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1 (1888) [Hauptbd.]
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geleistete oder noch zu leistende Kriegsdienste zu erkennen. Der Landgraf Heinrich II.(der Eiserne) von Hessen und dessen Mitregent und Neffe Hermann (der Gelehrte) gabenden Uslar nämlich am 17. November 1374 (Reg. 304) 25 Mark löth. Silbers, wogegendiese sich verpflichteten, von ihrem Theile des Hauses Gleichen dem Landgrafen keinenSchaden zuzufügen. Ob Heinrich II. v. U. und seine in Reg. 306 genannten Brüderund Vettern auch in dem Kampfe um den erzbischöflichen Stuhl in Mainz, welcher nachBeendigung des Sternerkrieges sogleich entbrannte, für Hessen stritten, und ob dieQuittung über 100 löth. Mark Silber, welche sie am 20. Februar 1375 den beidenhessischen Landgrafen ausstellten (Reg. 306), die Uslar'sche Hülfe zu belohnen bestimmtwar, bleibt ungewiss.

Das alte Schloss Gleichen besassen die Uslar und die von Kerstlingerode zu Lehnvon den braunschweigischen LIerzögen. (Reg. 179.) Die Uslar aus Heidenreich's Liniegeriethen über ihre Antheile am Schlosse unter sich in Streit; es kam darüber zwischenihnen zu Unwillen und Auflauf, bis endlich am 6. Mai 1379 Heinrich II. v. U. mitseinen Söhnen in einem Vergleiche (Reg. 319) gelobt, dass bei dem Tode seines(kinderlosen) Bruders Hermann VIII. dessen Antheil an dem alten Schlosse, an derVorburg und am Graben nebst dessen ganzem Nachlasse auf seinen Vetter Hildebrand V.und dessen drei Söhne erblich übergehen solle, und dass er seinem Bruder Ernst VII.,wenn derselbe dagegen Einspruch erhöbe, nicht beistehen will.

Im Jahre 1370 sahen wir die Uslar sich bei Besetzung der erledigten Pfarre zuGross-Lengden mit den Edelherren von PI esse, ihren Mitinhabern am Patronat derKirche, dahin vergleichen, dass derzeit Heinrich VI. v. U. die Pfarre erhalten, späterdieselbe jedoch von beiden Familien alternirend besetzt werden solle. (Reg. 293.)Zehn Jahre später finden wir den Conrad von Benniehausen im Besitz der Pfarre,bezüglich deren demnächstiger Erledigung die in Reg. 293 genannten Inhaber beiderSchlösser Gleichen bezw. deren Söhne den Edelherren von Plesse durch einen unterm21. September 1380 (Reg. 322) ausgefertigten Revers die Verleihung der Pfarre nachihrer Wahl überlassen.

Der Abt Günther von Roringen und der Convent des Klosters Reinhausen hattenzwei Glocken aus der Kirche zu Bernsrode an die Kirche der Uslar in Bremke für1 Lot und 3 Mark verpfändet. Am 23. März 1382 verpflichtet sich Heinrich II. v. U.,der sich, wie schon in der vorgenannten Urkunde, zur Unterscheidung von seinemgleichnamigen Sohneder Aeltere" nennt, mit seinen Vettern, den Rittern LIermann XII.und Johann II., sowie mit seinem Neffen Hildebrand V. für ihr ganzes Geschlecht,dem genannten Kloster die Glocken gegen Zahlung der Pfandsumme jederzeit wiederauszuliefern. (Reg. 329.) Im folgenden Jahre sind die Brüder Heinrich II. und LIer-mann VIII. Zeugen, wie demselben Kloster der halbe Zehnte zu Mollenfelde von denBrüdern von Berlepsch übertragen wird. (Reg. 34-0.) Als am Michaelistage (29. Septbr.)desselben Jahres (1383) LIeinrich's Bruder, Ernst VII., gestorben war, überwies er mitseinen beiden Söhnen am folgenden Neujahrstage 1 2 Mark Gotting, aus den Einkünftenvon 2 Hufen in Wöllmarshausen, ablösbar mit 5 Mark, als eine ewige Rente an dasKloster Reinhausen mit der Bestimmung, dass davon ein Ferding zu zwei wöchentlichenMessen am Allerheiligenaltar, der andere zu einem Anniversar für den genanntenBruder verwandt werden soll. (Reg. 341.)

Damit verschwindet der Knappe Heinrich II. d. Aelt. aus unseren Urkunden.Ob er schon bald nachher starb, oder ob er in der Sorge für sein ewiges Seelenheiletwa in das von ihm begünstigte Kloster Reinhausen ging, lässt sich nicht ermitteln.

Seine Gemahlin dementia war schon vor 1370 gestorben. (Reg. 292.)

36. Hermannus VIII. 13401384. Wann Hermann VIII. zuerst in den Ur-kunden erscheint, lässt sich, weil der den Ritter Heiso (Heidenreich) v. U. bei Bezeugungder Stiftung vom Jahre 1340 (Reg. 215) begleitende Hermann v. U. ohne Standes-bezeichnung oder verwandtschaftliche Angabe aufgeführt ist, nicht feststellen. Wahr-scheinlich ist unser Hermann VIII., der dritte Sohn jenes Heiso, gemeint. Unzweifelhaftals Sohn dieses Ritters und als Bruder von Dietrich L, Heinrich II. und Ernst VII.führen die uns schon bekannten Urkunden von 1345 und 1346 (Regg. 222, 223, 232)ihn als Knappen zuerst auf.

Kurz nach des Vaters Tode muss Hermann VIII. und Hildebrand V., der Sohnseines verstorbenen Stiefbruders Dietrich I., mit den Brüdern Thilo und Otto von Kerst-

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