Druckschrift 
1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
93
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wenig, wie von der Erwerbung der Gleichen durch denselben, später angeblich zumKriegsrath und Ober-Berghauptmann des Kaisers ernannten Ritter Heinrich v. Uslar.

Nicht besser steht es mit Letzner's und seiner Nachfolger sonstigen historischenAngaben aus späterer Zeit. Findet sich unter ihnen einmal eine Hindeutung aufwirkliche, in der Familie stattgehabte Vorgänge, so werden die näheren Umstände derHandlung allemal ganz falsch erzählt. So bei der Sternerfehde der Jahre von 13711375,beim Verkaufe von Neuengleichen 1451 und bei mancherlei sonstigen Ereignissen. Erstmit der Lebenszeit der drei Historiographen fängt ihre Geschichtschreibung an, Bedeutungzu gewinnen, und wird sogar, da- sie augenscheinlich auf beglaubigten Nachrichtenberuht, für einen längeren Zeitraum fast die einzige, wenn auch dürftige Quelle fürunsere Geschichte.

Noch muss hier eines Versuches gedacht werden, den der Geh. Justizrathv. d. Knesebeck in Göttingen durch Publication einer Sammlung vonUrkunden undRegesten zur Geschichte des uradeligen Geschlechts der Freiherren von Uslar - Gleichen,so wie des Leinegaues" aus der Periode von 11411300 im Jahre 1849 unternahm.Leider beschäftigt sich der Verfasser in dem Werke nur zum kleinsten Theile mit derFamilie, der' es zunächst gewidmet ist, und das, was er über diese an Regesten undUrkunden fast ausschliesslich aus gedruckten Werken kritiklos zusammen bringt, ist sofehlerhaft, dass die darnach entworfene Stammtafel keinen Anspruch auf Richtigkeitmachen kann.

Wenden wir uns nun zu der geschichtlichen Darstellung der einzelnen Familien-glieder nach der Reihenfolge der Nummern in unserer Stammtafel I und nach Massgabedesjenigen, was sich aus den sorgfältig geprüften Urkunden ergiebt oder in bestimmtenFolgerungen aus glaubwürdigen Thatsachen nachweisen oder wahrscheinlich machen lässt.

Achtes Capitel.

Muthmassliche Mitglieder des Geschlechts v. Uslar in der ältesten Zeit.

I. 1 ) Hildebrant. 2. Heriman. 11031110. Der Anfang der Geschichteunserer Vorfahren verliert sich in eine Zeit, wo es noch keine Geschlechtsnamen gab unddie Personen sich lediglich durch Vornamen unterschieden, deren es eine so zahlloseMenge gab, dass dadurch jeder Verwechselung vorgebeugt war. Nachdem aber in Sachsenschon die Grafen und Edelherren erbliche Stammnamen angenommen hatten, entstandfür die übrigen Familien im Anfange des 12. Jahrhunderts (im südlichen Deutschlandfast 100 Jahre früher) die Sitte, dem Vornamen den Namen einer Besitzung 2 ) oder einesAmtes, welches sie damals gerade bekleideten, 3 ) hinzuzufügen. Diesen Zunamen pflegtendann auch Sohn und Enkel zu führen. So entstand die Möglichkeit, die in den Urkundenvorkommenden Personen nach Familien zu unterscheiden. Zum Nachweise des Uradelseiner Familie genügt es, wenn solche bis zu jenem Zeitpunkte hinauf urkundlich verfolgtwerden kann. Was darüber hinaus uns in Stammbäumen und Ahnentafeln erzähltwird, sind, wie wir in der Einleitung gesehen haben, meistens verwerfliche und lächer-liche Werke der Eitelkeit und der Schmeichelei, und als ein seltenes Glück hat man eszu betrachten, wenn man mit historischer Wahrscheinlichkeit bis in das 11. Jahrhunderthinaufgehen kann. Die einzigen, wenngleich nicht immer sicheren Kriterien für diefrüheste Zeit findet man darin, dass einzelne Vornamen in den Urkunden vorkommen,die später unzweifelhaft Mitgliedern der betreffenden Familie gehörten, deren Vererbungalso ein ziemlich sicheres Merkmal der Zugehörigkeit jener zur Familie abgiebt.

In der Uslar'schen Familie finden wir die Namen Hildebrand und Hermann vondem ersten urkundlichen Erscheinen des Geschlechts an bis in das 15. Jahrhunderthinein allgemein gängig und vorherrschend, (s. Stammtafel I.) Das Vorkommen dieserNamen in Urkunden des 11. und 12. Jahrhunderts ist so überaus selten, dass wir ihreTräger vorzüglich dann mit ziemlicher Sicherheit unserer Familie beizählen können,wenn sonstige Merkmale diese Zugehörigkeit unterstützen. Prüfen wir auf solche

') Die laufenden Nummern correspondiren mit den Nummern der Stammtafeln. 2 ) Daherdasvon". 3 ) Daher z. B. Marschalk, Vitzthum, Truchsess u. s. w.