Rache nehmend. Zum Schutze der letzteren eilte der Erzbischof dann herbei, wurde abervon dem kühnen Vogte gefangen genommen und vor den Herzog geführt, um die verdienteStrafe zu empfangen. Hermann mag sich von den Gleichen aus, wo sein Vater herzoglicherBurgmann war, bei dieser Gelegenheit ausgezeichnet haben, denn schon im folgendenJahre (1257) finden wir ihn in naher Beziehung zum Herzog, als dieser zur Entschädigungfür die von seinem Vater abgetretenen Besitzungen an der Elbe, sich hier durchErwerbungen, namentlich des Schlosses Harburg, zu befestigen suchte und zu diesemZwecke am 10. August im Feldlager bei Elstorf stand. 4 ) Hier schloss an genanntemTage Herzog Albrecht I. mit dem Bischöfe Simon I. von Paderborn, Verweser derStifter Bremen und Corvey, eine Einigung zu gegenseitiger Vertheidigung, und beideernennen im Voraus je 4 Adelige als Schiedsrichter für etwa unter ihnen ausbrechendeStreitigkeiten. Zum Mitgliede dieses Gerichts ernennt der Herzog den Hermann IV. v. U.(Reg. 85.) Am 3. April des folgenden Jahres (1258) bezeugt Hermann IV. zu Göttingeneinen Dienstvertrag desselben Herzogs mit dem Edelherrn Helmold von Plesse underhält seinen Platz in der Zeugenreihe an ausgezeichneter Stelle gleich nach demherzoglichen Truchsess Anno (von Blankenburg). 2 ) (Reg. 88.)
Im Jahre 1259 verkaufte der Abt Heinrich von Fulda seine Stadt Hameln nebstder Vogtei daselbst an den Bischof Wedekind von Minden. 3 ) Als die Bürger nebstden Grafen von Everstein, den Lehnsträgern der Vogtei zu Flameln, in Folge ihresWiderstandes gegen diesen Verkauf, am 28. Juli 1259 bei Sedemünder eine schwereNiederlage erlitten und die Stadt sich nun in ihrer Noth an die Flerzöge von Braun-schweig wandte, trat Hermann IV. v. U. wieder an die Seite Albrechts I. beim Abschlussjenes Schutz- und Trutzbündnisses, welches der Herzog am 30. Mai 1260 im Feldlagerbeim Schlosse Kugelberg mit dem Erzbischof Conrad von Cöln und dem Abt Tymmovon Corvey schloss. Der Herzog und seine Brüder entsagten darin allen Ansprüchenauf das Herzogthum Westfalen, nahmen alle in demselben gelegenen Güter von demErzbischofe zu Lehn, und die drei Paciscenten setzten zur Ausgleichung der etwa unterihnen noch auftauchenden Streitfragen ein Schiedsgericht nieder, zu welchem von Seitendes Herzogs der Edelherr Heinrich von Flomburg, Hermann IV. von Uslar und diejedesmaligen Vögte zu Göttingen und Einbeck ernannt wurden. (Reg. 98.) Auch kamman darin überein, dass, falls der Bischof von Minden die herzoglichen Brüder unrecht-mässigerweise belästige oder sie schädige, die letzteren dagegen sich mit aller Macht zuschützen berechtigt wären.
Nachdem sich Albrecht so den Rücken gedeckt und den Vorwand zum Kriegegegen den Bischof gefunden hatte, erzwang er durch einen Angriff auf Minden nichtnur die Freilassung der gefangenen Bürger von Hameln und die Herausgabe der Ur-kunden über den Verkauf dieser Stadt, sondern nöthigte auch den Bischof am 13. Sep-tember 1260, ihm die Hälfte von Hameln mit allen zugehörigen freien und lehnbarenGütern, so wie auch die Hälfte der Stadt Münder abzutreten. 4 ) Dass auch bei diesenherzoglichen Erwerbungen unseres Hennann's Thätigkeit in Anspruch genommen wurde,scheint auch ohne ausdrückliches Zeugniss zweifellos.
Die nächste Spur von Hermann IV. finden wir in Northeim, wo er am 21. October1263 mit dem vorgenannten Edelherrn Heinrich von Homburg eine herzogliche Ur-kunde für das Kloster Katelnburg bezeugt. (Reg. 104.) Dann treffen wir ihn ohneden Homburger am 25. April 1265 in Osterode als Zeugen einer anderen herzoglichenUrkunde für dasselbe Kloster. (Reg. 108.)
Damit schliessen die uns überlieferten Beziehungen Hennann's IV. zum HerzogAlbrecht I. und seinem mit ihm bis zur Landestheilung vom 31. März 1267 gemeinsamregierenden Bruder Johann. Ob sie von Einfluss waren auf die in das Jahr 1269 oderin eins der folgenden Jahre fallende Erwerbung der Gleichen durch die Uslar bleibtungewiss, nur so viel steht fest, dass Hermann IV. zu den Erwerbern der Schlössergehörte.
Sonst wird Hermann IV. gewöhnlich mit seinem älteren Bruder Hildebrand IV.zusammen in Documenten genannt, die uns schon bekannt sind. So 1263, als er demvon seinem Vater vollzogenen Verkaufe von dessen halben northeimischen Zehnten an
!) Sudendorf, Urkb. zur Gesch. der Herzz. von Braunschw. u. Lüneb., I, Einleit., S. XVIII. —
2 ) O. von Heinemann, Gesch. von Braunschw. u. Hannover, I, S. 325. — 3 ) Orig. Guelf., IV, S. 207. —
4 ) 0. von Heinemann, 1. c. II, S. 11 u. ff.
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