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voranstehenden Alberich um so sicherer den ältesten bekannten Ritter aus Uslar'schemGeschlecht zu erkennen haben, als diese Urkunde (Reg. 10) die als Zeugen fungirendenPersonen ihrem Range nach streng unterscheidet.
7. Hildebrandus II. de Uslere. 1189 — (1206 — 1212). Sein Vorname undsein erstes Erscheinen mit Alberich IL v. U„ welchem er in der Urkunde von 1189(Reg. 10) voransteht, schliesst zwar jeden Zweifel an seiner Zugehörigkeit zu unsererFamilie aus, aber über sein verwandtschaftliches Verhältniss zu den sonst bekanntenUslar erfahren wir nichts weiter, als dass er der Bruder Hermann ; s I. war. (Reg. 13.)Ihn als Vater Alberich's II. anzunehmen, weil er diesem in der gefälschten Urkunde von1189 (Reg. 10) ohne das Brüder gewöhnlich verbindende „et" voransteht, verbietet dasErscheinen Alberich's schon im Jahre 1166, also mehr als 20 Jahre vor dem erstenAuftreten Hildebrand's II. im Jahre 1189. Da an eine Identität des Alberich I. und IL,so wie des Hildebrand I. und II. nicht zu denken ist, so halte ich unsern Hildebrand ILfür einen Bruder oder Vetter Alberich's II.
Was über des Letzteren Stellung in der Zeugenreihe der Urkunde von 1189(Reg. 10) gesagt ist, gilt auch für Hildebrand. War jener Ritter, so war es dieser auch.Thetmar (von Stockhausen) •), Abt von Corvey, stellt ihn und seinen Bruder in derundatirten Urkunde (Reg. 13) nach den Ministerialen hinter einen unzweifelhaft Edlenvon Schonenberg und hinter einen Helmokl von Plesse, der, obgleich es die Urkundeverschweigt, doch ein Edler war. 2 ) Daneben bezeichnet der Abt die Brüder als Lehns-leute (homines) seiner Kirche. In der Urkunde von 1202 (Reg. 11), worin das Bene-dictiner-Nonnenkloster Lippoldsberg von dem in der Nachbarschaft begüterten GrafenAlbert III. von Everstein beschenkt wird, ist die öffentliche Stellung der Brüder Hil-debrand II. und Hermann I. aus der Zeugenreihe nicht zu erkennen, da hier gegen dieGewohnheit zwei Geistliche den Laien nachgesetzt sind.
8. Hermannus I. de Uslere. 1202 —1219. Als Bruder Hildebrand's II. lerntenwir ihn schon in Reg. 13 kennen; 3 ) Reg. 17 zeigt ihn uns auch als Blutsverwandten(consanguineus) 4 ) Ernst's II. Genealogisch interessant wird uns Hermann I. dadurch,dass er höchst wahrscheinlich der Vater von Hermann IL und Ernst III., und damitanscheinend der erste Uslar ist, von welchem wir die Abstammung des Geschlechts vonGeneration zu Generation urkundlich nachweisen können. Es stützt sich diese Ver-muthung auf die im Mittelalter in Niedersachsen herrschende Sitte, dem ältesten Sohneden Taufnamen des Grossvaters von väterlicher, dem zweiten Sohne den des Gross-vaters von mütterlicher Seite zu geben und den dritten Sohn nach dem Vater zu be-nennen. 5 ) Diesen Grundsatz auf unsere Genealogie angewendet, hiess Hermanns I.ältester Enkel nach unserer urkundlichen Stammtafel I: Hermann (III.), wie er; seinzweiter Enkel war offenbar der nach seinem mütterlichen Grossvater benannte Hilde-brand III., welcher, weil er geistlich wurde, in der einzigen weltlichen Urkunde, die wirüber ihn besitzen (Reg. 54), getrennt von seinen Brüdern aufgeführt wird und deshalbin unserer Stammtafel diesen nachgesetzt ist, während er ohne Zweifel der mittlere derdrei Brüder war. Hermann's I. dritter Enkel erhielt den väterlichen Namen Ernst (IV.).
Hermann I. war, wie sein Bruder Hildebrand II., Lehnsmann (homo) des KlostersCorvey. (Reg. 13.) Mit seinem Bruder theilt er auch die angesehene Stellung in dieservon Thetmar, dem Abt des Klosters, ausgestellten Urkunde. Eine nicht minder aus-gezeichnete Stellung hat er ohne seinen Bruder in der Urkunde von 1209 (Reg. 14)und in der nach dieser gefälschten Urkunde von 1205 (Reg. 12 mit Note), wo er aufdem Schlosse und in der Umgebung des Erzbischofs von Mainz erscheint, dessen Nach-folger Lehnsherren der späteren Uslar sind, der vermuthlich also auch selbst schonUslar'scher Lehnsherr war, und wo er in der Zeugenreihe seinen Platz zwischen dem
9 v. Spilcker, Collectaneen in der Biblioth. des hist. V. f. Nieders. zu Hannover, XX, S. 173. —
2 ) nobilis homo nennt ihn die Urk. von 1210. (Wigand, Archiv, IV, S. 152; Wilmans, westfäl. Urkb.,IV, Abth. 1, S. 31.) Helmold zog 1211 mit dem Grafen Bernhard zur Lippe und einigen Bischöfen nach
Livland und verhalf dem Livenhäuptling Gaupo bei Belagerung seiner Burg durch die Esten zu einem
glänzenden Siege. (Scheffer-Boichorst, Herr Bernhard zur Lippe. S. 80; Winter, die Cisterzienser des
nordöstl. Deutschlands, I, S. 240.) Seine Gemahlin war wahrscheinlich eine_ Tochter des edlen Gunzelinvon Biewende, (v. Schmidt-Phiseldeck, Gesch. der Edlen von Biewende, S. 57, Note 7.) — 3 ) Das „et"in Hermann's 1. ältester Urkunde von 1202 (Reg. 11) bestätigt also hier das brüderliche Verhältniss. —4) Gewöhnlich in der Bedeutung von „Geschwisterkindern" gebraucht. — 5 ) Zeitschr. des hist. Vereins f.Nieders. v. J. 1874/75, S. 275; v. J. 1850, S. 270, Nr. 23.
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