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Grafen Albert von Everstein und den erzbischöflichen Beamten zu Gandersheim undRusteberg hat. Das letzte von ihm bezeugte Document vom Jahre 1219 (Reg. 17),worin er zwei Herren von Ziegenberg vorangesetzt ist, würde seine angesehene Stellungnoch steigern, falls, wie Schräder') meint, dieses Geschlecht dem hohen Adel angehörte,welches die neuere Forschung bezweifelt. 2 )
9. Ernestus II. 1219. Als Zeuge mit seinem consanguineus Hermann I. nuraus einer Urkunde dieses Jahres (Reg. 17) uns bekannt, gilt für seine öffentliche Stellungdasselbe, was darüber bezüglich Hermanns am Ende der vorigen Nummer gesagt ist.
III. Generation.
10. Hermannus II. 1220 —1241. Mit seinem Bruder Ernst III. lernen wirHermann in einer Reihe von Urkunden kennen, welche sie als Zeugen beglaubigen.Die Unterscheidung beider von den gleichnamigen Söhnen Ernst's III., welche von 1232an in den alten Documenten erscheinen, wird durch die fehlende Datirung wichtigerUrkunden und durch die oft unterbliebene Standesunterscheidung so sehr erschwert,dass eine unbedingt sichere Trennung der gleichnamigen Brüderpaare im Nachstehendennicht behauptet werden kann.
Zuerst lernen wir Hermann II. mit seinem Bruder im Jahre 1220 (Reg. 18)kennen, als sie für den Propst Conrad von Lippoldsberg zeugen und unter den Mit-zeugen unmittelbar hinter zwei Grafen von Dassel ihren Platz haben. Zwei Jahrespäter sind die Brüder mit den Grafen Otto von Everstein und Adolf d. J. von Nien-over (Dassel) und den beiden Edelherren Bodo von Homburg, Vertreter des Cisterzienser-klosters Amelungsborn, als Jutta von Clauenberg, Ministerial des Herzogs Heinrich(longus) von Sachsen, Wittwe des Giselbert von Wetsen, 3 ) von ihren Gläubigern bedrängt,ihre Güter in Schnedinghausen an das Kloster verkaufen musste, und nun, da ihre dreiSöhne noch nicht erwachsen waren, in Göttingen dem Kloster durch Stellung vonBürgen die nothwendige Sicherheit leistet. (Reg. 22.) Ob Hermann zugegen war, alsGraf Conrad von Everstein dem Erzbischof Siegfried II. von Mainz in demselben Jahre(1222) die ihm aufgelassenen Zehnten in Oershausen und Marzhausen resignirt, damiter sie dem Kloster Hilwartshausen schenke, ist nach der Note zu Reg. 23 ungewiss.Im folgenden Jahre (1223), als der junge König Heinrich VII. unter Leitung des Erz-bischofs Engelbert von Cöln als Reichsverwesers vom 15. August bis 22. September 4 )einen Reichstag in Nordhausen hielt, auf welchem neben vielen geistlichen und welt-lichen Fürsten 5 ) auch Erzbischof Siegfried II. von Mainz zugegen war, vollzog Letztererjene gräfliche Schenkung an das Kloster Hilwartshausen unter Iiermann's II. Zeugniss.(Reg. 25.) Die Anwesenheit Hermanns am königlichen Hoflager steht freilich nichtunbedingt fest, da die in den Urkunden angeführten Zeugen, selbst wenn diese siebesiegelten, keineswegs immer bei der Handlung persönlich gegenwärtig waren. 6 )Wahrscheinlich in der ersten Hälfte des Jahres 1229, 7 ) bei einem der vielen Versuchedes thätigen und glaubenseifrigen Bischofs Conrad II. von Hildesheim, dem Adel dasgeraubte geistliche Gut rvieder zu entreissen und der Kirche die Zehnten zu retten,finden wir mit den Edelherren Ludolf und Gottschalk von Plesse auch Hermann II.und seinen Bruder unter den weltlichen Zeugen. (Reg. 28.) Um dieselbe Zeit begegnenwir den Brüdern bei einer Verhandlung der Grafen Burchard und Burchard von Lutter-berg und Burchard und Ernst von Scharzfeld (Reg. 29), wo sie sich Ritter (milites)nennen. (Vgl. Reg. 42.) Als „domini" 8 ) kennt sie auch die in diese Zeit gehörendeAufzeichnung über die Resignation von Gütern zu Siburgehusen von Seiten eines ge-
') Aelt. Dynasten etc., I, S. 145, Note 14; Scheidt, vom hohen u. nied. Adel, S. 61. — 2 ) Zeit-schrift „Deutscher Herold", Jahrg. IV (1873), S. 94; Wenck, hess. Landesgesch., II, S. 779. 1241 (Reg. 62)nennt Erzbischof Siegfried III. von Mainz den Hermann von Ziegenberg „Edelherr", und das in Reg. 74genannte Mitglied dieses Geschlechts erscheint noch im J. 1246 als nobilis bei Wilmans, westf. Urkb.,IV, 2, S. 245. — 3) Max, Gesch. des Fürstenth. Grabenhagen, II, S. 16, 350, 391. — 4) Zeitschr. desHarz-Vereins, 3. Jahrg. (1870), S. 185, Note 3. — 5) Erwähnt bei Förstemann, Gesch. der Stadt Nord-hausen bis 1250, S. 46; derselbe, Lesser's hist. Nachrichten von Nordhausen, S. 223; Wilmans, westf.Urkb., IV, 1, S. 81. — 6 ) Es kann nachgewiesen werden, dass die Urkunden den Zeugen oder Bürgenzur Besiegelung öfters zugeschickt wurden. (Zeitung f. d. deutschen Adel, 1843, S. 276; v. Arnoldi, hist.Denkwürdigkeiten, S. 151.) — ') Zeitschr. d. hist. V. f. Nieders., 1869, S. 59. — 8) Nur der Ritter (miles,eques) hiess Herr (dominus). (Havemann, Gesch. d. Lande Braunschweig u. Lüneburg, 1853/57, I, S. 335.)
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i In i iliiii iii —