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1 (1888) [Hauptbd.]
Entstehung
Seite
84
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schaft gerieth, erst, am 18. Juli 1454 geschlagen wurde, so muss die GefangennahmeGeorg's in einem dieser Schlacht vorangehenden Gefechte geschehen sein, wahrscheinlicham 4. April, an welchem Tage der Graf Bernhard VII. zur Lippe vor den Thoren derStadt Münster einen Ausfall des Grafen Johann von Hoya zu bestehen hatte.*)

Hand in Hand mit der fortschreitenden Zersetzung und Auflösung der bis dahinkräftigen gesellschaftlichen Ordnungen geht eine achtjährige Periode des Friedens,während welcher wir in unserer Geschichte nichts von einer kriegerischen Thätigkeitder Uslar auf Altengleichen hören. Erst der blutige Krieg, in welchen der vom Papsteabgesetzte 2 ) Erzbischof Diether von Isenburg im Jahre 1462 mit dem neu ernanntenErzbischof Adolf II. von Nassau um den Besitz des mainzischen Stuhls gerieth, rief siewieder in's Feld. Mit Diether verbündet war der Landgraf Heinrich III. zu Marburg,während dessen Bruder, Landgraf Ludwig II. (der Freimüthige) zu Cassel, der Bundes-genosse Adolfs II. war. Am 7. März 1462 vereinigten sich Landgraf Ludwig und Erz-bischof Adolf II. in der. alten erzbischöflichen Residenz zu Eltville am Rhein undwährend der Landgraf 1500 Reisige und 1500 Trabanten zu einem einmonatlichenFeldzuge, sowie zu etwaigen kleinen Zügen 200300 Pferde zu stellen versprach, sagteder Erzbischof demselben ausser dem Solde etc. 14-000 Gulden zu und setzte ihm dafürHofgeismar, Duderstadt, Gieboldehausen und die Pfandschaften an Schöneberg undGieselwerder mit der Bestimmung zu Pfand ein, dass er die beiden letzteren von ihrenPfandinhabern lösen sollte. 3 ) Doch nur Gieselwerder, dessen früher durch Feuer zer-störtes Schloss 1459 und 1460 wieder hergestellt war, kam (am 27. Juli 1462) ohneGewalt in die Hände des Landgrafen, alle anderen ihm verpfändeten Orte aber hingendem Erzbischofe Diether an und nöthigten den Landgrafen, sie mit den Waffen zuunterwerfen. 4 )

Um diese Zeit drohte dem Lande Göttingen, welches die von dem Landgrafenzu erobernden Orte am Reinhardswalde von denen auf dem Eichsfelde trennte, dieGefahr, der Schauplatz einer neuen Fehde zu werden. Herzog Friedrich d. J. (d. Un-ruhige) von Braunschweig hatte an den Untersassen des Stifts Hildesheim in denGerichten Lindau und Bornumhausen und in der Nähe von Katelnburg Gewaltthätigkeitenverübt, hatte im November 14-61 auch Kaufleute der sächsischen Hansestädte zwischenNörten und Northeim überfallen und ihrer Güter beraubt. Dadurch veranlasste er, dassam 25. Januar 1462 Bischof Ernst I. von Hildesheim mit den 13 niedersächsischenHansestädten einen Bund wider ihn abschloss, 5 ) welchem auch Herzog Bernhard II. vonLüneburg beitrat. Vergebens versuchte Landgraf Ludwig II. eine Ausgleichung desHaders zu bewirken, und schon standen die Städte kampfbereit, ihr Recht gegen dieWillkür des Herzogs Friedrich d. J. zu schützen, als es dem Vater des Letzteren, demHerzog Wilhelm d. Aelt. (dem Siegreichen) und dessen Bruder Heinrich dem Fried-fertigen im Mai 1462 gelang, einen Vergleich zu Stande zu bringen und den Krieg ab-zuwenden. 6 )

Der Landgraf, voraussehend, dass die so geschaffene Einigung nicht von langerDauer sein würde, bedurfte für seine nun beginnenden Operationen eines Stützpunktesauf der Verbindungslinie der am Reinhardswalde und auf dem Eichsfelde noch zuunterwerfenden festen Orte. Das Schloss Altengleichen mochte ihm für diesen Zweckbesonders geeignet scheinen, zumal da er selbst im vorigen Jahre die zeitigen Inhaberdesselben mit demjenigen achten Theile des Schlosses belehnt hatte (Reg. 750), welchensein verstorbener Vater von den damaligen Besitzern dieses Achtels im Jahre 1451gekauft hatte (Reg. 696), kurz nachdem der verstorbene Landgraf das ganze SchlossNeuengleichen käuflich erworben hatte (Reg. 695), welches sich zur Zeit jedoch imPfandbesitze der von Bodenhausen befand. Es konnte daher dem Landgrafen nichtschwer fallen, die Zustimmung der Brüder Jürgen, Moritz und Hildebrand IX. v. U.für den Vertrag zu erlangen, welchen er am 8. Juni 1462 mit ihnen schloss. (Reg. 760.)Die genannten Brüder tragen darin nun auch ihren (bisher allodialen) Theil des Schlosses

') Preuss u. Falkmann, Lipp. Regg., III, S. 310; Vaterl. Archiv d. hist. V. f. Nieders., 181-1, S. 179. 2 ) Gudenus, Cod. dipl. Mog., IV, S. 34-5. 3 ) Urk. bei Falckenheiner, Gesch. hess. Städte u. Stifter,II, Urkb. Nr. XXXIV. 4 ) Landau, hess. Ritterburgen, IV, S. 221 u. ff. 5 ) Schmidt, 1. c. II, S. 265;O. von Heinemann, Gesch. von Braunschw. u. Hannover, H, S. 208. 6 ) Dürre, Gesch. d. Stadt Braun-schweig, S. 233; Vaterl. Archiv d. hist. V. f. Nieders., 1811, S. 187; Havemann, Gesch. d. Lande Braun-schweig u. Lüneburg, 1853/57, I, S. 686.