Am 24. Juni 1426 plünderten die Knechte der drei Uslar auf Neuengleichen:Ernst NHL, Hans VI. und Hans V. mit denen Hermann's XIII. auf Altengleichen in demHelmethale (bei Nordhausen) den Nicolaus Meissner, einen Boten des Cardinais, undnahmen ihm 2 Gulden 23 Groschen, ausserdem eine Flasche und ein böhmisches Messer,einen Gulden werth. (Reg. 529.)
Die Urkunden lassen nicht erkennen, welche Veranlassung vor April 1426 denHermann XIII. v. U. und seinen Sohn Wedekind I. zu Altengleichen als Gefangene aufdas hessische Schloss Boyneburg führte. (Reg. 527.) Letzterer kann ebensowohl inFolge der im Jahre 1423 im Merzthale erlittenen Niederlage (Reg. 513), welche denVater seiner Freiheit beraubte, mit diesem in die Haft der Besitzer jenes Schlossesgerathen sein, wie auch eine uns unbekannt gebliebene Fehde gemeint sein kann, welchedann eine der Triebfedern dafür geworden sein mag, dass Hermann und seine Söhnein der zwischen Mainz und Hessen im Jahre 1426 ausbrechenden ernsten Fehde auf dieSeite des Erzstifts traten. Die Veranlassung und der Verlauf dieser Fehde war folgender: 4 )
Am 23. September 1419 war der Erzbischof Johann II. von Mainz, der unver-söhnlichste Feind der Landgrafen von Hessen, gestorben, und Conrad III. aus demalten Geschlechte der Rhein- und Wildgrafen zum Stein bestieg am 18. October d. J.den erzbischöflichen Stuhl. Die friedliebende Gesinnung, mit welcher der junge Land-graf Ludwig I. (der Friedfertige) dem Erzbischofe entgegen gekommen war, undihm unter anderen dadurch bewiesen hatte, dass er sich über entstandene Streitig-keiten dem Ausspruche von Schiedsrichtern unterwarf, mochte Conrad für Schwächehalten. Wenigstens wagte er es keck, unter den Augen des Landgrafen die mit Hessenin enger Verbindung stehende Abtei Fulda an sich zu reissen, und deren hochver-dienten Abt Johann (von Merlau) zu unterdrücken. Dieser nahm seine Zuflucht zumLandgrafen und bat um dessen Schutz. Da es Letzterem nicht gelang, den Erzbischofzur Wiedereinsetzung des Abts zu bewegen, so war der Krieg unvermeidlich. NeuenAnlass zu Verwickelungen suchte und fand der Erzbischof bei den Grafen Heinrich V.und Wolrad I. von Waldeck, welche ihre halbe Grafschaft im Jahre 1424 an den Land-grafen für 22000 Gulden versetzt hatten, 2 ) und die er im Jahre 1426 bewog, dieeingegangene Pfandschaft aufzusagen und ihr halbes Land an ihn für 18000 Guldenabermals zu verpfänden. 3 ) Nachdem er davon Besitz genommen und die feste StadtWildungen von Fritzlar aus mit der nöthigen Zahl Bewaffneter und allen Kriegs-vorräthen reichlich versorgt hatte, wollte er, der Antwort im Voraus gewiss, demLandgrafen den an die Grafschaft gelegten Pfandschilling aufdringen, und ihn dadurchnöthigen, von seinem älteren Rechte abzustehen. Als dieser sich dessen weigerte,schloss Conrad Bündnisse mit Cöln, Würzburg 4 ) und einer grossen Zahl von Grafenund Herren, darunter Hermann XIII. v. U. mit seinen Söhnen Wedekind I., Bode undGünther, welche für das Versprechen, dem Erzbischofe mit ihrem Schlosse Altengleichengegen den Landgrafen und die übrigen in der Urkunde Genannten (Reg. 531) zu dienen,am 9. October 1426 auf dem Schlosse Oberlahnstein mit dem 4. Theile des DorfesSieboldshausen, 5 ) das sie seit 1345 pfandweise inne gehabt (Reg. 224), und danebenmit 20 Gulden jährlich aus dem Vorwerke und Hofe zu Erfurt, ablösbar mit 200 Gulden,belehnt werden. Am 13. Novbr. 1426 fand sich der Erzbischof Conrad selbst mit600 Pferden zu Fritzlar ein, theils um die Besatzungen im mainzischen Hessen und inWildungen zu verstärken, theils um sich davon durch eigenen Augenschein zu über-zeugen, wie weit es mit den Vorbereitungen zum Kriege gediehen sei, und neue Befehlezu ertheilen. Nachdem er den Neubau der Burg Jesberg besichtigt, eilte er am 6. Januar1427 über Wildungen und Schloss Waldeck nach Hofgeismar, von wo er, um Hessennicht zu berühren, auf demselben Wege über Fritzlar wieder zurückkehrte. Die Botenflogen indessen hin und her. Haufen von Bewaffneten, 100, 200 und 300 Pferde stark,zogen aus und ein. Den Burgmannen wurde ihr rückständiger Burglohn ausgezahlt,
0 Nach: Falckenheiner, Gesell, hess. Städte und Stifter, I, S. 262 u. ff.; Landau, hess. Ritter-
burgen, II, S. 137 u. ff.; (Vilmar), Chronik von Hessen, S. 13 u. ff. (Daten incorrect); Hess. Blätter vom22. Septbr. 18S3. — 2 ) Varnhagen, Sammlungen zur waldeckischen Geschichte, I, S. 136. — 3 ) Daselbst,
S. 137. — 4 ) nicht auch mit Paderborn, wie Falckenheiner, I. c., will. Dies Stift stand auf der land-gräflichen Seite. (Reg. 531.) — 5 ) Anscheinend war dieses Viertel derselbe vierte Theif mit welchem
das Erzstift Mainz am 5. Januar 1422 den Rath zu Göttingen belehnt hatte (Schmidt, Gott. Urkb., II,
S. 58), wenigstens findet sich später nirgends eine Spur von einer Belehnung resp. einem Besitz der Stadt.Vgl. auch die Note bei Wolf, pol. Gesch. d. Eichsf., II, S. 2.
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