bei welchem die Brüderam 6. December 1355 als Mitverkäufer erscheinen (Reg. 252), lässt es zweifelhaft, obder Vater, der noch 1354 urkundet (Reg. 24-9), jetzt schon todt war. Gewiss war er esim Jahre 1356, als am 1. September die Brüder gegen Zahlung eines jährlichen Zinsesaus ihren Gütern in Sterteshain (Sterteshagen) eine Memorie (Gedächtnissfeier) für ihnim Kloster Reinhausen stifteten. (Reg. 253.)

Dem immer geldbedürftigen Bischöfe Heinrich III. von Hildesheim hatten dieBrüder Ernst VIII. und Jan II. mit Detmar von Hardenberg in einem unbekannten Jahre130 Mark Silber vorgeschossen, wofür ihnen 3 freie Höfe und 16 Lathöfe, die Vogteiund die Fischerei auf der Leine zu Sudheim verschrieben waren. In zwei am 1. April 1357ausgestellten Urkunden erkannten die Pfandbesitzer das Recht des Bischofs, diese Gütereinzulösen, an (Reg. 254), und stellten Bürgen für die prompte Auslieferung derselbenim Falle der Einlösung. (Reg. 255.) Im nächsten Jahre stifteten die Brüder wiedereine Geldrente an das Kloster Reinhausen, deren Höhe nicht angegeben wird. (Reg. 258.)

Im Jahre 1360 gerieth der Landgraf Heinrich II. (der Eiserne) von Hessen inFehde mit dem Abte von Fulda. Dieser stolze Prälat hielt es nicht unter seiner Würde,Raub und Verheerung zu dulden oder gar zu befördern. Auf sein Geheiss, wo nichtunter seinem Schutze, durchstreiften seine Vasallen die hessischen Lande und niemandwar sicher vor Ueberfall und Beraubung auf offener Strasse. Mit den Landgrafen vonHessen vereinigten sich die Landgrafen von Thüringen gegen die Räuber. Um einesfesten Stützpunktes in der Nähe des Schauplatzes dieser Fehde sicher zu sein, suchtendie seit 1349 gemeinsam regierenden Landgrafen Friedrich (der Strenge), Balthasar undWilhelm I. (der Einäugige) von Thüringen die Hülfe der Brüder Ernst VIII. und Jan II.,und schlössen mit ihnen am 5. Mai 1360 einen Vertrag, durch welchen die Besitzer vonNeuengleichen den Landgrafen versprachen, mit ihrem Schlosse ihnen gegen Jedermannzu dienen, ausgenommen gegen den Herzog Ernst von Braunschweig-Göttingen, gegenihre Bundesgenossen auf dem genannten Schlosse und gegen Ditmar von Hardenberg.(Reg. 264.) Dafür erhielten die genannten Brüder von den Landgrafen 100 Schockbreite Groschen zu nächsten Weihnachten, verpflichteten sich auch in der Urkunde