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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
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seine Gebietstheile, seit 1325 mit ihm gemeinsam besass, sowie Einräumung des Näher-rechts von Wilhelm's Antheil an dem Schlosse. Wilhelm bestimmt in der Urkunde(Reg. 202), dass, falls sein Bruder auf das Näherrecht verzichte, derjenige, dem er dannseinen Theil versetze oder verkaufe, seinem Bruder Heinrich eine solche Burghude thunsolle, wie er selbst sie ihm gethan, worauf Wilhelm dem Grafen Otto von Lutterberg, >

dem Herrn Ludolf von Medhem und dem Herrn LIeiso von Uslar seinen Thurm zuHerzberg überantwortet unter Ertheilung schiedsrichterlicher Gewalt.

Mit dem Kloster Reinhausen tauschten Heidenreich, sein Vetter Ernst VI. unddie Söhne von dessen verstorbenem Bruder im Jahre 1334 (in der in Reg. 209 ange-gebenen Weise) Güter, und nach dem Tode Heinrich's III. erneuerten 1337 dieselbenUslar unter Beitritt von Heidenreich's Sohn Dietrich I. und der Brüder Heinrich IV. undHans (Johann) III. die den Wilhehniten (Weissmäntlern)' ) zu Witzenhausen im Jahre 1303(Reg. 158) gemachte Schenkung des Patronats über die Kirchen in Almenrode undHungershausen zum Seelgeräthe, und verkauften den dortigen Ordensbrüdern ihre Güterin Alm enrode, nämlich 4 Hufen mit allen Pertinenzen, mit dem Walde,Uslerisch holt"genannt, für 8 Mark reinen Silbers. (Reg. 212.) >

Unsere Nachrichten über die Theilnahme der Familie an den Fehden dieser Zeitsind äusserst dürftig. Wo wir aber Glieder derselben seit 1308 zum Schwerte greifensahen, da fehlte Heidenreich nicht. Wir werden ihn uns darnach als ein thätiges Mitgliedder dem Raubleben jener Zeit huldigenden Ritterschaft vorzustellen haben, und den Vor-wurf dercrudeles et tyrannos," welchen der Pfarrer der Kirche zu Klein - Lengdengegen ihn und seine Verwandten Ernst VI. und Hermann IX. im Jahre 1339 erhob(Reg. 214), nicht als ungerechtfertigt abweisen dürfen. Doch scheinen die Jahre seineLust am Stegreifleben gebrochen zu haben, denn von nun an findet er sich öfter alsFörderer frommer Werke in den Urkunden. Zuerst 1340 bei Stiftung einer Seel-messe der von Rusteberg im Kloster Reinhausen (Reg. 215), dann in demselben Jahrebei einer ähnlichen Stiftung und Schenkung seines Vetters Hermann IX. an dasselbeKloster (Reg. 217) und endlich im Jahre 1342, als er selbst mit seinem Sohne Dietrich I.und seinen Vettern Ernst VI., Hermann IX., Heinrich IV. und Hans III. eine Stiftungfür Arme in der Stadt Uslar in der Weise macht, dass der Nutzniesser einer HufeLandes, welche die Stifter unter dem NamenSpendehufe" dem dortigen Rathe alsVorsteher der Stiftung übergaben, von den Aufkünften derselben eine jährliche Spendean Arme geben sollte zu ihrem, ihrer Vorfahren und Nachkommen Seelenheil. Auchsollte der Nutzniesser der Hufe an jährlich vier Abenden Vigilien halten und folgendenTages Messe singen lassen. Bessert sich der Ertrag des Landes, so soll sich auch dieSpende bessern, worüber der jeweilige Rath zu wachen, eventuell auch einen anderenNutzniesser zu substituiren hat, falls der bisherige seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

(Reg. 218.) 2 )

Mit dem Zehnten des Dorfes Olxheim bei Einbeck waren alle Zweige der Uslargemeinschaftlich vom Erzstifte Mainz belehnt. Von ihnen trugen im Jahre 1344 dieeinbeckischen Bürger Boldewinus Sartor (dictus de Ryttingerode nach Reg. 222) undHenricus de Weverlinge clen Zehnten zu Afterlehn, welche ihn am 21. September d. J.ihren Mitbürgern Heinrich von La, Johann Sep und Heinrich von Lubeke zu Gunstendes Marienstifts vor Einbeck resigniren. (Reg. 219.) Am 19. März des nächsten Jahres(1345) resignirten die Ritter Heidenreich, Ernst VI. und Heinrich IV., sowie die KnappenDietrich I. und Hans III. v. U. ebenfalls zu Gunsten desselben Stifts den Zehnten ihremLehnsherrn, dem Erzbischof Heinrich III. von Mainz (Reg. 221), genehmigten mit ihrenweltlichen Söhnen und Vettern acht Tage später den von den erstgenannten After-vasallen vorgenommenen Verkauf desselben an das Stift (Reg. 222) und bescheinigtenzu Northeim am 3. April d. J., dass sie dafür von dem Stifte 8 Mark Silber empfangenhätten. (Reg. 223.) 3 )

Ritter Heidenreich v. U. besass mit seinen Vettern, den Brüdern Heinrich IV. undHans III. das Dorf Wake vom fürstlichen Hause Braunschweig zu Lehn. (Reg. 177.) Mitder Stadt Göttingen geriethen die Besitzer des Dorfes über ihre gegenseitigen Ansprüche andas angrenzende hintere Hainholz (der jetzige Göttinger Wald) und an dendie Kolinge"

1) Heppe, Kirchengeschichte beider Hessen, I, S. 90. 2 ) Diese Stiftung besteht, wenn auch

nicht in der alten Form, doch in der Sache noch heute. Vgl. S. 7 d. B. 3) Den Zehnten vor Olxheimbesass das Marienstift zu Einbeck noch bis in die neueste Zeit. Er stand im J. 1S81 zur Ablösung.

(Harland, Gesch. der Stadt Einbeck [1881], S. 143.)