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Es dürfte also eine Verwechselung der Namen um so wahrscheinlicher sein, als Koppin der zum Reg. 78 genannten Quelle Uslait statt Uslar setzt.
15. Errenboldus de Uslaria. 1247 und 1252. Ohne Beweis der Zugehörigkeitzu unserer Familie erscheint ein Ritter Errenbold von U. zwischen sonst unbekanntenZeugen einer Urkunde von 1247. (Reg. 74.) Derselbe Name findet sich unter denZeugen einer von den Brüdern Hermann III. und Emst IV. v. U. ausgestellten Urkunde.(Reg. 80.) Da hier eine Standesbezeichnung nicht angegeben ist, so mögen zwei ver-schiedene Träger dieses Namens — etwa Vater und Sohn — gemeint sein. Nähereshabe ich nicht ermitteln können.
16. Lutteradis II. (Lutardis). 1239 und 1240. Als Tochter Ernst's III. undWittwe des Ritters Dietrich von Stöckheim in Hildesheim haben wir sie schon durchdie Urkunde vom Jahre 1239 (Reg. 49) in der Biographie ihres Vaters kennen gelernt.Letzterer erklärte darin als executor testamenti seines anscheinend nach 1236 ver-storbenen 1 ) Schwiegersohnes, dass dieser die Vogtei über die Klostergüter zu Lühndeohne Recht besessen hätte, und veranlasste seine Tochter, dem Wunsche ihres ver-storbenen Gatten gemäss, an der von Dietrich aufgegebenen Vogtei keine Ansprüche zuerheben. Lutteradis erfüllte diesen Wunsch und verzichtete mit ihren Kindern Lippold,Dietrich und Ernst, als diese zu ihren Jahren gekommen waren, auf die Vogtei.
Im Jahre darauf treffen wir Lutteradis nochmals in Hildesheim, als sie demdortigen Johannisstifte Theile des Zehnten zu Drispenstedt verpfändet. (Reg. 55.)Sonst erfahren wir nichts von ihr.
17. Hermannus III. de Uslave. 1232 —1265. Die Urkunde vom Jahre 1240(Reg. 54) nennt uns die Söhne Ernst's III.: Hermann III., Ernst IV. und Hildebrand III.Hermann III. lebte bis zum Tode seines Vaters mit diesem in Hildesheim, wo eineReihe von Urkunden seine Anwesenheit bestätigt. Zuerst bei dem Gerichtstage aufdem Roden bei Salzdetfurt, wo am 16. Juli 1232 der Bischof Conrad II. von Hildes-heim, die Geistlichkeit., der Adel, die Ritterschaft und auch Bürger versammelt waren,um zu entscheiden, ob die Grafen Hermann und Heinrich von Woldenberg die Vogteizu Bültum, welche sie für sich und nicht in gesammter Hand ihrer Erben vom Bischöfezu Lehn empfangen hatten, ohne Widerspruch ihrer Erben oder irgend eines anderendem Lehnsherrn zu resigniren befugt wären Da der Spruch aller Anwesenden dieseBefugniss zugestand, so verlieh der Bischof die ihm resignirte Vogtei seinem Domstifte. 2 )Unter den Anwesenden der Ritterschaft nennt sich Hermann III. im Gegensatze zuseinem Oheim Hermann II.: der Jüngere. (Reg. 31.) Im December desselben Jahres ister mit seinem Bruder Ernst IV. Zeuge für denselben Bischof auf der Winzenburg.(Reg. 33.) Dass hier nicht die gleichnamigen älteren Brüder gemeint sind, schliesse ichdaraus, dass derselbe Lippold vom Alten Markte, welcher zwei Jahre später (Reg. 40)dem älteren Ernst (III.) in der Zeugenreihe nachsteht, hier den jüngeren Brüdern voran-gesetzt ist, und weil der ihnen folgende Ekbert von Freden noch 1240 servus genanntwird, 3 ) mithin die voranstellenden Brüder ebenfalls noch Knappen gewesen sein müssen.In demselben Jahre (1232) zeugt Hermann mit seinem Vater und Oheim für den GrafenLudolf von Nienover (Reg. 34) und 1233 wieder für den Bischof in Reg. 36, wo erund sein Bruder den Edelherren Gottschalk und Poppo von Plesse unmittelbar folgen.Aus dieser angesehenen Stellung könnte man schliessen, dass hier die älteren BrüderHermann II. und Ernst III. gemeint wären, wenn nicht unmittelbar zwei Brüder Engel-bert und Rudolf von Dalem folgten, welche unter den 59 weltlichen Zeugen derUrkunde von 1232 (Reg. 31) noch pueri genannt werden. 1234 war Hermann gegen-wärtig, als der Abt Hermann von Corvey das von der Kalandsbrüderschaft zu Ott-bergen begründete Mannskloster unter deren Zustimmung in ein Cisterzienser-Frauenstiftverwandelte (Reg. 41), 4 ) und wahrscheinlich gehörte er selbst dieser Brüderschaft alsLaie an. 5 ) Im folgenden Jahre war Hermann III. wiederum beim Bischöfe von Hildes-heim (Reg. 43), wo nach seiner Stellung hinter dem Grafen Adolf von Dassel und vor
>) Siehe S. 103, Note 4. — 2 ) (Lüntzel), Beiträge zur hildesh. Geschichte, I, S. 137. — 3) Marien-roder Urkb. (Heft IV des Urkb. des bist. V. f. Nieders.), S. 30. — 4 ) 1236 wurde das Kloster nach derAegidienkirche im Brückenfelde vor Höxter verlegt; 1248 (nach Wilmans, westfäl. Urkb. IV, 2, Nr. 372schon 1246 oder früher) kam es nach Brenkhausen. (Zeitschr. f. vaterl. Gesch. u. Alterthumsk., XXXIX,Abth. 2, S. 113, 128.) — 5 ) Kalandsbrüderschaften oder Kaland waren Vereine von Geistlichen und Laienbeiderlei Geschlechts, welche, ohne sich durch Ordens- oder Klosterregeln zu binden, zusammentraten, um
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