Gattin des Ludwig von Uslar in Höxter war, den wir für einen Bruder Ernst's III. zuhalten vollen Grund haben. Für den Erzbischof Siegfried II. von Mainz bezeugt Ernstin Goslar 1224 die Schenkung eines Zehnten an das Blasius-Stift in Northeim Seitensdes Grafen Adolf von Dassel, Vogt des Stifts. (Reg. 26.)*) Zehn Jahre später (1234)war Ernst für den Bischof Conrad II. in Hildesheim Zeuge, wo er in der Urkunde(Reg. 40) vor dem Ritter Lippold von Escherde, dem Vogt des Moritzberges, 2 ) sowie vordem Vogt zu Hildesheim, Bertold vom Alten Markte (de veteri foro) 3 ), und vor seinemSchwiegersohne, dem Ritter Dietrich von Stöckheim, steht. Letzterer übertrug vor seinemTode 4 ) die Ausführung seines letzten Willens seinem Schwiegervater Ernst III. v. U. und er-öffnete demselben bei dieser Gelegenheit, dass er die Vogtei über die Klostergüter zu Lühndeweder in gutem Glauben noch auf einen gültigen Titel besessen habe, sein Schwieger-vater daher seine Tochter Lutteradis (II.) — Dietrichs Gemahlin — und seine Enkel(Dietrichs Söhne) Lippold, Dietrich und Ernst, bewegen möge, an der von ihm, Dietrich,mit LIand und Muncl aufgegebenen Vogtei keine Ansprüche zu erheben. Diese Bitteerfüllte Ritter Ernst III., und die Wittwe und Kinder Dietrichs, nachdem diese zu ihrenJahren gekommen waren, verzichteten auf die dem Stifte S. Bartholomei zu Hildesheimgehörende Vogtei. Am 3. Decbr. 1239 stellt Ritter Ernst III. darüber ein Zeugnissaus. (Reg. 4-9.)
Ernst III. scheint nach den Ausstellungsorten der älteren über ihn sprechendenUrkunden bis gegen 1234 in Uslar gelebt zu haben, dann wird er nach Hildesheimübersiedelt sein, wo sein gleichzeitiges Erscheinen mit den vorhin genannten Inhabernvon Vogteien in Reg. 40 es wahrscheinlich macht, dass auch er dort eine solche erwarb.Die von ihm ausgestellte uns bekannte Urkunde vom Jahre 1239 (Reg. 49) bestätigtüberdies seine Anwesenheit an dem Wohnorte seiner verwittweten Tochter Lutteradis,wo auch später sein Sohn Hildebrand (III.) hildesheimischer Domherr wurde.
Ernst III. starb vor dem 2. Juni 1240, weil an diesem Tage seine Söhne zuerstUrkunden. (Reg. 54.)
Den Namen und die Familie seiner Gemahlin haben uns die bisher bekanntgewordenen Documente nicht sicher überliefert. Wahrscheinlich war es die in derfolgenden Nummer erscheinende Lutthridis I. (Reg. 16.)
12. Edelfrau Lutthridis I. in Huslare. Undat. Urk. (1210 — 1230.) Dieeinzige von ihr bekannte Urkunde (Reg. 16) würde es zweifelhaft erscheinen lassen,ob wir es hier mit einem Gliede unserer Familie oder mit einer in dem Orte Uslarwohnenden Edelfrau zu thun haben, wenn uns nicht bekannt wäre, dass eigene Uslar'scheGüter in Dransfeld lagen (vgl. Regg. 42, 47), von denen Lutthridis nun eine Hufe(gewöhnlich 30 Morgen) zum Objecte einer Schenkung an dasselbe Kloster Lippoldsbergmachte, zu welchem die Brüder Hermann II. und Ernst III. v. U. in vielfachen Beziehungenstanden, und wobei sie bedingte, dass — wohl zum Seelenheil eines Verwandten — vonden Einkünften der Hufe am Altare des heiligen Märtyrers Georg Tag und Nacht einLicht brennen solle u. s. w.
Ich halte die Edelfrau Lutthridis I. in Uslar für die Gemahlin des Ritters Ernst III.v. U. und glaube, dass sie ihrer Tochter Lutteradis (IL), der späteren Gattin des RittersDietrich von Stöckheim, ihren Taufnamen gab.
13. dorn. Lodevicus de Uslaria (Huslaria). 1225—todt 1252 oder Anfang 1253.Obgleich die Verbindung dieses Ludwig mit unserer Familie diplomatisch nicht nach-zuweisen ist, da ein Siegel in den Urkunden, die nur aus Gopialbüchern und Abdrückenbekannt sind, 5 ) fehlt, so steht doch fest, dass er ihr angehörte. Ludwig war ritterlicherAbkunft und freien Standes. Das beweist die eigene Ausstellung zahlreicher Urkunden,welche auf seine Ritterbürtigkeit schliessen lässt, 6 ) sowie das ihm in den Urkunden bei-
1) Vgl. die Urk. von 1224 bei Wolf, pol. Gesch. des Eichst, 1, Urkb., S. 18. — 2 ) Zeitschr. des
Harz-Vereins, 1877, S. 191. — 3 ) Zeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1873, S. 207. Auch der mitzeugende
Lippold vom Alten Markte scheint derzeit noch Vogtei-Inhaber gewesen zu sein. (Vgl. Urk. von 1240 im
Urkb. des hist. V. f. Nieders., I, S. 27.) — 4 ) Sein Todesjahr wird unsicher durch sein Erscheinen als
Zeuge in einer Urk. von 1236 bei (Scheidt), Cod. dipl. zu Moser, S. 664, deren Datirung von Alten in derZeitschr. des hist. V. f. Nieders., 1869, S. 38 u. 60, Anmerk., entschieden verwirft und sie in das Jahr
1232 verweist, während Döbner (Urkb. der Stadt Hildesheim, I, S. 72) das Jahr 1236 nach dem Orig. im.Staatsarchive zu Hannover festhält. •— 5 ) Die über Ludwig sprechenden Urkk. siehe S. 11 u. f., wo Weiteresüber ihn nachzulesen ist. — ®) Eichhorn, deutsche Staats- u. Rechts-Gesch. (5. Ausg.), II, S. 569 u. ff.