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1 (1888) [Hauptbd.]
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sich für den geistlichen Stand vorbereitet haben. Die Zeit seiner Aufnahme in dasdortige Domcapitel lässt sich nicht bestimmen. Bis zum Jahre 1245 war sie nichterfolgt, weil er in den Verkaufsurkunden seiner weltlichen Brüder (Regg. 54, 73) bisdahin zwar getrennt von diesen, doch ohne Angabe eines geistlichen Amtes aufgeführtwird. Erst nachdem Heinrich I. aus dem im Göttingischen angesehenen und mit denUslar verwandten oder doch befreundeten Geschlechte von Rusteberg ! ) im Jahre 1246zur Bischofswürde in Hildesheim gelangt war, erhielt Hildebrand von den drei höherenWeihegraden den niedrigsten des Subdiakonats, und damit die Aussicht auf Erlangungder höchsten Kirchenämter. Im Besitze dieser Dignität kennen wir Hildebrand nur auseiner bischöflichen Urkunde vom September 1252. (Reg. 79.) Schon vor dem 19. Aprildes folgenden Jahres gelangte er auch zum Canonicate. (Reg. 81.) In dieser reichdotirten und einflussreichen Stellung, welche uraltem Herkommen gemäss nur denMitgliedern des höheren Adels, oder mindestens ritterbürtigen Familien zu Theil wurde, 2 )begegnen wir ihm dann in zahlreichen und zum Theil wichtigen bischöflichen Urkundender Jahre von 12531260, 3 ) gewöhnlich mit Domherren aus den Dynasten-Geschlechternvon Everstein und von Dassel, die sich jedoch ihres geistlichen Standes wegen in denUrkunden nicht Grafen nennen.

Zu den wichtigeren Handlungen, bei welchen sich Johann I., seit 1257 derNachfolger Heinrich's I. von Rusteberg auf dem bischöflichen Stuhle zu Hildesheim, desRathes seines Domherrn Hildebrand v. U. bediente, gehörten die in den Regg. 95 und 96angegebenen Schenkungen. Die Augustiner-Mönche und Nonnen im Kloster Backenrode 4 )hatte der Bischof ihres unverbesserlichen schlechten Lebenswandels wegen vertrieben,und das Kloster am 24. März 1259 an Thetmar, Abt des abgebrannten Cisterzienser-Ivlosters Isenhagen überwiesen 5 ), der es am 1. August d. J. mit einem Convent vonMönchen seines Ordens bezog, und an demselben Tage vom Bischöfe die sämmtlichenihm von den vertriebenen Mönchen resignirten Güter der dortigen Kirche mit wenigenAusnahmen empfing. (Reg. 95.) Doch nur 24 Hufen Landes (720 Morgen) gehörtenzum Kloster und von Isenhagen brachten die Mönche nur einen einzigen Hof mit.Deshalb fügt der Bischof schon am 4. August von dem ihm geschenkten Walde Wester-holz 32 Hufen 6 ) hinzu, um sie urbar zu machen (Reg. 96), auf welchen die fleissigenMönche der Tradition zufolge das spätere Dorf Neuhof erstehen Hessen. 7 ) Zum letztenMale sehen wir Hildebrand III. handelnd bei der Wahl eines neuen Bischofs nach demam 15. September 8 ) 1260 erfolgten Tode Johann's I. Um den Streit zu hemmen, inwelchen das Stift mit dem Herzog Albrecht I. von Braunschweig Lehne halber seit1255 gerathen war, 9 ) beschloss das Domcapitel, den Bruder des Herzogs, den DomherrnOtto, obgleich dieser erst Subdiakonus war und das canonische Alter noch nicht erreichthatte, 10 ) zum Bischöfe zu wählen. Am 9. October 1260 vollzogen 28 Domherren (Canonici),darunter Hildebrand III. v. U., einstimmig die Wahl für Otto, und verlangten die päpst-liche Bestätigung (Reg. 100), welche jedoch erst nach 4 Jahren erfolgte.

Bald nach der Wahl muss Hildebrand gestorben sein, da in den Urkunden desBischofs Otto I., welcher bis zu seiner Bestätigung das Bisthum als Subdiakon in geist-lichen und weltlichen Dingen verwaltete, keine Spur von ihm zu entdecken ist. SeinTodestag ist in beiden in Reg. 102 angezeigten Nekrologien auf den 14. Septembereingetragen; 11 ) als Sterbejahr ist frühestens 1261 anzunehmen, da er, wie wir wissen,am 9. October 1260 bei der Postulation des Herzogs Otto noch als mitstimmend er-wähnt wird. (Reg. 100.) Der Zusatz in dem Nekrologium des hildesheimischen Dom-stiftspro justitia occisi (Reg. 102) und die Wiederholung desoccisus" in der dem14. Jahrhundert angehörenden Memorienstiftung (ebendas.) lassen an sich nur die

') Zeitschr. des Vereins f. hess. Gesch. u. Landeskunde, VIII, S. 34. 2) Havemann, Gesch. d.Lande Braunschw. u. Lüneb. (1853/57), I, S. 328. Am 12. Decbr. 1391 erhob Papst Bonifacius IX. diesevom Dompropst und dem Capitel in Hildesheim bereits durch Statut vom J. 1387 (N. vaterl. Archiv, 1825,

II, S. 192) sanctionirte Sitte, die auch für Präbenden und Dignitäten galt, zum Gesetz. (Doebner, Urkb.der Stadt Hildesheim, II, S. 427.) 3) Vgl. die Regg. 81 83, 86, 8992, 9497, 99 u. 100. Seit1260 Betzingerode und Novale s. Marie, seit 1439 Marienrode. 5) Marienroder Urkb. (Heft IV desUrkb. des hist. V. f. Nieders.), S. 35, 43. 6 ) = 960 Morgen. (Böttcher, Gesch. d. Kirchspiels Kirch-rode, Heft 1, S. 35, 71.) 7 ) Lüntzel, Diöc. u. Stadt Hildesheim, II, S. 264, 646. 8 ) Garns, Seriesepisc., S. 281 u. a. O. Das Nekrologium des Klosters Derneburg (Zeitschr. des Harz-Vereins, 1870, S. 467;1874, S. 48) hat den 16. September. 9) O. v. Heinemann, 1. c. II, S. 7 u. ff. '") Er war erst13 Jahre alt. (Lüntzel, 1. c. II, S. 264.) H) Gegenüber der Angabe des Derneburger Nekrologiums(Reg. 102), welches Hildebrand diaconus nennt, ist dessen Eintragung als subdiaconus in das Todten-register des hildesheimischen Domstifts (ebendas.) als richtig anzunehmen.