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Merkmale die in den Regg. 1, 2, 3 extrahirten Urkunden, so gelangen wir zu demSchlüsse, dass die dort mit den Vornamen Hildebrant und Heriman einzeln oderzusammen als Zeugen in den Jahren von 1103 — 1110 vorkommenden Personen höchstwahrscheinlich Glieder des Geschlechts der v. Uslar waren.
Aussteller der vorgenannten Urkunden ist jedesmal der Bischof Udo von Hildes-heim, der letzte männliche Sprosse aus jenem mächtigen Geschlechte der Grafen vonReinhausen, welches auf den Gleichen und zu Reinhausen seinen Sitz hatte. Aus seinerRegierungszeit (1079 — 1114) sind uns 7 von ihm ausgefertigte Urkunden überliefert,deren älteste vom 24. Mai 1092 f ) unter den, den Geistlichen folgenden „servientes", 2 )welche als Urtheilsfmder für die, den Dienstleuten der hildesheimischen Kirche in derUrkunde zu Theil gewordene Begünstigung fungiren, keinen Hildebrand oder Hermannnennt. Beide erscheinen zuerst in der zweiten Urkunde Udo's vom Jahre 1103 (Reg. 1)als Zeugen unter den bischöflichen Hofbeamten (familia) 3 ), deren erster, Erenbertus,unbekannt ist. Diesem folgt Hildebrant, dann der aus Note 14 zu Reg. 1 uns näherbekannte Ernest, welchem wiederum ein unbekannter Waltmann folgt, worauf Herimandie Zeugenreihe schliesst. Da Hildebrant seinem Mitzeugen Ernest, den wir 10 Jahrespäter als Truchsess Udo's an dessen Hofe finden (Note 14 zu Reg. 1), voransteht, sodürfen wir annehmen, dass beide im Jahre 1103 schon in reiferen Jahren waren, undweil der letzte Zeuge Heriman von Hildebrant durch zwei Ministerialen getrennt ist, sowaren die muthmasslichen Uslar mit grösserer Wahrscheinlichkeit Vater und Sohn, alsBrüder oder Vettern.
An Veranlassungen, die Uslar an seinen Plof zu ziehen, fehlte es dem Bischöfenicht. Um Reinhausen, dem Stammsitze des Grafengeschlechts, welchem Udo angehörte,lagen unzweifelhaft Uslar'sche Güter, welche freundschaftliche Beziehungen zwischen denFamilien zu fördern Gelegenheit gaben. Diese Freundschaft mag die Uslar auf die Seitedes Bischofs geführt haben in den Kriegen, welche dieser für die Sache Fleinrichs IV.führte, und der er erst untreu wurde, als des Kaisers Stern immer mehr erbleichte, dereigene Sohn sich gegen den greisen Vater erhob und ihn des Thrones beraubte.
Auf eine andere Vermuthung für den Eintritt unseres Hildebrant und Herimanin den Dienst am bischöflichen Hofe zu Hildesheim leitet uns der Inhalt der Urkundevon 1103 (Reg. 1), in welcher sie zuerst erscheinen. Der Bischof Udo bezeugt darindie von seiner Nichte Eilika, Aebtissin in Ringelheim, zu Gunsten der hildesheimischenKirche gemachte ansehnliche Schenkung von Gütern und Leuten (die Urkunde unter-scheidet ministri, famuli, 4 ) mancipii), welche Eilika von ihrem Bruder, der auch Udohiess, ererbt hatte, und die im Göttingischen lagen. Als Aequivalent für diese Schen-kung verleiht der Bischof ihr Alles dasjenige, was ihre Schwester Adelheid, Aebtissinzu Stederburg, schon früher dem Stifte Hildesheim geschenkt hatte, mit Ausnahme derDienstleute (die Urkunde nennt sie ministri) und deren Dienstgutes (beneficia), so wiedes von ihr selbst Uebertragenen, auf Lebenszeit als Precarie 5 ) gegen Erlegung voneinem Pfennig jährlich auf den Altar des Domes, zum Zeichen, dass sie es nicht alsEigenthum besitze. Hiernach waren also vor 1103 mit der Schenkung der AdelheidDienstleute (ministri, Hofbeamte) des verstorbenen Grafen Udo von Reinhausen aus demGöttingischen an das Stift Hildesheim gekommen, und es ist keine unbegründete Hypo-these, wenn wir behaupten, dass Hildebrant und Heriman zu ihnen gehörten.
Hinsichtlich der Stellung der höheren Ministerialen an den Höfen deutscher Reichs-fürsten wissen wir, dass der Adel jener Zeit gern dem Reize des Hoflebens folgte.Die Ministerialen standen am Hofe nicht allein in hohem Ansehen und wurden sehrgeehrt, sondern die Stellung bot ihnen auch durch die Lehen, 6 ) welche sie als Be-soldung für ihre Dienstleistung erhielten, ansehnliche materielle Vortheile. 7 ) Danebenwurden sie zu allen wichtigen Berathungen herangezogen und begleiteten überall den
1) Wigand, Archiv f. Gesch. u. Alterthumsk. Westfalens, I, H. 4, S. 105; vgl. Lüntzel, Diöc. u.
Stadt Hildesheim, I, S. 272, 297. — 2) Ministerialen, Dienstleute der Kirche, die später als familia ecclesiae,
auch als ministri ecclesiae, vorkommen, (s. Note 13 zu Reg. 1 ; auch Lüntzel, 1. c. I, S. 110, 297, Note 2.)
— 3 ) Siehe vorige Note. — 4 ) Vgl. Reg. 1, Note 13. — 5 ) Ueher Precarie vgl. Schräder, ält. Dy-
nasten etc., I, S. 79; Falckenheiner, Gesch. hess. Städte u. Stifter, I, S. 182. — 6) Rischof Udo verwandte
besonders die Zehnten zur Besoldung seiner Dienstleute. (Lüntzel, 1. c. I, S. 391.) — ') Selbst der hohe
Adel verschmähte Hofdienste nicht. So war Heinrich von Woldenberg 1223 Schenk am bischöflichenHofe zu Hildesheim. (Orig. Guelf. III., S. 685.)