Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
113
Einzelbild herunterladen
 

113

Mechthild eine Tochter des Ritters Ernst IV. v. U. gewesen zu sein scheint. (S. 4, 5, ad 1.)Zwei Jahre später macht Ritter Ernst V. dem Kloster Lippoldsberg durch das Geschenkeiner Wiese in Emmenhausen eine neue Zuwendung unter Gonsens Hildebrand's und derübrigen Berechtigten (Reg. 128) und wenige Tage später bekundet derselbe Ernst mitseinen Vettern Hildebrand und Hermann auf dem Schlosse Gleichen einen zum Vortheildesselben Klosters abgeschlossenen Tausch von Wiesen. (Reg. 129.) Mit Ernst V. alleinbezeugt Hildebrand nach seines Bruders Tode im Jahre 1282 zu Heiligenstadt denReversbrief Gottschalks von Plesse (Reg. 131), und als beide in demselben Jahre eineSchenkung der von Hoyen an das Augustiner-Nonnenkloster in Weende bezeugen, nenntdie Urkunde sie unter den viris nobilibus et honestis. (Reg. 132.) Dieselben Vetterntestirten am 18. November des folgenden Jahres dem Hugo de Marchia (aus der Mark)den Verkauf von Gütern (Reg. 133), und an einem unbekannten Tage desselben Jahres(1283) kamen sie und Hermann VII., Ernst'sV. Sohn, mit dem Gonvent des Benedictiner-klosters Bursfelde dahin überein, dass sie ihre bisher getheilt besessenen Güter zuBenniehausen zusammenwerfen und die Aufkünfte unter sich theilen wollen. (Reg. 134.)Im Jahre 1285 wiederholen die Vettern Hildebrand IV. und Ernst V. die Bezeugungeiner Urkunde für den Edelherrn Gottschalk von Plesse (Reg. 135), und, wie im Jahre1282, zählt die Urkunde beide Ritter zu den viris nobilibus et honestis. In das Jahr1286 fällt die Erwerbung des Dorfes Elbickerode durch die mehrgedachten Vettern,welche es von dem Vicedom auf dem Rusteberge, Dietrich von Hanstein, für 30 Markreinen Silbers mit allen Zubehörungen und mit zwei, anfangs ausgenommenen Hufenkaufen. (Reg. 137.) Nach 4 Jahren, in denen wir nichts von ihnen hören, treffenwir sie 1290 in Duderstadt wieder, einen Verkauf des Ritters Conrad von Hagenbesiegelnd. (Reg. 139.)

Die Anwesenheit des Erzbischofs Gerhard II. von Mainz im Jahre 1291 zu Erfurt,wo er im April eine Urkunde ausstellte, 4 ) gab diesem Veranlassung, als er sich am5. October d. J. beim Dorfe Hochheim, südlich von Erfurt, befand, die Ritter Hildebrand IV.,Ernst V. und dessen Sohn Hermann VII. v. U. mit Burgmannssitzen auf dem Rusteberge,dem Sitze seiner Regierung über das Eichsfeld, zu belehnen. Das Lehn war ein Geld-lehn, welches den Vasallen jährlich 6 Mark Silber,wie es in Sachsen an der Leineüblich", eintrug, und auf die erzbischöflichen Einkünfte aus den Dörfern Geismar undRode bei Göttingen, sowie auf die Einkünfte der Münze in Heiligenstadt angewiesenwurde. Dafür verpflichten sich die Belehnten, dass einer von ihnen oder ihren Erbenbeständig auf dem Rusteberge wohnen solle (Regg. 140, 141), wozu die Burgleute imAllgemeinen nicht verpflichtet waren. Die Vertheidigung der Burg gehörte zwar zuihren Pflichten, aber sie konnten sich, wenn Gefahr drohte, herbeirufen lassen odereinen andern schicken. Die Stellung der Burgmannen war sehr angesehen. Mitgliederdes hohen Adels traten nicht selten als solche in die Dienste eines mächtigeren,namentlich geistlichen Fürsten, 2 ) und selbst Graf Adolf von Nassau war, ehe er 1292Kaiser wurde, Burgmann zu Caub. 3 ) Auch Geistliche verschmähten den Burgdienstnicht. So wurde der Abt Reinbold von Helmershausen 1333 mainzischer Burgmannauf dem Schonenberge. 4 )

Erst am 29. Februar des folgenden Jahres 1292 stellen die drei genannten Ritterv. Uslar dem Erzbischofe einen Revers über das Burglehn aus. (Reg. 141.) Damitaber verschwindet jede Spur über ihre fernere Stellung auf dem Rusteberge aus denUrkunden.

Im folgenden Jahre treffen wir Hildebrand IV. bei dem Bischöfe Otto vonPaderborn in Herstelle, wo er diesem eine Urkunde bezeugt und besiegelt. (Reg. 142.)

Hildebrand's Vater hatte, wie wir aus seiner Biographie wissen, im Jahre 1263seine Hälfte des Zehnten der Stadt Northeim an das dortige Blasiusstift verkauft, undzwar mit Gonsens seines Bruders Ernst IV. und seiner beiden Söhne Hildebrand IV. undHermann IV. (Reg. 105.) Hermann III. hatte damals den Kaufschilling (150 Mark Silber)dafür empfangen, war aber gestorben, bevor er sein Versprechen der Beschaffung desObereigenthums dieses Zehnten für das Kloster von seinem Lehnsherrn, dem Erzbischofevon Mainz, erfüllen konnte. Anscheinend in Veranlassung des Todes Ernst's V. ver-

') Lambert, die ältere Geschichte u. Verfassung der Stadt Erfurt, S. 145; v. Falckenstein, Historievon Erfurt, S. 164. 2 ) Vgl. Wigand, Archiv, IV, 387; Wenck, hess. Landesgesch., II, 459, 945;Urkb. 160; Wolf, Eichsf. Urkb., Abhandl. über den eichsf. Adel, S. 40 u. a. O. 3 ) Tolner, Cod. dipl.Palat., 76; Deutscher Herold, Zeitschr. f. Heraldik etc., 1873, S. 104. 4 ) Wenck, 1. c. II, Urkb. S. 329.

15