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1 (1888) [Hauptbd.]
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Mariengarten (Reg. 162), nachdem dessen erste Hälfte bereits 1302 an dasselbe Klostergekommen war. (Reg. 150.)

Mit allen wehrbaren Uslar war Heidenreich um diese Zeit, anscheinend imGefolge des Herzogs Heinrich I. (des Wunderlichen) von Grubenhagen, gegen Mühlhausenin Fehde. Sie wurde zwar am 6. December 1308 gesühnt (Reg. 163), aber nur, umsogleich wieder auszubrechen, worauf dann am 15. Januar des folgenden Jahres einneuer Frieden geschlossen wurde. (Reg. 164.) (Siehe S. 50 u. f.)

Heidenreich's Vater war es, wie wir aus dessen Riographie gesehen, im Jahre1295 (Reg. 143) anscheinend nicht gelungen, die mainzische Bestätigung des Obereigen-thums an der, von seinem Vater Hermann III. im Jahre 1263 (Reg. 105) an dasBlasiusstift in Northeim verkauften Hälfte seines dortigen Lehnszehnten zu erlangen.Am 7. Februar 1309 übergab nun der Erzbischof Petrus von Mainz jene Hälfte auf dieBitte des Heiso *) und seiner Vettern Hermann VI. und Ernst VI. dem Stifte in Nort-heim und empfing dagegen 5 eigene Hufen Landes in Benniehausen und 5 andere inSennickerode (Reg. 165), mit denen er die Vettern v. U. am 12. Juli zu Nürnbergauf's Neue belehnte. (Reg. 166.) In demselben Jahre gestatteten dieselben Vetternund Alberich III., letzterer zugleich für die Söhne seines verstorbenen Bruders Ller-mann VII., ihrem Vasallen, dem Knappen Wasmod von Lödingsen, die Verpfändungeines Hofes nebst drei dazu gehörigen Hufen in Fernewahlshausen an den GlerikerWasmod von Lödingsen und an die Wittwe Dietrich's von Wrochthausen (Reg. 167),und im Jahre 1312 schenkten dieselben Vettern vier ebendaselbst gelegene HufenLandes und eine Mühle, welche derselbe Wasmod von ihnen zu Lehn trug, dem be-nachbarten Kloster Lippoldsberg (Reg. 169), welchem sie bereits in den Jahren 1302und 1303 (Regg. 152, 159) ihre Fürsorge zugewandt hatten. Am 14. April 1310 nennensich Heidenreich und sein Vetter Alberich III.de Liehen," als sie ihren Verwandten,den Vettern von Bodenstein, vor dem Schlosse Gleichen die Schenkung eines Allodiumsin Niedern-Jesa an das Kloster Mariengarten bezeugen. (Reg. 168.)

Von den Herren von Amelunxen hatte Heidenreich um diese Zeit Güter in denDörfern Wergesen, Nortberge, Solingen, Seihosen und Tonhestern in Pfand, welcheHeinrich von Hagen, der Schwager der von Amelunxen, dem sie cedirt sind, von ihmeinlöst. (Reg. 172.)

Der Kampf der Uslar gegen die Reichsstadt Mühlhausen, welcher seit der Er-öffnung des Feldzuges König Albrecht's I. gegen die Landgrafen von Thüringen imJahre 1307 wohl kaum völlig geruht hatte (s. S. 51), fand durch den von Heidenreich(Heiso), Ernst VI. und Heinrich IV. (Heinno) v. U. mit der Stadt am 8. Mai 1315 ge-schlossenen Frieden (Reg. 174) seinen Abschluss. Eine weitere Thätigkeit Heidenreich'sbei den unaufhörlichen Fehden dieser Zeit ist uns nicht überliefert, dagegen erfahrenwir, dass er nach dem 2. November 1315, wo er zuletzt Knappe genannt wird(Reg. 175), und vor dem 6. October des folgenden Jahres, wo er miles heisst (Reg. 176),zur Ritterwürde gelangte.

Als Herzog Otto (der Milde, largus) von Braunschweig am 22. September 1318für sich und als Vormund seiner Brüder die Regierung übernommen hatte, hielt ersogleich einen grossen Lehntag ab, auf welchem zu erscheinen und Erneuerung derBelehnung nachzusuchen, die strengste Pflicht des Vasallen war. Wer ohne dringendeGründe ausblieb, machte sich des Lehns verlustig. Zugleich diente ein solcher Lehntagzur Entscheidung von Streitigkeiten unter den Vasallen oder mit dem Lehnsherrn vordem Mannengerichte, und namentlich als Heerschau über die Kriegsmacht des Lehnsherrn. 2 )

In dem uns überlieferten herzoglichen Lehnbuche finden wir unter den zahl-reichen Lehnserneuerungen dieses Tages auch die Belehnung des Ritters Heiso v. U.mit dem alten Schlosse Gleichen, den Dörfern Appenrode und Sterteshagen mit allenGerechtigkeiten, dem Zehnten in Gelliehausen nebst dem halben Patronatrechte derdortigen Kirche und 9 daselbst gelegenen Hufen; endlich mit dem Dorfe und Patronatüber die Kirche in Wake mit aller Gerechtigkeit, eingetragen. (Reg. 177.) Diese Be-lehnung erfuhr jedoch, wie wir aus einer späteren Eintragung in das herzogliche Lehn-buch 3 ) ersehen, bald eine wesentliche Aenderung. Sei es, dass die Söhne des verstorbenenHermanns VII. die Belehnung nicht nachgesucht hatten, oder dass Streitigkeiten über

i) Das Copialbuch des Blasiusstifts in Northeim (Staatsarchiv zu Hannover) hat Heidenricus.

2 ) Falkmann, Beiträge zur Gesch. des Fürstenth. Lippe, II, S. 21. 3) Siehe den eingeklammerten

Schlusssatz der Belehnung nebst Bemerkung in Reg. 177.