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1 (1888) [Hauptbd.]
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Deutung zu, dass Hildebrand um der Gerechtigkeit willen getödtet ist, zumal da Er-mordungen von Geistlichen in jener Zeit nicht selten waren. 1 ) Dennoch steht dieserAuffassung ein analoger Fall aus späterer Zeit entgegen, welcher beweist, dass die Ver-anlassung zu solchen Anzeichnungen in den Todtenregistern nur eine geringfügigegewesen zu sein braucht, und etwa nur bedeuten sollte, dass Hildebrand im Gefängnissegestorben ist. Als nämlich der spätere Dompropst Eckhard von Hanensee d. Aelt. demBischöfe Johann III. Vorwürfe darüber machte, dass er die Kirchengüter verschleudere,liess der Bischof seinen höchsten Praelaten eines Tages (im Jahre 1400 oder 1403) aufder Wiese vor Hildesheim aufgreifen und in den Thurm zu Steuerwald einsperren.Der Dompropst sass bis zu seinem am 1. März 1405 erfolgten Tode darin, und als sichdann das Gerücht verbreitete, der Bischof habe seinen Gefangenen umbringen lassen,verwahrte er sich dagegen durch feierliche Versicherungen seiner Unschuld vor einergrossen Versammlung der Geistlichkeit, der hildesheimischen Bürger und seiner Lehns-leute, erbot sich auch, seine Unschuld durch einen Eid zu bekräftigen, der ihm jedocherlassen wurde. 2 ) Als nun die Verwandten des Dompropstes für dessen Seelenruhe eineStiftung beim Dome machten, sagten sie in der Stiftungsurkunde, der Beneficiat sollefür ihn beten,weil he den Dot um der Gerechtigkeit willen geleden hat." 3 )

V. Generation.

20. Anno de Uslai'ia. 1263. Wenn auch nach der im Mittelalter herr-schenden Sitte, dem ältesten Sohne den Namen des Grossvaters von väterlicher unddem zweiten Sohne den des Grossvaters von mütterlicher Seite zu geben, leicht einungewöhnlicher Name in eine Familie kommen konnte, der sich wieder verlor, wennder Träger desselben ohne Nachkommen verstarb, so trifft dies doch nicht auf Annozu, weil er selbst in der einzigen über ihn bekannten Urkunde von 1263 (Reg. 106)von seiner Nachkommenschaft spricht, über welche wir später nie etwas erfahren.

Die Urkunde wurde ohne Zweifel in Uslar vollzogen, denn der Aussteller war derdortige herzogliche Vogt Friedrich, 4 ) und unter den Zeugen findet sich noch ein Wedego,advocatus (Stadtvogt?) de Uslaria. 5 ) Danach möchte ich annehmen, dass Anno sichnach dem herzoglichen Schlosse in Uslar nannte, auf welchem er Burgmann gewesensein mag. Er kann dem Geschlechte von Heimburg angehört haben, unter dessenGliedern mir der Name Anno von 1154 6 ) bis 1412 7 ) in sehr vielen braunschweigischenUrkunden begegnet ist. Auch ein Anno de Gowische, welcher urkundlich 1263 8 ) und1271 9 ) genannt wird, kann gemeint sein.

21. Vertheco de Usler (de Werle?). 1286. Wie der vorgenannte Anno, soist auch der Name Vertheco bis auf sein Vorkommen in der herzoglichen Urkunde von1286 (Reg. 136) in der Uslar'sehen Familie ganz unbekannt. Das würde nun, wie wirvorhin gesehen haben, seine Zugehörigkeit zu derselben nicht unbedingt ausschliessen,wenn nicht sein Erscheinen unter den Rittern in der Zeugenreihe der Urkunde die An-nahme rechtfertigte, dass ein diesem Stande angehörender Uslar unbedingt öfter in denalten Documenten vorkommen müsste, wenn er ihr überall beizuzählen wäre. Wirwerden ihn deshalb nach Anleitung der Note zum Reg. 136 für einen Betheco de Werlezu halten haben.

22. Hildebrandus IV. 1263 1300. Hildebrand IV. war, wie die Urkundevon 1263 (Reg. 105) besagt, der Sohn des Ritters Hermann III. und nach demselbenDiplom, wie auch nach den Regesten 114 und 124, der Bruder Hermann's IV.

Als sein Vater gestorben rvar, trat Hildebrand mit seinem Oheim, dem RitterErnst IV. am 14. August 1265 als Verpfänder des Zehnten in Erpessen (Erbsen) andas Kloster Lippoldsberg zuerst in unsere Geschichte ein (Reg. 110), und zwar alsKnappe, wie aus seiner Stellung gegen seinen Oheim in der letztgenannten Urkunde

i) Lüntzel, 1. c. II, S. 127. 2 ) Daselbst, II, S. 371; N. vaterl. Archiv, 1829, Heft 4, S. 132;Koken u. Lüntzel, Mittheilungen f. d. Fürstenth. Hildesheim u. die Stadt Goslar, S. 40. 3 ) Nach gütigerMittheilung des (verstorb.) Hrn. Dr. Kratz in Hildesheim. 4 ) Siehe S. 12 d. B. 5) Ein Wetegoadvocatus wohl ein Nachkomme von diesem welcher 1335 erscheint (Walkern . Urkb., II, 1, S. 171),gehörte nach S. 189, Nr. 905 (ebendas.) der Familie von dem Rode an. 6 ) Asseburger Urkb.,

I, S. 9. ') Falke, Trad. Corbej., S. 846. 8) Walkenr. Urkb., I, S. 240. «) Harenberg, Hist. eccl.

Gandersh., S. 1510.