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dem mehrerwähnten Lippold vom Alten Markte indess auch Hermann II. gemeint seinkann, falls Hermann III. nicht selbst bereits Ritter war. Im Jahre 1240 hatte er dieseWürde gewiss erlangt, wie zwei an öffentlicher Dingstätte ausgestellte Urkunden be-weisen, wo die eine (Reg. 51) ihm das nur den Rittern gebührende Prädicat nobilisgiebt, während die andere (Reg. 52) ihn geradezu den Rittern beizählt. In beiden zuHasede bei Hildesheim ausgefertigten Urkunden folgt er in den Zeugenreihen unzweifelhaftEdlen. Um diese Zeit war Hermann auch mit seinem Bruder in Uslar, als sein OheimHermann II. den Grafen von Everstein einen Zehnten resignirt. (Reg. 46.)
Die eigene Urkundenausstellung der Söhne Ernst's III. im Jahre 1240 (Reg. 54)beweist, dass der Vater todt war. In Folge dessen wird Hermann III. die väterlichenGüter im Göttingischen übernommen haben, wo wir ihm von jetzt an, bei Ausstellungeiner Reihe von Urkunden mitwirkend, begegnen. Zunächst im Jahre 1241 beim Ver-kaufe der plessischen Güter zu Northeim an das dortige Blasiusstift.
Alexander von Roringen, der Abt jenes Stifts, war in diesem Jahre mit demEdelherrn Poppo von Plesse und dessen Vettern wegen eines Theils der Stiftsvogtei inStreit gerathen, in Folge dessen die Edelherren, gereizt, von den Grafen Adolf undLudolf von Dassel, den früheren Lehnsträgern der Vogtei, beschlossen, das Stift mit150 gerüsteten Männern zu überfallen. Der Abt, rechtzeitig gewarnt, bat den in Göt-tingen weilenden Herzog Otto (puer) um Schutz. Dieser, obwohl im Allgemeinen keinFörderer der Klöster seines Landes, begünstigte doch die Benedictiner des Blasiusstiftsin Northeim 4 ) und wies deshalb den Abt an, sich wegen der Vogteiansprüche derDasseler und Plesser mit diesen durch Geld abzufinden. In Folge dessen empfingen dieHerren von Plesse im Kloster Steina für ihre Ansprüche vom Abte 80 Mark Silber. 2 )Unter den Zeugen der Handlung findet sich Hermann III. v. U. (Reg. 59.)
Damit waren aber nicht alle Veranlassungen zu Zänkereien mit den Herren vonPlesse, deren Güter an die Besitzungen des Stifts grenzten, gehoben. Um ihnen füralle Zeiten vorzubeugen, kaufte das Stift den Edelherren ihr ganzes northeimischesEigenthum in Feldern, Wäldern, Weiden, Gewässern u. s. w. am 27. Februar desselbenJahres für 80 Mark löth. Silbers ab. Unter den den Verkaufsbrief bezeugenden Ritternbefindet sich wiederum unser Hermann III. (Reg. 60.) Zu grösserer Sicherheit derKaufhandlung bedurfte diese der Bestätigung vor mehreren Gerichten. Zuerst vor demgeistlichen Gerichte des Gapitels zu Nörten, dann in dem weltlichen Gerichte desHerzogs Otto, darnach in dem Gerichte auf dem Leineberge bei Göttingen, undendlich in dem damals noch landgräflich thüringischen Gerichte in Duderstadt vordem Schultheiss Bruno gen. Dopper. 3 ) Bei der Bestätigung vor dem Herzog Otto,unter dessen Gerichtsbarkeit die verkauften Güter standen, ist Hermann III. abermalsZeuge. (Reg. 61.)
Auch für den Erzbischof Siegfried III. von Mainz war Hermann noch im Jahre1241 als Zeuge thätig. Zuerst am 8. März in Gieselwerder (Reg. 62) und am 26. Märzzu Hofgeismar, wo der Erzbischof dem Heidenreich (von Hanstein) für die Dienste,welche er und seine Voreltern dem Erzstifte geleistet, einen Beweis seines besonderenWohlwollens damit ertheilte, dass er ihm das bedeutende und einflussreiche, mit grossenEinkünften und Rechten ausgestattete Amt des Vicedominats auf dem Rusteberge erb-lich verlieh. 4 ) (Reg. 63.) In Northeim testirte er noch Ende 1241 für den GrafenHeinrich von Woldenberg (Reg. 65); auf der Winzenburg im Jahre 1243 für denBischof Conrad II. von Hildesheim, wo er sich im Gegensatz zu seinem Neffen Her-mann V. „senior" nennt. (Reg. 67.) Dann verschwindet er 9 Jahre lang aus den Ur-kunden und findet sich erst wieder, als er mit seinem Bruder Ernst IV. im Jahre 1252
durch gemeinschaftliche Andachten und durch gute Werke (Uebung von Wohlthätigkeit vornehmlich)sich Gott wohlgefällig zu machen; auch beim Tode eines der Mitglieder diesem ein feierliches Be-gräbniss zu bereiten und dessen Seligwerden durch Seelmessen und Fürbitten zu fördern. Am erstenTage jedes Monats (Kalendae, daher der Name) kamen sie zur Berathung ihres Amts und zugleich zuAndacht und gemeinsamer Mahlzeit zusammen. (Zeitschr. des Harz-Vereins, 1872, S. 521; vgl. Zeitschr.des hist. V. f. Nieders., 1882, S. 64.)
!) Vgl. Urk. vom 21. Septbr. 1237 in Orig. Guelf. IV, praef., S. 64. —• 2) Leuckfeld, Antiq.Northeim., S. 243. Auch Graf Adolf von Dassel wurde mit Geld abgefunden. (Orig. Guelf. IV, praef., S. 70.)— 3) Max, Gesch. d. Fürstenth. Grubenhagen, II, S. 28; Wolf, Duderstadt, S. 50; Oesterley, Gesch. desHerzogs Otto I., S. 114, 118. — 4 ) Der Senior des Hanstein'schen Geschlechts verkaufte es 1323 anMainz. (Gudenus, Cod. dipl. Mog., III, S. 208.) *