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mochte der Landgraf und seine gräflichen Bundesgenossen des Schutzes und des Bei-standes der Städte bedürfen in einer Zeit, welche durch ihre Theilnahme an den Zügengegen die Hussiten so vollständig in Anspruch genommen wurde, dass für einheimischeFehden kein Raum war. Für die Annahme, dass durch den Vertrag vornehmlich denStädten die Ruhe gesichert werden sollte, spricht noch der in dem Vertrage gemachteZusatz, dass selbst dann, wenn Landgraf und Grafen das Bündniss aufheben sollten,dennoch die Uslar verpflichtet sind, ihre mit den Städten obwaltenden Streitigkeitendurch den Grafen Heinrich XXVI. von Schwarzburg entscheiden zu lassen, sofern dieStädte die Entscheidung der Fürsten und Herren anrufen. Der Vertrag wurde übrigensvon Seiten des Hermann v. U., seiner Söhne und Nachkommen streng gehalten, dennman erfährt von jetzt an nichts mehr von irgend welchen gegen die thüringischenStädte gerichteten Thätlichkeiten. Es trat sogar zur Bethätigung ihres guten Willenseiner der Uslar'schen Brüder, Wedekind I., als Hauptmann in den Dienst der StadtNordhausen. Aus seiner dortigen, mindestens zweijährigen Tliätigkeit unter fortdauerndenKämpfen, erfahren wir leider nichts weiter, als dass er im .Jahre 1434 den DeinhartRuschendorf gefangen nimmt. (Reg. 572.)
Kaum hatten die auf dem Concilium zu Basel begonnenen Unterhandlungen mitden Hussiten die Sorge vor neuen räuberischen Einfällen derselben etwas zurückgedrängt,so lesen wir schon wieder von Fehden in Thüringen. Landgraf Friedrich d. J., GrafHeinrich XXVI. von Schwarzburg und einige (in Reg. 573 genannte) Adelige, unterdenen Hans VII. von Uslar auf Neuengleichen in Folge der im Jahre 1429 (Reg. 549)übernommenen Verpflichtung erscheint, verbanden sich um's Jahr 1432') zu einer Fehdegegen einen ungenannten Feind, in welcher es ihnen gelang, den Grafen Heinrich IV.von Pyrmont gefangen zu nehmen. Zwar wurde er bald seiner Haft in Sondershausenentlassen, doch musste er die eidliche Verpflichtung übernehmen, zu Michaelis sich dortwieder einzustellen und bis zu völliger Aussöhnung ihr Gefangener zu sein. Die Sühneverzögerte sich aber bis 1435, in welchem Jahre der Graf am 24. Februar unter denüblichen Versprechungen die Urfehde ausstellte. (Reg. 573.)
Die Magdeburger, verbunden mit der grossen Hansa im Norden, hatten im Jahre1429 während der allgemein verbreiteten Furcht vor den Hussiten ihre Stadt stärkerbefestigt, worüber die Bürgerschaft mit ihrem Erzbischof Günther II. nach langen frucht-losen Verhandlungen im Jahre 1432 in eine ernste Fehde gerieth, die selbst Bann undInterdict, ivomit der Erzbischof die Stadt am 24. August 1433 belegte, nicht zu hemmenvermochte. Letzterer begab sich daher zu dem in Basel versammelten Concile und er-wirkte hier ein richterliches Erkenntniss zu seinen Gunsten, Avelches Kaiser Sigismundam 10. April 1434 der Stadt Magdeburg bekannt machte. In einem anderen Documentevon demselben Tage befahl der Kaiser der Stadt unter Androhung einer Strafe von1000 Mark löthigen Goldes und bei Verlust ihrer Privilegien, sich binnen 30 Tagen nachdem Ausspruche des Concils mit dem Erzbischofe auszusöhnen, und in einem drittenDocumente, ebenfalls an diesem Tage ausgestellt, erklärte er die Stadt in die Acht.Unter den mit der Achtvollstreckung Beauftragten werden neben vielen in der Urkunde(Reg. 581) n amh aft, gemachten Städten, Erzbischöfen, Bischöfen, Grafen und Herrenauch die Herren von Uslar genannt. 2 ) Die Stadt Magdeburg kümmerte sich aber sehrwenig um alle diese Verfügungen und der Kampf wüthete fort, bis es dem vermittelndenBischöfe Johann II. von Merseburg und dem Fürsten Bernhard VI. von Anhalt-Bernburgu. A. gelang, am 4. Mai und 29. Juni 1435 den Frieden im Kloster Neuwerk bei Halleabzuschliessen. 3 )
Die Schwäche des Reichsoberhauptes bildete gegen die Wegelagerungen des raub-gierigen Adels noch immer eine geringe Schutzwehr. So hatten die Brüder Bertold,Bodo und Ditmar von Adelebsen im Jahre 1434 Bürger von Göttingen auf freier Strasseüberfallen und beraubt. In Folge dessen sandten der Rath zu Göttingen und die mit ihmverbundenen Guntzel von Grone und Günther von Uslar am 8. April ihre Fehdebriefean die Friedensbrecher ab. (Reg. 580.) Nach der Chronik 4 ) zogen die Bürger daraufvor die Burg Adelebsen, zerstörten dieselbe jedoch nicht, ivie kurz zuvor den Brakenberg,
') Ueber die Richtigkeit des Jahres vgl. Note zu Reg. 573. — 2 ) Hoffmann, Gesch. der StadtMagdeburg, I, S. 3G5 — 373; vgl. Botho Graf zu Stolberg-Wernigerode, 1. c. S. 233 u. ff.; Forschungenzur deutschen Geschichte, II, S. 230. — 3 ) Jacobs, Gesch. der in der preuss. Provinz Sachsen vereinigtenGebiete, S. 260. — 4) Zeit- u. Gesch.-Beschreib. d. Stadt Göttingen, 1, Buch 1, S. IUI.