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1 (1888) [Hauptbd.]
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erfolgtem Tode (Reg. 341) die von Kerstlingerode als Inhaber eines Viertels von Alten-gleichen am 1. Juli 1384 die Erklärung abgeben, dass sie Hildebrand V. und seinenSöhnen am Kaufe nicht hinderlich sein wollen, falls Hermann VIII. seinen Antheil anAltengleichen verkaufen oder veräussern will. (Reg. 343.) Der Verkauf scheint perfectgeworden zu sein, da wir Hildebrand V. noch in demselben Jahre im Besitze einesAchtels von Altengleichen finden. (Reg. 34-4.)

Obgleich Hermann VIII. um diese Zeit schon im höheren Lebensalter gestandenhaben muss, so kann man doch nicht aus dem Mangel jeder weiteren Nachricht überihn unbedingt schliessen, dass er sogleich gestorben ist. Die Veräusserung seines Be-sitzes und das Verschwinden seines Namens aus den Urkunden zugleich mit seinemBruder Heinrich II. giebt vielmehr der Vermuthung Raum, dass er mit diesem in dasKloster Reinhausen ging, um als Mitglied der dortigen Brüderschaft oder als Laienbruderdie Berechtigung zu erlangen, im Tode das Mönchskleid zu tragen.

37. Ernestus VII. 1345 1380. Als den Jüngsten von Heidenreich's Söhnenbegegnen wir dem Knappen Ernst VII. fast ausschliesslich in Begleitung seiner Brüderin den Urkunden. So im Jahre 134-5 beim Verkaufe des Uslar'schen Lehnszehnten inOlxheim an das Marienstift in Einbeck (Regg. 222, 223) und 134-6 bei der Einigungder Herren von Uslar mit dem Rathe zu Göttingen über beiderseitige Ansprüche andie im Reg. 232 bezeichneten Hölzer. Mit seinem Bruder Heinrich II. allein fungirt er1348 als Zeuge bei Schlichtung eines Streites (Reg. 239) und wieder mit seinen beidenBrüdern und den Besitzern von Neuengleichen resignirt er 1352 dem Edelherrn Gott-schalk von Plesse die Vogtei zu Potzwenden (Reg. 243), worauf er sich mit allen Uslarauf beiden Schlössern Gleichen dem Verkaufe ihrer Holzberechtigung im kleinen Hagenbei Göttingen an den Herzog Ernst von Braunschweig im Jahre 1355 anschliesst.(Reg. 252.) Ernst's Bruder Hermann VIII. und sein Neffe Hildebrand V. hatten schonim Jahre 1351 mit den Brüdern Dietrich (Thilo) und Otto von Kerstlingerode, ihrenTheilhabern am Schlosse Altengleichen, einen Burgfrieden errichtet. (Reg. 241.) AufGrund der Bestimmungen dieses Burgfriedens schloss auch Ernst VII. am 7. März 1361einen solchen mit den genannten Brüdern ab. (Reg. 269.)

Von einer kriegerischen Thätigkeit unseres Knappen Ernst zeigen die über ihnsprechenden Urkunden keine Spur, dagegen scheint er an den prächtigen Turnieren,welche der Herzog Otto der Quade mit verschwenderischer Freigebigkeit in Göttingenveranstaltete, Gefallen gefunden zu haben. Unter dem Adel, welcher zu dem erstenderartigen uns durch Urkunden überlieferten Feste am 6. Februar 1368 dort zusammen-strömte, findet sich ein Knappe Ernst v. U., den wir für unsern Ernst VII. halten dürfen,obwohl er von seinem Vetter, dem Knappen Ernst XI. nicht genau zu unterscheidenist. (Reg. 287.)

Später treffen wir Ernst VII. wieder 1370 mit seinen Brüdern in dem Vergleichemit den Edelherren von Plesse über das Patronatrecht der Kirche zu Gross - Lengden(Reg. 293); mit denselben Brüdern und deren Vettern 1374- als hessischen Burgmannauf dem Schlosse Allerburg (Reg. 304-), und im folgenden Jahre mit den in Reg. 306Genannten, den Landgrafen von Hessen den Empfang von 100 Mark Silber bescheinigend.(Reg. 306.) Zweifellos ist Emsts Theilnahme an dem dritten glänzenden Turniere,welches der Herzog Otto d. Q. am 24. Februar 1376 und den beiden folgenden Tagenin Göttingen gab, und auf welchem die Gäste zum Abschiede vom Stadtrathe mit Gast-geschenken bedacht wurden. Die Urkunde (Reg. 308) nennt ihn hier zur Unterscheidungvon Ernst XI.senior".

In dem Streite, welcher später unter den Besitzern von Altengleichen über ihreAntheile an diesem Schlosse ausbrach, stand Ernst VII. auf der Seite der Gegner seinesBruders Heinrich II., welcher den Antheil Hermann's VII. nach dessen Tode in den erb-lichen Besitz Hildebrand's V. bringen wollte. (Reg. 319.) Ernst's Widerspruch scheintjedoch ohne Erfolg gewesen zu sein, da wir im Jahre 1384 (Reg. 344) Hildebrand imBesitze eines achten Theiles an dem Schlosse kennen lernen.

Unsere Nachrichten über Ernst VII. schliessen mit dem Reverse von 1380, woriner mit seinen Brüdern und Vettern auf beiden Gleichen den Edelherren von Plesse ge-stattet, die Pfarre zu Gross-Lengden nach dem Tode des zeitigen Inhabers zu verleihen,wem sie wollen. (Reg. 322.)