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unter den Personen erscheint, welche dem Bischof Conrad IL die Uebertragung desihm resignirten halben Zehnten zu Adenstedt an das Kloster Clus bei Gandersheim,dessen Abt Richard ihn käuflich erworben hatte, bezeugen. (Reg. 44.) x )
Schon im Jahre 1233 hatte Herzog Otto (puer) dem Erzbischofe Siegfried III. vonMainz ausser 10 von Letzterem zwischen dem Rhein und der Weser auszuwählendenMinisterialen, auch die Kirchen zu Homburg und Bursfelde geschenkt. 2 ) Erst am16. Juni 1239 (Reg. 48) versprach ihm dafür der Erzbischof die Lehen des HerzogsHeinrich des Löwen mit Ausnahme der Vogteien zu Heiligenstadt, Hofgeismar undNörten, belehnte ihn aber nicht eher als im Jahre 1241 mit diesen Gütern. 3 ) In denVergleich von 1239 eingeschlossen wurde ein engeres Bündniss, das 10 Jahre langdauern sollte. Es wurden zwei gleichlautende Urkunden über den Vergleich ausgestellt 4 ),in welchen Hermann II. v. U. und Ernst — wahrscheinlich sein Bruder — Zeugen ihresLehnsherrn, des Erzbischofs von Mainz sind, während die herzoglichen Zeugen, als imRange den erzbischöflichen nachstehend, folgen. Hermann und Ernst stehen in derZeugenreihe (Reg. 48) an ausgezeichneter Stelle hinter dem Vogte Hermann vonZiegenberg, dem späteren mainzischen Burgmanne zu Gieselwerder 5 ), dessen Zu-gehörigkeit zum Stande der Edlen freilich, wie wir früher gesehen haben, nicht frei vonZweifeln ist. Wegen der hohen Stellung, welche ein Hermann v. U. unter den Zeugender Urkunde von 1240 (Reg. 50) einnimmt, halte ich ihn für unsern Ritter Hermann II.Er folgt in letzterer Urkunde, worin der Edelherr Conrad von Schonenberg sich gegenden Erzbischof Siegfried III. von Mainz reversirt für die Belehnung mit der nach derErmordung des söhnelosen Grafen Hermann II. von Winzenburg (1152) in den main-zischen Besitz übergegangenen 6 ) Burg Schonenberg (Schönberg) 7 ), unmittelbar dem imJahre zuvor zum mainzischen Burggrafen auf dem Schlosse Rusteberg ernannten 8 ) GrafenConrad von Everstein und dem Grafen Adolf von Dassel, und ihm folgt wieder Bertoldvon Brakel, ein Mitglied des mächtigsten Ministerialen - Geschlechts der PaderbornerKirche, das etwa bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts dem Stande der Edelherrenangehörte. 9 ) Den Beschluss der Zeugenreihe machen auffallenderweise zwei angeseheneGeistliche.
Die letzte und wichtigste diplomatische Nachricht, welche wir über Hermann II.angetroffen haben, enthält die Urkunde, worin er zu seinem und der Seinigen Seelenheildem deutschen Orden seine Güter zu Dransfeld mit allem Zubehör, Hörigen und demPatronate der Kirche Johannis bapt. daselbst, welche Güter er seit langer Zeit vomReiche zu Lehn trug, schenkte, sich aber für seine und seiner Gemahlin Hadewigis(Hedwig) Lebenszeit die Nutzniessung dieser Güter vorbehielt. (Reg. 21.) Die Urkundeist nicht datirt, da sich aber Hermann darin miles, und — im Gegensatz zu seinemgleichnamigen Neffen — auch senior nennt, so wird sie vor 1230 nicht zu setzen sein.Hermann II. wird durch dieses interessante Document' der älteste bekannte Uslar, welcherunter eigenem Siegel (dem ersten bekannten des Geschlechts) urkundet, und damit insehr früher Zeit den Beweis der Fähigkeit liefert, über die eigene Person und das eigeneVermögen unbeschränkt zu verfügen, denn nur diese Fähigkeit berechtigte zur Siegel-barkeit. ] °) Nach dem strengen Wortlaute der Urkunde war Hermann der erste Lelms-träger dieser Reichsgüter. 11 ) Er musste sich also besondere Verdienste um Kaiser undReich erworben haben, die einer so bedeutenden Gabe werth waren, und wir werdennicht irren, wenn wir sie in den treuen Diensten suchen, welche er dem Kaiser Otto IV.in seinem zehnjährigen Thronstreite (1198 —1208) mit dem Gegenkönige Philipp vonSchwaben geleistet hatte.
Hermann II. war ohne männliche Nachkommen. Er schenkte daher „zu seinemund der Seinigen Seelenheil" seine Güter in Dransfeld, soweit sie Reichslehen waren, 12 )dem deutschen Orden, welchem er, da er verheirathet war, nur als dienender Bruder
!) Die andere Hälfte des Zehnten zu Adenstedt (Adestissen) hatte der Abt Richard im Jahrezuvor (1237) erworben. (Harenberg, Hist. eccles. Gandersh., S. 1610.) — 2 ) Gudenus, 1. c. I, S. 528, 553.— 3) Sudendorf, Urkb. zur Gesch. der Herzz. v. Braunschw. u. Lüneb., I, S. 18, Nr. 23. — 4 ) Orig. Guelf.,IV, S. 177, 179; vgl. Reg. 48. — 5) Gudenus, 1. c. I, S. 590. — <>) Daselbst I, S. 205. — ') Seitdemnannten sie sich nach dieser Burg. Vorher hiessen sie Edelherren von Eberschütz. (Landau, hess. Ritter-burgen, IV, S. 213.) — 8) Gudenus, 1. c. I, S. 550. — 9) Zeitschr. f. vaterl. Gesch. u. Alterthumsk.,N. F., Bd. 37, S. 91 u. ff. — l0 ) Vgl. darüber: S. 96 d. B. und Eichhorn, 1. c. II, S. 569. Das älteste aufdem Eichsfelde bekannte Siegel ist nach Wolf, Eichsfeld. Urkb., Abhandlung von dem eichsfeld. Adel, S. 57,
vom Jahre 1227. — ") —, que singula longo retro acto tempore ab imperio tenui, sagt Hermann
in der Urkunde. — ,2 ) Allodiale Güter in Dransfeld lernten wir in Reg. 42 u. 47 kennen.