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Dies würde sich mit unseren Ermittelungen decken, wenn in den bis jetzt bekanntenGoslar'schen Urkunden ein Uslar bald nach diesem Jahre zu ermitteln wäre. Das istaber erst 1315 der Fall, wo die Brüder Hermannus et Henricus dicti de Uslaria, laici,cives in Goslaria, unter den Zeugen einer dort ausgestellten Urkunde genannt werden!(S. 13 u. f.) Das Erscheinen dieser den Gleichen'schen Uslar ausschliesslich eigenen Vor-namen (s. Stammtafel I) mit dem eingeschobenen „dicti," so wie deren öftere Wieder-kehr in späteren goslarischen Urkunden lässt nun zwar keinen Zweifel über dieAbstammung der genannten Brüder in Goslar von unserer Familie. Ob aber sie dieStammväter der Uslar'schen Patrizier in der alten Reichsstadt waren, oder ob ihr Vor-fahr (Hermann V.?) schon früher dort eine neue Heimath fand, kann erst nach Er-schliessung weiterer goslarischer Quellen mit Sicherheit festgestellt werden.
25. Ernestus V. (124-0 — 1242) — 1295. Dass Ernst V. jedenfalls der Sohnvon Ernst IV. war, ist bereits durch Reg. 57 nachgewiesen. Er kommt in dieser,zwischen 1240 und 1242 ausgestellten Urkunde mit seinem Bruder Hermann V. zuerstvor, ferner in dem schon besprochenen Regest 73 und in der undatirten, in die Mittedes 13. Jahrhunderts fallenden Urkunde (Reg. 7f>), die es zweifelhaft lässt, welche derlebenden Brüder Hermann und Ernst hier gemeint sind.
Nach seines Bruders Hermann Verschwinden aus den göttingischen und hildes-heimischen Urkunden erfahren wir lange Jahre nichts über ihn; erst kurz nach desVaters Tode treffen wir ihn mit seinem Vetter Hildebrand als Ministerial und Eides-helfer des Herzogs Albrecht I. von Braunschweig in Anlass dessen mehrerwähnterStreitigkeiten mit dem Erzbischof Werner von Mainz wegen Gieselwerder im Jahre 1269in Cassel wieder. (Reg. 113.) 1 ) In demselben Jahre noch erscheint er in Reg. 114als Verkäufer von Ländereien und als herzoglicher Burgmann auf den Gleichen (in Liehen),deren Erwerber er mit seinen miturkundenden Vettern, den Brüdern Hildebrand IV.und Hermann IV., bald nachher wurde. Mit denselben Vettern gelangte er, anscheinendin Folge dieser Erwerbung, um diese Zeit zur Ritterwürde, wie sein Zeugniss für dasKloster Reinhausen in dem undatirten Reg. 115 darthut.
Der neue gemeinsame Besitz der Gleichen mit den umliegenden bedeutendenZubehörungen macht es erklärlich, dass die drei Ritter von nun an häufig zusammenals Zeugen oder bei Verfügungen über ihr Eigenthum in den Urkunden der Umgegendvon Göttingen erscheinen, wobei Ernst V. als der ältere gewöhnlich zuerst genannt wird.So finden wir sie im Jahre 1271, einen Verzicht der Brüder Hildebrand und Dietrich(Ritter?) von Kerstlingerode, ihrer Blutsverwandten (consanguinei) besiegelnd (Reg. 116),und in demselben Jahre als Verkäufer von Länderei an das Kloster Wiebrechtshausen.(Reg. 117.) Allein testirt Ernst V. für seinen consanguineus, den Ritter Dietrichvon Kerstlingerode, im Jahre 1275 (Reg. 120), und für den jungen Helmold von Plesse1276 (Reg. 121). Handelnd sehen wir die drei Verwandten in den uns schon bekanntenbeiden Urkunden von 1277 (Regg. 122, 123), und wiederum finden wir sie in der Zeugen-reihe der Urkunde von 1279, wo der Ritter Ernst V. von den Brüdern Hildebrand IV.und Hermann IV., Ritter, gegen die bisherige Gewohnheit abgesondert erscheint. (Reg. 126.)Aehnlich trennt sie die Urkunde von 1281 (Reg. 128), wo Ernst V. cognatus (Vetter)der genannten Brüder heisst, und wo ausser Hermann VII. noch andere Kinder Emstserwähnt, aber nicht genannt werden. Noch in demselben Jahre Urkunden die drei Uslarwieder ohne Angabe ihrer Verwandtschaft in der mehrerwähnten Urkunde auf demSchlosse Gleichen. (Reg. 129.) Nachzuholen ist die Bürgschaft, welche Ernst V. alleinim Jahre 1279 auf dem Schlosse Adelebsen für die Brüder Dietrich, Ditmar und Gol-dewin von Adelebsen leistet (Reg. 127), mit denen er anscheinend verwandt war. 2 )
Jahres nicht. Sie nennen Hermann's Frau eine vornehme Person, und sagen von ihren Kindern, dasssie das Uslar'sche Wappen nicht führen durften. Ein Mscpt. von Letzner (in der Kgl. Bibliothek zuHannover) spricht ebenso von Hermann's Heirath in Goslar, ohne dessen Kinder zu erwähnen, sagt aberausdrücklich, dass er der Stammvater der Patrizier-Familie in Goslar mit einem besonderen Wappenwurde.
t) Ueber die Stellung Ernst's V. als eines herzoglichen Ministerialen gilt das, was darüber inHildebrand's IV. Biographie (S. 112) gesagt ist. Vgl. auch Ernst's I. v. U. Biographie (S. 96). — 2 ) Dasschliesse ich aus dem bei Kuchenbecker, von den Erb-Hof-Aemtern in Hessen, Beilagen, S. 11-, abgebildetenSiegel Dietrich's von Adelebsen, Ditmar's Sohn, v. J. 1272, wo der gespaltene Schild rechts das Adelebsen-sche Wappen (Flügel), links das Uslar'sche Wappen zeigt. Darnach war wahrscheinlich eine SchwesterErnst's V. v. U. mit dem verstorbenen Ditmar von Adelebsen verheirathet. (Vgl. Zeitschr. des Vereinsf. hess. Gesch. u'. Landeskunde, N. F., V, S. 286.)