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den früheren Inhabern, den Herren von Hardenberg, den Pfandschilling erstattet hatte.
Der Herzog nennt in der Urkunde (Reg. 236) Dietrich I. v. U. seinen „Diener," undverspricht den neuen Pfandbesitzern, ohne ihren Willen keinen Amtmann dahin setzenzu wollen; stürbe er aber vor Rückzahlung des Pfandschillings, so solle das Schloss anDietrich v. U. und die sonst in der Urkunde Genannten übergeben werden. >
Ueber Dahlum und Seesen waren der Herzog und Dietrich v. U. mit Luthardvon Wenden aus unbekannter Ursache in Streit gerathen, welcher am 4. November 1347beigelegt wird. (Reg. 237.)
Zu Anfang des folgenden Jahres wurde auch Niedersachsen von jener pestartigenSeuche ergriffen, welche unter dem Namen des schwarzen Todes von 1347 — 1350ganz Europa entvölkerte. ') Obgleich man den Juden die Schuld daran beimass, undunter dem Vorgeben, dass sie die Brunnen vergiftet hätten, mit aller Grausamkeit gegenihr Leben und ihr Eigenthum wüthete, 2 ) zeigte sich Herzog Ernst ungewöhnlich duldsamund vorurtheilsfrei gegen die Juden in Göttingen, indem er ihnen am 10. März 1348einen Schutzbrief ausstellte. Es ist dies das letzte Document, welches der KnappeDietrich I. v. U. für den Herzog Ernst bezeugt. (Reg. 238.) Zwar begegnen wir ihm >
noch einmal in einer Uslar'schen Urkunde vom 25. Mai d. J., betreffend die Beilegungeines Streites (Reg. 239), aber lange überlebte er jene Schreckenszeit gewiss nicht, weilschon im Jahre 1351 (Reg. 241) sein Sohn handelnd auftritt. Muthmasslich wurde erselbst ein Opfer jener Seuche. Als verstorben erwähnt seiner erst die Urkunde von 1375.
(Reg. 307.)
Von seiner Gemahlin sagen unsere Nachrichten nichts.
35. Henricus II. 1345—1384. Zuerst im Jahre 1345 (Reg. 222), dann in denuns schon bekannten Regesten von 1346 — 1348 (Nr. 223, 232, 239) lernen wir nochdrei jüngere Söhne des Ritters Heidenreich kennen, die wir nach dem Zeiträumevon 23 Jahren, welcher ihr erstes Erscheinen von dem ersten Bekanntwerden desKnappen Dietrich I. in unseren Urkunden trennt, als Stiefbrüder des Letzteren werdenanzusehen haben.
Heinrich II., hiernach der Aelteste aus Heidenreich's zweiter Ehe, war schonKnappe, als wir ihn und seine jüngeren Brüder, mit denen er noch bei Lebzeiten des i>
Vaters in den Angelegenheiten der Familie urkundet, zuerst kennen lernten. Als seinStiefbruder Dietrich 1. dem Vater im Tode bald gefolgt war, treffen wir Heinrich 11.unter den Resignanten der Vogtei zu Potzwenden (Reg. 243) im Jahre 1352, dann 1355mit allen siegelfähigen Uslar bei dem Verkaufe ihrer Holzgerechtigkeit im kleinen Hagenbei Göttingen an den Herzog Ernst von Braunschweig (Reg. 252) und im Jahre 1357(Reg. 256), als er nach dem Tode des Ritters Ernst VI. v. U. die Kaufgilde zu Göttingenmit der dortigen Hanse wieder belehnt. Die Dörfer Erbsen und Lödingsen verkauftHeinrich II., sein Bruder Hermann VIII. und sein Neffe Hildebrand V. 1358 an dieHerren von Adelebsen. (Reg. 260.) Dann folgt am 15. Juni 1370 nach einer Pausevon 12 Jahren, die Schenkung eines jährlichen Zinses von 1 Ferding an das KlosterReinhausen, welche Heinrich II. und seine Söhne aus ihren Gütern in Benniehausen inder Weise machen, dass davon die Hälfte jährlich am Sterbetage seiner Gemahlin de-mentia, die andere Hälfte aber an seinem (demnächstigen) Sterbetage den auf demChore anwesenden Mönchen ausgezahlt werden solle. (Reg. 292.) Wenige Monatespäter, am 29. September, vergleichen sich Heinrich II., seine Brüder und Vettern, mit 1 1
ihrem Lehnsherrn, dem Edelherrn von Plesse über ihr gemeinsames Patronatrecht an derKirche zu Gross - Lengden in der Weise, das derzeit Heinrich (VI.) von Uslar dievacante Pfarre erhalten, später dieselbe aber alternirend von ihnen besetzt werden soll.
(Reg. 293.) Zwei Monate später, am 25. November 1370, macht Heinrich II. als Ael-tester der Familie Namens dieser dem Augustiner Kloster in Einbeck einen Garten vordem Hamster - Thore zu Northeim zum Geschenk. (Reg. 295.)
Von Heinrich's Theilnahme an dem Fehdeleben seiner Zeit haben wir zuverlässigeNachrichten nicht. An der im Jahre 1371 ausbrechenden Sternerfehde scheint er nichtunbetheiligt gewesen zu sein; denn er, wie die übrigen Uslar wurden als hessischeBurgmänner auf der Allerburg angenommen, und darin ist vielleicht ein Aequivalent für
') Havemann, I. c., I, S. 587. — 2 ) Wolf, Gesch. von Heiligenstadt, S. 31; Colombel, KampfGerlach's von Nassau mit Heinrich von Virneburg um das Erzstift Mainz. (Programm des Gymnasiumszu Hadamar, 18Ü2, S. 15.)