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1 (1888) [Hauptbd.]
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(Reg. 103.) Im Jahre 1263 verkaufte Hermann III. seine lehnspflichtige Hälfte desZehnten zu Northeim ebenfalls für 150 Mark Silber an die dortige Kirche. (Reg. 105.)Sein Bruder Ernst rnusste einen Antheil daran haben, denn er consentirt dazu, was unsbei dem Verkaufe von Ernst's Hälfte im Jahre 1244 Seitens Hermann's nicht bekanntwurde. Schon im nächsten Jahre (1264) veräusserten die Brüder wiederum eine halbeHufe Landes beim Dorfe Wackenrode nebst einer Hausstelle an das Kloster Fredelsloh.(Reg. 107.) Dennoch war Ernst's Gasse im folgenden Jahre schon wieder leer, wie dervon ihm nach dem Tode seines Bruders Hermann mit dessen nachgelassenem SohneHildebrand IV. unter Zustimmung aller Erben vollzogene (wiederkäufliche) Verkauf ihresZehnten in Erbsen an das Kloster Lippoldsberg für 52 Mark feinen Silbers bethätigt.(Reg. 110.) Rechnet man zu diesen für die damalige Zeit recht beträchtlichen Summendie Einnahmen aus den eigenen Gütern und aus den Erträgen, welche die Vogteien zuBodenfekle und Hemeln den Brüdern unzweifelhaft geliefert haben, so kann man ihnenSparsamkeit eben nicht nachrühmen. Man brauchte übrigens damals, um zu Veräusserungenschreiten zu müssen, nicht gerade Verschwender zu sein, da die gehörige Repräsentationder Ritterwürde und die kaum zu vermeidende Theilnahme an einem Kreuzzuge ganzenorme Summen verschlangen. Diese kamen dann gewöhnlich den Klöstern zu Gute,welche die durch den Luxus des Adels und seine Züge nach dem gelobten Landeveranlasste Verschwendung und Zersplitterung seines Grundbesitzes gern zu vortheilhaftenAnkäufen benutzten.

Beziehungen Ernst's IV. zu den Grafen von Dassel in Nienover lassen auf seinenWohnsitz in oder bei Uslar schliessen. Der Gräfin Clementine von Nienover und derenSöhnen bezeugt Ernst ums Jahr 1251 eine Schenkung für das Kloster Loccum. (Reg. 77.)Als Zeuge war er auch mit seinem Bruder beim Herzog Albrecht I. von Braunschweig1261 in Göttingen (Reg. 101); 1267 allein beim Ritter Conrad von Novali (von Roden)wahrscheinlich auf dem Hardenberge (Reg. III) und 1268 auf dem Schlosse Plesse beiden Edelherren Gottschalk und Wedekind von Plesse. (Reg. 112.) Endlich findet sicham 13. Mai 1251 ein Vogt Ernestus (ohne Geschlechtsname) bei den Grafen Adolf undLudolf von Dassel ein, um zu erklären, dass er und seine Erben den achten Theil desZehnten zu Medeheim für 20 Mark dem Blasiustifte in Northeim zu Spenden im Conventeverkauft haben. Die Angaben der Note zu Reg. 75, der Verkauf an das northeimischeStift, sowie der freilich erst später uns bekannte Uslar'sche Besitz in Medeheim (Medem)(Regg. 683, 688) lassen es kaum zweifelhaft, dass wir in diesem Vogte unsern Ernst IV.zu erkennen haben. Da wir nun aus Reg. 109 erfahren, dass der Abt Tymmo von Corveyim Jahre 1265 die von seinem Stifte lehnrührigen Vogteien über Bodenfelde und Hemeln,welche die Ritter Hermann III. und Ernst IV. v. U. bis dahin besassen, den HerzögenAlbrecht I. und Johann von Braunschweig überträgt, so dürfen wir mit Sicherheitfolgern, dass es diese Vogteien waren, welche die Brüder bereits 1251 inne hatten, unddass Ernst sich nach ihnenVogt" nannte. Dass der Zusatzin Liehen", welchen Ernstund sein Bruder in der Urkunde von 1262 (Reg. 103) ihren sonst gebräuchlichenGeschlechtsnamen beifügten, auf einen herzoglichen Burgmannssitz auf den Gleichenhindeutet, haben wir schon bei Hermann's III. Lebensbeschreibung gesagt. (S. 107.)

Bald nach seinem letzten Erscheinen in der Urkunde von 1268 (Reg. 112) mussRitter Ernst IV. gestorben sein, da schon 1269 (Reg. 114) sein Sohn Ernst V. urkundet.

Ueber Ernst's IV. Gemahlin ist nichts ermittelt.

19. Hildebrandus III. 12401261. Nicht alle Rittersöhne erbten denkriegerischen Geist ihrer Väter, nicht alle waren stark genug, die schwere Rüstungtragen zu können. Hatte der Vater eine zahlreiche Familie, so musste ihm daran liegen,die Stammgüter nicht zu sehr zu zersplittern, damit der Glanz der Familie nicht geschwächtwurde. Er pflegte deshalb einen oder zwei seiner Söhne in eine Stiftsschule zu schicken,um sie dem geistlichen Stande zu widmen, wobei ihn nicht selten noch der geheimeWunsch leitete, sich dadurch die Fürsprache derselben vor Gottes Richterstuhl zuerwerben. Ernst's III. Glaubenseifer, erwachsen aus seinen Beziehungen zu dem KlosterAmelungsborn, zu der Aebtissin Bertha II. von Gandersheim und zu dem ErzbischofSiegfried II. von Mainz (Regg. 20, 22, 26, 32), mag in ihm den Entschluss geförderthaben, seinen Sohn Hildebrand in den Dienst der Kirche zu stellen und selbst nachHildesheim, dem Wohnorte seiner Tochter, zu übersiedeln, wo wir ihn 1234 zuerstkennen lernten. (Reg. 40.) In der Stiftsschule der alten Bischofsstadt wird Hildebrand