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pflichteten sich nun am 16. Juni 1295 auf dem Schlosse Gleichen der damals consentirendeHildebrand IV. und Hermann VI., der Sohn seines inzwischen verstorbenen BrudersHermann IV., für sich und ihre Erben, das Versprechen des verstorbenen Vaters resp.Grossvaters auf ihre Kosten zu erfüllen. Sie gelobten, dass, wenn ihnen dieses trotzerwiesenen Eifers und aufgewendeter Kosten nicht gelingen sollte, der halbe Zehntedem Convente des Stifts unter dem Titel eines rechtmässigen Kaufs für 600 Mark reinenSilbers bis zum Wiederkaufe verbleiben sollte. Allen Schaden, welcher die Kirche zuNortheim aus irgend einer Vernachlässigung oder Verzögerung in der Beschaffung desObereigenthums treffen konnte, wollten die Aussteller der Urkunde tragen, zu jederBegünstigung stellten sie der Kirche ihre Zustimmung und Förderung in Aussicht.(Reg. 143.) Die lehnsherrliche Bestätigung des Obereigenthums scheint indess nichterfolgt zu sein, denn erst nach Hildebrand's IV. Tode schenkte dessen Sohn Heidenreichmit seinen Vettern, dem genannten Hermann VI. und dessen Bruder Ernst VI., im Jahre1309 zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil dem Blasiusstifte in Northeim ihren halbendortigen Zehnten nach Resignation desselben an das Erzstift Mainz, welchem sie dafür10 Hufen von ihrem Eigenthume, nämlich 5 Hufen in Benniehausen und 5 in Sennickerode,wiederum zu Lehn auftrugen. (Regg. 165, 166.) In demselben Jahre 1295, als Iiilde-brand IV. und sein Neffe Hermann VI. bemüht waren, die väterliche bzw. grossväterlicheVersäumniss nachzuholen, verpfändeten sie unter Beitritt von Ernst VI. und den BrüdernHermann VII. und Alberich III. demselben Stifte in Northeim 4 Hufen Landes in Langen-holtensen für 100 Rh. Gulden und ein gutes Wagenpferd. (Reg. 145.)
Nach dieser Zeit finden wir Hildebrand IV. bei dem Herrn Heinemann zu Itterals consanguineus des Ritters Hermann VII. v. U. und seines Bruders Alberich III., Knappe,einen Verzicht derselben besiegelnd (Reg. 144), und im Jahre 1298 bezeugt er eineSchenkung des Knappen Bertold von Bockelhagen an das PrämonstratenserklosterPölde. (Reg. 146.) Auch war er bei der Reformation des Klosters Weende im Jahre1300 gegenwärtig. (Reg. 147.)
Seine letzte bekannte Handlung galt dem Heil seiner Seele, zu deren Befreiungaus dem Fegefeuer er nach der Sitte vieler Standespersonen im Mittelalter mitseinem Sohne Heidenreich, mit den Söhnen seines verstorbenen Bruders Hermann IV., undmit seinen Vettern, dem Ritter Hermann VII. und dessen Bruder, dem KnappenAlberich III., am 14. September 1300 eine Schenkung von 18 Morgen Land in Wahm-beck an das Kloster Brenkhausen *) vollzog, durch welche sie (wie schon Hildebrand'sVater) in die s. g. Brüderschaft des Klosters aufgenommen, und damit der guten Werkedesselben im Leben und im Sterben theilhaftig wurden. Die Urkunde (Reg. 148) legtden Nonnen insbesondere die Pflicht auf, jährlich für das Seelenheil der Genannten eineMesse zu lesen.
Bald nach dieser Donation muss Hildebrand IV. gestorben sein, da in der Ur-kunde vom 10. October 1302 der Knappe Heidenreich als Sohn „quondam Hildebrandimilitis" aufgeführt wird. (Reg. 154.)
Vermählt genannt wird Hildebrand im Jahre 1269. (Reg. 114.) Sonst erfahrenwir nichts über seine Gemahlin.
28. Hermannus IV. 1257—1281. Noch bei Lebzeiten seines Vaters, also an-scheinend in jüngeren Jahren, erscheint Hermann IV. zuerst in den Urkunden, und zwar inder Umgebung des Herzogs Albrecht I. (des Grossen) von Braunschweig. Wir haben in derGeschichte der Gleichen die Veranlassung kennen gelernt, welche ihn vermuthlich in dieNähe dieses Fürsten führte. Der Erzbischof Gerhard I. von Mainz war im Januar 1256mit seinem Vetter, dem Grafen Conrad von Everstein und dem Grafen Friedrich von Beich-lingen ohne Fehdeankündigung in die Länder des Herzogs eingefallen, und hatte, währenddieser mit den Herren von Asseburg in Fehde lag, die Umgegend von Göttingen arg ver-wüstet. In der Noth sammelte der dortige herzogliche Vogt Willekin von Aldenhausen, an-scheinend ein Verwandter der Uslar, 2 ) die wehrbare Mannschaft und eilte den mit reicherBeute nach Erfurt Abziehenden nach, an den mainzischen Unterthanen des Eichsfeldes
') Die Uslar'schen Beziehungen zu dem Kloster Brenkhausen werden aus dem dem Kloster ge-schenkten Patronate über die Kirche zu Uslar herzuleiten sein. (Schmidt, päpstl. Urkk. und Regg. a. d.JJ. 1295—1352 [Bd. XXI der Geschichtsquellen der Prov. Sachsen], S. 357); Büsching, Magazin f. die neueHist. u. Geogr., VII, S. 555. — 2 ) Dafür spricht sein mit den Uslar gemeinsames Zeugniss in denRegg. 88, 101 und 104, sowie seine Thätigkeit in den Regg. 105, 128.