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1 (1888) [Hauptbd.]
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als Bürge für seinen Vetter Ernst VI. v. U. am 24. Februar 1329 blossKnappe" nennt(Reg. 192), und am 5. Juni desselben Jahres bei Bezeugung des Verkaufs des WaldesLieth" Seitens der Kirche zu Jühnde an das Kloster Mariengarten sogar jede Standes-bezeichnung fallen lässt, fügt er wenige Tage später bei Consentirung dieses Verkaufesdurch den Patron jener Kirche seinem Namen den Titel eines herzoglichen Beamten(officiatus) wieder bei. (Reg. 193.) Aehnliches zeigt sich in den beiden Urkunden desJahres 1330. In der ersten vom 3. Juni nennt er sich blossKnappe" (Reg. 195), beiTestirung einer Bestätigung der gemeinsam regierenden Herzöge Magnus I. (des Frommen)und Otto (des Milden) im November aber wiederherzoglicher Vogt". (Reg. 197.)Als Knappe und Vogt unterschreibt er seine letzte bekannte Urkunde im Dienste Otto'sdes Milden im Jahre 1331 (o. D.) für den Knappen Heinrich von Harste zu Gunstendes Blasiusstifts in Northeim. (Reg. 200.) Noch in demselben Jahre verlässt er seineStellung am Hofe und tritt als Rath (consul) in den Dienst der Stadt Göttingen.Schon am 1. Mai d. J. gehört er dort zu den urkundenden Rathsherren, 1 ) mit denener noch in zwei Urkunden vom 21. September d. J. (Reg. 201) und vom folgendenTage 2 ) genannt wird, dann aber, jedenfalls im nächsten Jahre (1332) aus der Zahl derStadträthe verschwindet. Wahrscheinlich lebte er von nun an bei dem Vater aufAltengleichen, da seiner bis zum 3. April 1345 nur als Knappe und ohne Angabe eineramtlichen Stellung in den uns schon bekannten Urkunden (Regg. 208, 209, 212, 217,218, 221223) gedacht wird.

Herzog Otto der Milde von Braunschweig war am 1. September 1344 3 ) ge-storben. Der schon am 17. April 1345 von den überlebenden fürstlichen Brüdern zuMünden errichtete Erbtheilungsrecess hob die bisherige gemeinsame Regierung auf undmachte Ernst zum Herrn überdat lant Overwolt, dar Göttingen inne liget," wogegendas Land um Braunschweig und Wolfenbüttel an Magnus 1. fiel. Die Thätigkeit desKnappen Dietrich I. v. U. bei den Verhandlungen über diese, die fürstliche Macht aufsNeue erschütternde Theilung scheint von Bedeutung gewesen zu sein, denn wir sehen ihnnicht allein als Zeugen und Unterhändler unter den beiden Ausfertigungen dieses Re-cesses (Reg. 225), sondern auch ferner noch oft in dem Rathe und in der Umgebungdes neuen Regenten des Göttinger Landes. Zunächst schon am 4. und 5. Mai desselbenJahres (1345), als die beiden Herzöge sich verabredeten, das ihnen gemeinsam ver-bliebene Lehnsrecht (Patronat), sowohl über die Präbenden der Chorherrnstifte zuSt. Blasius in der Burg und zu St. Gyriacus auf dem Berge in und vor der StadtBraunschweig, als auch über die Altäre und Vicarien in der Burg daselbst alternirendauszuüben. In sämmtlichen darüber ausgestellten drei Urkunden ist Dietrich Zeuge undVermittler (Reg. 226), und ebenso unterschreibt er sich unter der gleichzeitigen Ur-kunde, in welcher die herzoglichen Brüder eine Erbverbrüderung errichten, worin siesich gegenseitig geloben, dass, falls einer von ihnen ohne Erben stürbe, der Anderedessen Land, Gut und Gülte besitzen und behalten sollte. (Reg. 227.)

Nachdem so das Erbe Otto's des Kindes abermals einer Zersplitterung preisgegebenwar, bestätigte Herzog Ernst, der Stifter der Göttingischen Linie, sogleich am 21. Juli d. J.seiner Residenzstadt Göttingen in dem dortigen Gasthause zu den Predigern (Paulinern)ihre Privilegien (Reg. 229), gewährte am folgenden 9. August den Wunsch der Ein-wohner von Münden, dass diese nicht ausserhalb ihrer Stadt Recht zu nehmen brauchen(Reg. 230) und bestätigte am 23. Januar des folgenden Jahres (1346) zu Northeim demdortigen Blasiusstifte ebenfalls die Privilegien. (Reg. 231.) Alle diese Handlungenbezeugt der Knappe Dietrich I. im Gefolge des Herzogs. Als am 1. Mai desselben Jahresdie sämmtlichen Uslar mit der Stadt Göttingen sich über ihre Eigenthumsrechte an denzwischen Wake und Göttingen liegenden Holzungen einigen, ist Dietrich zum letztenMale mit seinem Vater unter den Ausstellern der Urkunde. (Reg. 232.) Dann treffenwir ihn im Jahre 1346 noch zwei Mal an der Seite seines Fürsten, einmal, als dieseram 30. August zu Northeim dem Kloster Walkenried seinen Schutz verspricht und ihmneben verschiedenen Gnadenbeweisen seine Güter und Privilegien bestätigt (Reg. 234nebst Bemerk.), sodann am 18. November, als der Herzog sein Schloss Bovenden anBürger zu Göttingen und Northeim für 120 Mark löth. Silbers verpfändet, nachdem er

') und 2 ) Nach Schmidt, Gotting. Urkb., I, S. 425 (vgl. S. 431) zum Jahre 1331 sind dies dieRegesten Nr. 122 und 124 des Göttinger Urkundenbuches, Th. I, wo die Namen der ausstellenden con-sules weggelassen sind. 3 ) Zeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1886, S. 86, Nr. 226; Dürre, Gesch. derStadt Braunschweig, S. 140.

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