Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
121
Einzelbild herunterladen
 

m

die Lehnsfolge zu schlichten waren, [ ) genug, die Brüder Heinrich IV. und Johann(Hans) III. erhielten vom Herzoge nachträglich von Heiso's (Heidenreich's) Lehen dieHälfte des alten Schlosses Gleichen, die halben Zehnten in Gelliehausen und Sterteshagenmit je 1 1 / 2 Hufen daselbst, den halben Zehnten in Bremke, 6 Hufen in Appenrode, dashalbe Dorf Wake mit aller Gerechtigkeit und ein Viertel des Patronatrechts über dieKirche in Gelliehausen.

Zu dem Kloster Reinhausen, dessen Alb Hermann ihm verwandt oder befreundetscheint, sehen wir Heidenreich in den folgenden Jahren oft in Beziehungen. So alsZeuge 1319 (Reg. 180), 1323 (Reg. 186) und als Schiedsrichter 1322 (Reg. 182), inwelchem Jahre er ausserdem mit seinem Vetter Ernst VI. dem Kloster zwei ihnen ver-pfändete Hufen in Appenrode zurückgab. (Reg. 183.) Auch mit den Herren vonKindehausen zeigt sich eine enge Verbindung, welche auf Verwandtschaft schliessen lässt.Heidenreich testirte 1319 den Brüdern Ludwig und Conrad v. K. die Genehmigung zueinem Verkaufe (Reg. 181) und im Jahre 1322 bezeugte und besiegelte er am 16. Augustdem Ritter Ludwig von Kindehausen den Verkauf von Gütern in Odagsen, Bördel,Scheden, Mengershausen und Rostorf an das Kloster Hilwartshausen (Reg. 184) und stelltemit seinem Sohne Dietrich I. acht Tage später eine Urkunde darüber aus, dass er selbstweder an diese Güter noch an deren Einkünfte Ansprüche habe, und sie auf Wunschdes Klosters in seinen jederzeit kündbaren Schutz nehmen zu wollen versprochen habe.(Reg. 185.) Im Jahre 1323 wiederholte Heidenreich sein Zeugniss für den Ritter Ludwigvon Kindehausen und seinen Bruder Conrad. (Reg. 186.)

Von nun an bis zum Jahre 1329 haben wir über Heidenreich nur die nichtvöllig verbürgte Nachricht, dass er ganz oder zeitweilig im Dienste des Herzogs Ottodes Milden von Braunschweig stand, dessen zweite Gemahlin Agnes eine Tochter desMarkgrafen Hermann von Brandenburg und Wittwe des Markgrafen Waldemar vonBrandenburg war. Es wird nämlich ein Ritter Heiso von Uslar in der Umgebung derHerzogin genannt, als diese nach dem Aussterben der Markgrafen von Brandenburgaskanischen Stammes sich zur Sicherung ihrer Leibzuchtsgelder in der Mark befand. 2 )Dort erscheint der genannte Ritter Heiso als Zeuge der Herzogin und ihres Gemahlsunter märkischen Edelleuten in den Jahren 1324 (Reg. 187) und 1325 (Reg. 190). Aberes wird in Begleitung fast derselben Zeugen in einer Urkunde vom 12. April des letzt-genannten Jahres auch ein Heyso de Ursleve, miles, genannt, 3 ) welcher es zweifelhaftmachen könnte, ob hier ein Mitglied unserer Familie gemeint ist, wenn wir nichtwüssten, dass die Familie von Ursleve, in welcher der Name Heiso freilich nicht un-gewöhnlich war, zu den (nicht ritterbürtigen) Patriziern der Stadt Braunschweig ge-hörte; 4 ) wir dürfen darnach schliessen, dass hier lediglich ein Fehler des Schreibers derUrkunde vorliegt, dem es näher lagUrsleve" zu lesen, alsUslere".

Der Dienst Heidenreich's am herzoglichen Hofe zu Göttingen scheint bis 1329gedauert zu haben, denn noch in diesem Jahre war er mit seinem nahen Verwandten,dem Ritter Werner von Adelebsen 5 ) u. a. Zeuge und wahrscheinlich auch Urtheils-finder 6 ) bei Otto dem Milden, als dieser einen Streit zwischen den Brüdern vonRusteberg und dem Kloster Hilwartshausen entscheidet. (Reg. 194.)

Im nächsten Jahre (1330) gehörte der Ritter Heidenreich mit seinem SohneDietrich I. zu den Testatoren, welche sich über das Testament des verstorbenen Pfarrerszu Renshausen, Albrecht von Bodenhausen, insbesondere über ein von ihm dem StifteMariengarten vermachtes Legat, einigten. (Reg. 195.) Als Dietrich von Bodenhausendem genannten Stifte vier Jahre später darüber noch eine besondere Urkunde ausstellte,verbürgten sich dieselben Uslar. (Reg. 208.)

Unter den eventuellen Schiedsrichtern des Herzogs Wilhelm von Grubenhagenbegegnen wir dem Heidenreich v. U. im Jahre 1331. Des Herzogs Bruder, Heinrich II.(de Graecia), durch seine an griechischen Luxus gewöhnte zweite Gemahlin von einerVerpfändung zur anderen gedrängt, erwirkte am 31. October 1331 die Einwilligungseines Bruders zum Verkaufe oder Versätze des Schlosses Herzberg, das er, wie alle

') Alberich III., der bald nach dem Lehnstage starb, erhielt nach dem herzoglichen Lehnbuche

keinen Antheil an den Gleichen, dagegen andere Lehen. 2 ) Sudendorf, Urkb. etc., I, Einleit., S. XXXIII.

3 ) Riedel, Novus cod. dipl. Brandenb., 1. Haupttheil, XV, S. 80. 4 ) Sack, Gesch. der Schulen zu

Braunschweig, I, S. 134. 5) Vgl. das Siegel Werner's v. A. an der Urkunde von 1329 mit dem halben

Uslar'schen Wappen. (Schmidt, Gotting. Urkb., I, S. 100.) 6 ) Vgl. Spittler, Gesch. des Fiirstenth.

Hannover, I, S. 128.

16