— 132 —
lingerode, welche das Schloss Altengleichen mit jenen in Lehnsgemeinschaft besassen(Reg. 179), und 1344 Burgmänner auf dem Schlosse Niedeck waren, 1 ) in Feindschaftgerathen sein. Sie errichteten deshalb am 27. März 1351 für sich und ihre Erbeneinen Burgfrieden, 2 ) dessen einzelne in dem Burgfriedensbriefe (Reg. 241) aufgeführteBestimmungen jeden Hader zu beseitigen bestimmt waren. Mit seinem Bruder Hein-rich IL sahen wir schon unsern Hermann im Jahre 1352 bei der Resignation der Yogtei zuPotzwenden (Reg. 243), 1355 beim Verkaufe ihrer Holzberechtigung im kleinen Hagenbei Göttingen (Reg. 252) und 1358 beim Verkaufe ihrer Dörfer Erbsen und Lödingsen andie Herren von Adelebsen. (Reg. 260.) Während der folgenden 12 Jahre, in denen wirHeinrich II. aus den Augen verloren, übertragen zunächst im Jahre 1360 Hermann undsein Neffe Hildebrand V. einen Zins aus den Erträgen eines vom Kloster Reinhausen ge-kauften kleinen Grundstückes in Diemarden zu Seelmessen der Ihrigen an den neuenAltar im Umgange des genannten Klosters. (Reg. 263.) Dann empfangen beide im fol-genden Jahre (Reg. 271 a.) von dem Edelherrn Gottschalk von Plesse die Belehnung mitder Vogtei über des Dorfes Bremke, mit 2% Hufen und den Kothöfen zu Wöllmars-hausen und der Vogtei über die obere Mühle. Im Jahre 1366 testirt Hermann ohne seinenNeffen einen Vergleich (Reg. 280) und am 11. November 1369 verzichten wieder beideauf ihre vermeintlichen Ansprüche an dem Zehnten des am 23. Januar d. J. an die StadtDuderstadt verkauften 3 ) Dorfes Werkshausen. (Reg. 289.) Den Vergleich von 1370über das Patronat der Kirche zu Gross-Lengden schliesst Hermann wieder mit seinenBrüdern und den sonst in Reg. 293 genannten Uslar. Dem Kloster Reinhausen ver-spricht er und sein Neffe Hildebrand am 1. August 1372, den Hof zu Bettenrode,welchen sie wohl im Pfandbesitze hatten, am Peterstage (29. Juni) des nächsten Jahreszurückliefern zu wollen. (Reg. 300.) Noch in demselben Jahre consentirt er zu derSchenkung der Gapelle nebst dem Patronate in Staufenbühl, welche seine Vettern,Ritter Hermann XII. und Knappe Ernst XI. dem Wilhelmitenkloster zu Witzenhausenmachen. (Reg. 301.) Gegen das Ende der verwüstenden Sternerfehde nahmen dieLandgrafen von Hessen ihn mit allen Uslar auf Altengleichen als Burgmann ihresSchlosses Allerburg an. (Reg. 304.) Ob er selbst thätiger Theilnehmer an der Fehdewar, erfahren wir so wenig, wie wir Auskunft darüber erhalten, wodurch die inReg. 306 genannten Brüder und Vettern Gläubiger der Landgrafeu über 100 MarkSilber geworden waren. Mit seinem Neffen Hildebrand V. verpfändet Hermann VIII.einen Theil ihres Zehnten vor Wake am 31. October 1375 an den Bürger Hans vonWake zu Göttingen. (Reg. 307.) Einige Jahre später geriethen die Besitzer von Alten-gleichen aus Heidenreich's Linie über ihre Antheile am Schlosse in einen Streit, den sieam 6. Mai 1379 in der in Reg. 319 angegebenen Weise verglichen. Einen Monatspäter schritten Hermann VIII. und sein Neffe Hildebrand V. wieder zu einer Ver-pfändung, indem sie und die in Reg. 321 genannten Göttinger Bürger von demSt. Georgs - Kalande 24 Mark empfingen und dafür eine Rente von 2 Mark aus demUslar'schen achten Theile des Dorfes Wake zu Pfand setzten. Den neuen Verein-barungen mit den Edelherren von Plesse vom Jahre 1370 (Reg. 293) wegen Besetzungder Pfarre in Gross-Lengden trat Hermann VIII. am 21. September 1380 bei. (Reg. 322.)Am 24. August 1382 vermittelte er, sein Neffe Hildebrand und dessen ältester Sohndie Verpfändung von Einkünften aus Gütern des Ritters Hermann XII., seines BrudersErnst XI. und dessen Sohn an das Kloster Reinhausen (Reg. 334), und an demselbenTage verpachtete das Kloster sein Vorwerk in Bettenrode ihm, seinem genannten Neffenund dessen beiden ältesten Söhnen auf 12 Jahre. (Reg. 335.) Aus dem folgendenJahre liegt nur ein Zeugniss für das Kloster Reinhausen von ihm vor. (Reg. 340.)Die im Jahre 1379 (Reg. 319) über das demnächstige Erbe des kinderlosen Hermann VIII.auf Altengleichen getroffenen Abmachungen, wonach Heinrich II. seinem Neffen Hilde-brand V. und dessen Söhnen einen Vorzug an dem Erbe vor seinem eigenen, gleich-falls kinderlosen Bruder Ernst VII. einräumen wollte, scheinen an dem befürchtetenWiderspruche Ernst's VII. gescheitert zu sein, da erst nach dessen am 29. September 1383
1) Sudendorf, Urkb. z. Gesch. d. Herzz. von Braunschw. u. Ltineb., II, S. 41; vgl. Reg. 220. —
2 ) Burgfrieden oder Burghute war ein Vertrag, durch welchen sich die Contrahenten verpflichteten, hei
Streitigkeiten und Fehden innerhalb eines durch Schlagbäume und Friedepfähle fixirten Gebiets im Um-kreise der Burg Frieden zu halten, und sich bei einem etwaigen Friedensbruche einem von ihnen ge-wählten Friedensgerichte zu unterwerfen. Der Burgfriede galt für heilig und unverletzlich. (Grimm,deutsches Wörterbuch.) — 3 ) Jaeger, Urkb. der Stadt Duderstadt, S. 92.