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das dortige Blasiusstift zustimmt (Reg. 105); ferner nach dem Tode des Vaters alsVerkäufer von Ländereien an das Kloster Lippoldsberg im Jahre 1269 (Heg. 114) undan das Kloster Wiebrechtshausen im Jahre 1271. (Reg. 117.) Gleich seinem Bruderempfing er in diesem Jahre den Ritterschlag, wie seine Bezeichnung als „dominus" inder von ihm mitbesiegelten Urkunde von 1271 (Reg. 116) bestätigt. Miles nennt Her-mann sich auch, als er allein im November 1273 zu Gross-Erich in Thüringen war undhier für die Herren von Ballenhausen Bürgschaft leistet und die Urkunde besiegelt.(Reg. 118.) Für das Kloster Lippoldsberg urkundet er in den beiden Resignationenvon 1277 (Regg. 122, 123) und in zwei Urkunden von 1281 (Regg. 128, 129); ausser-dem bezeugt er noch die bekannten Urkunden der Jahre 1278 und 1279 (Regg. 124—126),und beschliesst für uns seine Thätigkeit als Zeuge bei dem Grafen Albert von Gleichen-stein auf dem Eichsfelde im Jahre 1281. (Reg. 130.)
Obgleich Hermann IV. erst im Jahre 1302 als verstorben erwähnt wird (Reg. 154),so muss er doch bald nach 1281 gestorben sein, da die Urkunden, insbesondere dievon 1283 (Reg. 134) seiner nicht mehr erwähnen. Seit etwa 1269 lebte er mit seinemBruder Hildebrand und seinem Vetter Ernst V. anscheinend auf dem Schlosse Gleichen,weil mehrere der späteren Urkunden dort oder in der Umgegend ausgefertigt wurden.
Seiner Gemahlin wird nur einmal im Jahre 1269 gedacht. (Reg. 114.) Sie musseine nahe Verwandte der Edelherren von Plesse gewesen sein, da mit dem nobilis deUslaria, den Ludolf von Plesse im Jahre 1258 (Reg. 93) seinen cognatus nennt, ohneZweifel unser Herrnann gemeint ist.
24. Herniaunus V. (1240— 1242) — 1245, vielleicht bis 1251. Seinen Platzin unserer Genealogie erhält Hermann V. mit seinem Bruder Ernst V. durch die un-datirte, in die Zeit von 1240—1242 fallende Urkunde, worin die Brüder dem RitterErnst IV., ihrem Vater, der ihm von seinem Lehnsherrn, dem Grafen Ludolf von Dassel,bewilligten Verpfändung seines halben Zehnten in Northeim an das dortige Blasiusstiftzustimmen. (Reg. 57.) Ebenso nennt die erzbischöfliche Urkunde vom 26. März 1241,welche Hermann in Hofgeismar mit bezeugt, ihn als Sohn jenes Ernst. (Reg. 63.)Gegen Ende dieses Jahres findet er sich in Hildesheim, dem väterlichen Wohnorte, bisetwa 1239 zwischen weltlichen Dienern des Bischofs Conrad II., welchem er am 24. No-vember bei dessen Burg Rosenthal eine Urkunde bezeugt. (Reg. 64.) Seinen Platz inder Zeugenreihe hat er unter den Knappen (servi) zwischen dem bischöflichen Vogteauf dem Moritzberge, Berthold, aus dem rittermässigen Geschlechte vom Alten Markte(de veteri foro)') und einem Lippold aus demselben Geschlechte, welcher anscheinendbis 1240 eine hildesheimische Vogtei inne hatte. 2 ) Hermann, der zur Unterscheidungvon seinem gleichnamigen Oheim „junior" genannt wird, mag also selbst Vogtei-Inhabergewesen sein. Den Hermann v. U. der bischöflichen Urkunde vom Jahre 1243 (Reg. 66)für unsern Hermann V. zu halten, wage ich nicht unbedingt, obgleich es aus demGrunde wahrscheinlich ist, weil, wenn nicht der Sohn des mitgenannten Ernst (IV.)gemeint wäre, sondern der Ritter Hermann III., dieser seinem Bruder Ernst IV. voran-stehen müsste. Ist unser Hermann gemeint, dann muss er nach seiner Stellung, die erin der Urkunde vor Conrad, dem Marschall des Bischofs, 3 ) und vor dem Siegfried vonRutenberg, der schon 1240 Ritter war (Reg. 51), einnimmt, in diesem Jahre (1243)selbst Ritter gewesen sein. Dies scheint die Urkunde von 1245 (Reg. 73) zu bestätigen,in welcher er sich neben seinem Vater das nur den Rittern eigene Prädicat „nobilis" giebt.
Weitere sichere Kunde von Hermann V. haben wir nicht, denn ob mit demZeugen Hermann der undatirten Urkunde „um 1251" (Reg. 76) der fünfte oder etwader dritte dieses Namens gemeint ist, steht dahin. Wir haben über sein ferneres Daseinnur die Vermuthung, dass er aus Gründen, die urkundlich nicht zu ermitteln sind, seineHeimath verliess und nach Goslar zog, wo er der Stammvater des einzigen jetzt nochblühenden Zweiges der Patrizierfamilie von Uslar geworden sein soll. Für die Richtig-keit dieser Nachricht sind wir freilich fast ausschliesslich auf die zweifelhafte Autoritäteines Letzner beschränkt, nach dessen Manuscripten Heineccius in seinen Antiq. Goslar.IV, S. 360 4 ) berichtet, dass ein Hermann v. U. sich um 1246 in Goslar verheirathete. 5 )
1) Zeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1873, S. 207. — 2 ) Urkb. des bist. V. f. Nieders., I, S. 27. —
3) Wahrscheinlich aus dem Geschlechte von Dinklar. (Zeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1843, S. 103.) —
4 ) Vgl. auch Crusius, Gesch. der Stadt Goslar, S. 160, und S. 13 d. B. — 5 ) Die Chronisten unserer
Familie, welche gleichfalls aus Letzner'schen Quellen schöpften, äussern sich ähnlich, erwähnen aber eines