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1 (1888) [Hauptbd.]
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daselbst besiegelt im Jahre 1312 der Knappe Hermann von Bischofshausen mit denSiegeln des Ritters Hermann VI. und des Knappen Ernst VI. v. U., seiner Vettern, r )eine Vollmacht zum Verkauf von Gütern (Reg. 170) und 1314 erklären dieselben BrüderHermann VI., Ritter, und Ernst VI., Knappe, wiederum auf den Gleichen, dass der vonihrem Vetter Hermann von Bischofshausen bevollmächtigte Mönch Willekin des Cister-zienserklosters Loccum, Hermann's v. B. väterlicher Oheim und bester Freund der Uslar,über jene Güter Rechnung abgelegt und Zahlung geleistet hat. (Reg. 173.)

Unser Ritter Hermann VI., der im Jahre 1318 (Reg. 179) todt genannt wird,muss nach seinem frühen Auftreten in den Urkunden im kräftigsten Mannesalter ge-storben sein. Vielleicht verlor er in der wieder ausgebrochenen Fehde gegen Mühlhausensein Leben, da der Friedensschluss vom 8. Mai 1315 (Reg. 174) ihn nicht mehr unterden Paciscenten nennt.

Ueber seine Gemahlin erfahren wir aus der späteren Memorienstiftung seinesältesten Sohnes (Reg. 217) nur, dass sie Elisabeth hiess.

30. Ernestus VI. 1295 1354. Er wird in Reg. 154 ausdrücklich ein Sohn )

des verstorbenen Ritters Hermann IV. und Bruder Hermann's VI. genannt, mit welchemer in allen über ihn vorhandenen und vorstehend allegirten Urkunden bis zu dessenTode zusammen erscheint, mit alleiniger Ausnahme der Urkunde von 1295 (Reg. 14-3),welche Ernst VI. nicht kennt. Aber noch einmal in demselben Jahre erscheint Ernstmit seinem Bruder zusammen (in Reg. 145) und wird zur Unterscheidung von demRitter Ernst V.der Jüngere" genannt, während erst die Schenkung vom Jahre 1300(Reg. 148) die Brüder als Knappen aufführt. Als Herren auf den Gleichen stellen beidemit den Vettern im Jahre 1312 die Urkunde aus (Reg. 169), doch nennt diese nurHermann VI.Ritter", nicht auch seinen Bruder Ernst, der noch lange Knappe bleibt.

Sonst deckt sich das in der Biographie Hermann's VI. bis zum Jahre 1315 Gesagte sovöllig mit dem, was über Ernst bekannt ist, dass eine Wiederholung überflüssig erscheint.

Ohne den Bruder treffen wir Ernst VI. zuerst am 8. Mai 1315, als er mit seinenVettern auf den Gleichen: Heidenreich (Heiso) und Heinrich IV. (Heinno), sowie mitden sonst in Reg. 174 genannten Herren eine Fehde gegen Mühlhausen durch Friedens-schluss beendet, welche muthmasslich seinem Bruder das Leben gekostet hatte. Dann >besiegelt er im Jahre 1318 (Reg. 178) dem Helwicus von Bodenhausen den Verkaufseiner Besitzungen an seinen Bruder, und empfängt auf dem grossen Lehntage, welchenHerzog Otto der Milde von Braunschweig nach seinem am 22. September desselbenJahres erfolgten Regierungsantritte abhielt, die Belehnung mit dem Schlosse Neuen-gleichen cum omni jure. (Reg. 177.)

Auch an dem Schlosse Altengleichen hatte Ernst einen Antheil, denn er re-signirte mit den Söhnen seines verstorbenen Bruders um diese Zeit l / t dieses Schlossesdem genannten Herzoge, welcher am 29. November d. J. zu Münden gemäss der Bitteder genannten Uslar die Brüder Dietrich, Heidenreich und Hermann von Kerstlingerodewiederum damit belehnte. (Reg. 179.) Dass hier nicht von einer ersten Belehnungder Uslar mit den Gleichen die Rede sein kann, zeigen die Worte dieser Urkundequam a nobis (dem Herzoge) habebant in pheodo" deutlich.

Mit seinem Vetter Heidenreich zeigen sich in den folgenden Jahren 1319 (Reg. 180),

1322 (Reg. 183) und 1323 (Reg. 186) nahe Beziehungen zum Kloster Reinhausen, dessenAbt Hermann aus unbekanntem Geschlechte 2 ) ihnen verwandt oder befreundet scheint,sowie auch zu der Familie von Kindehausen. (Regg. 184, 186.) Nach einem Zeit-räume von fast 7 Jahren, in welchem wir nichts von Ernst hören, treffen wir ihnimmer noch als Knappen als Ernest von den Lychen, von Usler genannt, im Jahre1329 wieder bei Ertheilung seines Versprechens an das Kloster Katelnburg, dass er dasihm auf drei Jahre überlassene Dorf Riekenrode nach Ablauf dieser Zeit dem Klosterwieder abtreten wolle. (Reg. 192.) Mit seinem ältesten Sohne bezeugt Ernst VI. imOctober des folgenden Jahres (1330) der Greta von Grone deren Verzicht auf einenhalben Sattelhof in Alten - Grone. (Reg. 196.) Bald nachher, jedenfalls vor dem4. August 1331, bestätigt sein Zeugniss für die Vettern Otto und Conrad von Rustebergvon diesem Tage die Erlangung der Ritterwürde, welche anscheinend für seine neue

) Die Mutter Hermann's von Bisehofshausen und die Mutter der Brüder Hermann VI. undErnst VI. v. U. (eine von Bodenstein nach Reg. 168?) waren Schwestern. 2 ) Bekannt von 13131322(Wolf, Comment. de archidiac. Nortun., Diplom., S. 16, 19); vgl. Reg. 176.