Stellung als officialis (Beamter) auf dem Rusteberge erforderlich war, denn gleichzeitigmit jener erscheint er als solcher in Reg. 199. Hier folgt Ernst unmittelbar seinemSchwiegervater, dem Ritter Johann von Hardenberg, dem bisherigen officiatus auf demmainzischen Schlosse Hardenberg, welcher von dort aus in gleicher Stellung nach demRusteberge versetzt wurde, und, wie sein Schwiegersohn, hier 1331 zuerst officialisgenannt wird. •) Ueber die dienstliche Stellung des damaligen Ofhcials auf dem Ruste-berge vermag ich eben so wenig Gewisses anzugeben, wie über die Dauer von Ernst'sDienst auf dem mainzischen Schlosse. Wolf, der Geschichtschreiber des Eichsfeldesund der Familie von Hardenberg, nennt den Ritter und officialis der Urkunde von 1331,Johann von Hardenberg, ohne Weiteres „Oberamtmann", 2 ) und ein anderer Schrift-steller dieser Familie 3 ) sieht in ihm den „Amtmann" der Burg, d. h. den Hauptmannoder officiatus, mithin den Gouverneur oder militärischen Commandanten der Festung,und nicht etwa einen Richter oder Justizamtmann. Aber es ist kaum glaublich, dasseine solche Stellung gleichzeitig zwei Personen inne hatten, und ich möchte deshalb indem officialis einen Beamten im Allgemeinen sehen, der nach Erforderniss den Dienstals Vogt (identisch mit Amtmann) oder Burgmann etc. auf dem Rusteberge zu ver-sehen hatte. 4 )
Die Ehe des Ritters Ernst VI. v. U. mit einer Togjiter jenes Ritters Johann vonHardenberg (todt 1350) und dessen Gemahlin Gisela 5 ) (todt 1348) war um diese Zeitnicht mehr jung, denn schon im Jahre 1330 sahen wir den ältesten Sohn Ernst's, denKnappen Hermann X., mit dem Vater Urkunden. (Reg. 196.) Aber erst im Jahre 1333lernen wir die Verbindung kennen aus der Urkunde vom 24. Mai, worin Ernst V. mitseinem Schwiegervater als Pfandbesitzer des Dorfes Geismar genannt wird. (Reg. 205.)Die mainzische Burg Gleichenstein war Letzterem nach dieser Urkunde anscheinend Iiisdahin allein verpfändet; aber noch in demselben Jahre (1333) treten mit ihm die RitterErnst VI. von Uslar und Bertold von Worbis, 6 ) sowie der Knappe Johann von Win-zingerode 7 ) —- alle Beamte auf dem Rusteberge — als Mitinhaber der Pfandschaft auf.Von der bezahlten Pfandsumme erhielt nach der Urkunde (Reg. 207) der DechantHermann des Stifts U. L. Frauen zu Erfurt 5 Turnosen. 8 )
Die Nachrichten der folgenden Jahre zeigen Ernst VI. als Wohlthäter für Klösterund Arme: 1334- bei einem Tausch von Gütern mit dem Kloster Reinhausen (Reg. 209);1337 bei einer Schenkung an das Kloster St. Wilhelmi zu Witzenhausen (Reg. 212);1340 bei der Schenkung, welche sein Neffe Hermann IX. dem Kloster Reinhausen fürsein, seiner verstorbenen Eltern und seines verstorbenen Bruders Seelenheil macht.(Reg. 217.) Auch ist er im Jahre 1342 Mitstifter der bei seinem Vetter Heidenreichausführlich besprochenen Spende für Arme in der Stadt Uslar. (Reg. 218.) Aber allediese Wohlthaten verhinderten nicht, dass der Pfarrer der Kirche zu Klein-Lengden ineiner Streitsache mit seinem dortigen Amtsbruder den Vorwurf eines grausamenTyrannen auch gegen ihn erhob. (Reg. 214.) Bei der uns schon bekannten Resignationund dem Verkauf des vom Erzstifte Mainz relevirenden Zehnten zu Olxheim an dasMarienstift vor Einbeck findet sich Ernst VI. unter den Ausstellern der betreffendenUrkunden (Regg. 219, 221, 222, 223), ebenso in dem Vertrage mit dem Rathe zu Göt-tingen über das hintere Hainholz und einen Theil des Schirenbühls, die Kolinge ge-nannt. (Regg. 232, 233.)
Aus Ernst's letzten Lebensjahren sind nur wenige Nachrichten vorhanden. ImJahre 1348 bezeugt und besiegelt er die Beilegung eines über eine halbe Hufe zuSchweckhausen zwischen zwei göttingischen Bürgerfamilien entstandenen Streites (Reg. 239),und 1352 resignirt er mit seinen und den Söhnen bezw. dem Enkel seines verstorbenenVetters Heidenreich, dem Edelherrn Gottschalk von Plesse die Vogtei zu Potzwendenzu Gunsten des Sivert und Heinrich von Bülzingsleben. (Reg. 243.) Seine letzte be-
') Wolf, Hardenberg, I, S. 4-5; Urkk. S. 62. — 2 ) Daselbst. — 3) Lang, Gesch. des Harden-
bergischen Geschlechts. (Mscpt. v. J. 1795 in der Biblioth. des hist. V. f. Nieders. zu Hannover.) — 4 ) Vgl.
die folgenden Noten 6 u. 7. — 5 ) Wolf, 1. c., I, S. 4ö. — 6 ) 1334- advocatus (Vogt) in Rusteberg (Herquet,
Urkb. der Stadt Mühlhausen, S. 418); 134-2 Amtmann daselbst (Gudenus, Cod. dipl. Mog., I, S. 973). —
7 ) 1331 (Reg. 199) und 1333 (Wolf, Eichsf. Urkb., S. 70) castrensis (Burgmann, auch Burgherr) in Ruste-
berg; 1337 Vogt daselbst (Jaeger, Urkb. der Stadt Duderstadt, S. 42); „um 1339* offic. in Rusteberg(Schmidt, Gotting. Urkb., I, S. 136); 1341 Amtmann und Burgmann das. (Wolf, 1. c., S. 71); 1342 beiJaeger, 1. c., S. 48 Vogt das.; dagegen in demselben Jahre bei Gudenus, 1. c., S. 973 Amtmann daselbst.Vogt, Amtmann und officiatus waren also gleichbedeutend. — 8 ) Ueber Turnosen, die ihren Namen vonder Stadt Tours führten, vgl. Bodmann, Rheingauische Alterthümer, S. 746 u. tf.