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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
123
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genannten Theil des Schirenbühls (s. Note zu Reg. 232) in Streit, den sie am 1. Mai 1346in der Weise verglichen, dass die genannten Uslar und ihre Söhne, auch Ernst VI.und seine Söhne, sowie die Bauern und Leute des Dorfes Wake auf ihre Ansprüchean das hintere Hainholz, welches mit Gräben und Mahlsteinen gegen Wake bezeichnetwurde, zu Gunsten der Stadt Göttingen verzichteten,!) wogegen die Stadt den Uslar undihren Leuten im Dorfe Wake den Besitz des Theils des Schirenbühls, welcher die Kolingehiess, es sei Feldacker oder Holz ohne Hindernisse zugestand. (Reg. 232.) DerHerzog Emst von Braunschweig bestätigte als Lehnsherr der'üslar an demselben Tagediesen Vertrag. (Reg. 233.)

Damit schliessen unsere in den letzten Jahren so zahlreichen Nachrichten überI-Ieidenreich. Wahrscheinlich starb er noch in demselben Jahre, jedenfalls kurz nachherund vor 1351, wo zuerst sein Sohn Hermann VIII. handelnd auftritt. (Reg. 241.) Alsverstorben bezeichnet ihn erst eine Urkunde von 1375. (Reg. 307.)

Obgleich der zwischen seinem ältesten Sohne und seinen übrigen Kindern bemerk-bare grosse Unterschied des Alters deutlich erkennen lässt, dass Heidenreich zwei Malverheirathet war, so fehlt uns doch über beide Frauen jede Nachricht.

29. Hermannus VI. 1295 1314. Der frühe Tod seines Vaters brachte esmit sich, dass der junge Hermann uns schon bei seinem ersten Erscheinen in den Ur-kunden selbständig entgegen tritt. Mit seinem Oheim Hildebrand IV. suchte er imJahre 1295 dem Blasiusstifte in Northeim das Obereigenthum über den von seinemGrossvater mit Zustimmung von dessen Bruder und seinem (Hermann's VI.) Vater imJahre 1263 an das Stift verkauften halben mainzischen Lehnszehnten in Northeim zuverschaffen (Reg. 143), und in demselben Jahre verpfändete er mit seinem Bruder undden in Reg. 145 genannten Vettern 4 Hufen Land in Langenholtensen an dasselbeStift. Fünf Jahre später (1300) wird er zuerstKnappe", und zur Unterscheidung vonseinem Vetter Hermann VII.junior" genannt, als er sich mit seinen in Reg. 148 auf-geführten Verwandten in die Brüderschaft des Klosters Brenkhausen aufnehmen liess.Im Jahre darauf war er zugegen bei einem Verkaufe der Edelherren von Plesse an dasKloster Marienwerder und erhielt in der Zeugenreihe den Platz hinter einem Mitgliededer Dynasten-Familie 2 ) von Meinersen. (Reg. 149 a.) Dem im Jahre 1302 für dasKloster Lippoldsberg ausgesprochenen Verzichte trat er bei (Reg. 152), der Lehns-auftragung von 4 Hufen eigenen Landes in Elbickerode an den Edelherrn Gottschalkvon Plesse stimmte er zu (Reg. 153) und in allen die Resignation der Vogtei inDiemarden an denselben Edelherrn betreffenden, in Heidenreich's v. U. Biographie schonausführlich besprochenen Urkunden dieses und des folgenden Jahres (Regg. 154, 155, 157)wird er unter den Uslar genannt. Auch unter den Schenkgebern des Uslar'schenPatronatrechts über die Kirchen zu Almenrode und Hungershausen an das KlosterSt. Wilhelmi in Witzenhausen wird er aufgeführt (Reg. 158), desgleichen 1303 beiResignation des ihm, seinem Bruder und Vettern zustehenden Lehnrechts an denZehnten zu Bollensen und Dinkelhausen. (Reg. 159.) Dann schweigen die Urkunden5 Jahre lang über ihn, bis er sich in den bekannten Fehden gegen Mühlhausen (1308und 1309) thätig zeigt. (Regg. 163, 164.) Mit seinem Bruder Ernst VI. und seinemVetter Heidenreich bat er den Erzbischof von Mainz im Jahre 1309, ihren von ihmlehnrührigen halben Zehnten in Northeim dem dortigen Blasiusstifte zu übertragen unddafür wiederum 10 eigene Hufen in Benniehausen und Sennickerode anzunehmen.(Reg. 165.) Der Erzbischof genehmigte beides noch in demselben Jahre und belehntedie Genannten mit den 10 Hufen. (Reg. 166.) Wenige Monate später gestattetenHermann VI. und die Uslar des Reg. 167 ihrem Vasallen Wasmod von Lödingsen dieVerpfändung eines Hofes mit 3 zugehörigen Hufen in Fernewahlshausen (Reg. 167) undim Jahre 1312 nennt ihn die Schenkungs-Urkunde von dort gelegenen Hufen an dasKloster Lippoldsberg unter den Rittern und Herren der Schlösser Gleichen. (Reg. 169.)Mit seinem Bruder Ernst VI. erscheint er im Jahre 1310, also zwei Jahre früher, als erdie Ritterwürde erwarb, bei Besiegelung einer von seinen Blutsverwandten, den Vetternvon Bodenstein, vor dem Schlosse Gleichen ausgestellten Urkunde. (Reg. 168.) Eben-

!) Die Ansprüche an das hintere Hainholz (Göttinger Wald), und dass dieselben durch das falscheZeugniss eines Hirten aus Herberhausen verloren gegangen sein sollen, leben, von der Sage vielfach aus-geschmückt, noch heute im Gedächtnisse der Waker fort. (v. Wangenheim, Beiträge zu einer Gesch.der Freiherren v. W., S. 1003.) 2 ) v. Btilow, Beiträge zur Gesch. der Braunschw.-Lüneb. Lande, S. 21.

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