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Stadt Mühlhausen von Neuem bethätigten. Sie traten in eine Verbindung des be-nachbarten Adels ein, welcher unedel genug war, den ungeheuren Schaden, welchen dieStadt im Jahre 1422 durch eine Feuersbrunst erlitten hatte, zur Demüthigung derselbenbenutzen zu wollen. So zog im folgenden Jahre unter Curt's von Adelebsen Anfuhrungein starker Haufen vor die Stadt. Allein die Bürger waren nicht unvorbereitet; ver-stärkt durch den Landgrafen Friedrich d. J. von Thüringen und den Grafen Heinrich XXVI.von Schwarzburg gingen sie dem Feinde muthig entgegen und schlugen ihn nach lieissemKampfe im Merzthale zwischen Seebach und Weberstedt völlig. Viele Adelige, unterihnen Hermann XIII. v. U., wurden gefangen genommen; ') nicht minder gross war dieZahl der Todten und Verwundeten. Am 15. Decbr. d. J. (1423) brachte der Mühl-häuser Hauptmann Hermann von Heilingen und die Bevollmächtigten der Sieger eineSühne zu Stande, in welcher sämmtliche Gefangene Urfehde schwören, der mitgefangeneAnführer aber dem Landgrafen ausserdem 800 Gulden 2 ) zahlen rnusste. (Reg. 513.)
Allein weder Eid noch Sühne vermochten in dem zerrissenen heiligen römischenReiche die Kampflust zu dämpfen. Schon in den ersten Monaten des Jahres 1424-wurden die in der vorigjährigen Fehde gefangenen Uslar'schen Knechte und erobertenRüstungen ein neuer Zankapfel zwischen Hermann XIII. v. U. und seinen SöhnenWedekind I., Bode und Günther einerseits und der Stadt Mühlhausen anderseits.Wiederum unterlagen die Uslar, wie die am 8. April geschlossene Sühne bestätigt, worinsie auf alle Ansprüche an jene Gefangenen etc. verzichten müssen. (Reg. 519.) Damitwurden die Mühlhäuser für einige Zeit von ihren Bedrängern befreit.
Aus der die beiden Fehden gegen die alte Reichsstadt einscliliessenden Zwischen-zeit ist uns ein Vermannungs-Vertrag derselben Herren auf Altengleichen aufbewahrt,den sie am 27. Januar 1424 mit dem Grafen Heinrich XXVI. von Schwarzburg schlössen.(Reg. 517.) Gegen wen die Spitze dieses Vertrages gerichtet war, ist nicht erkennbar;schwerlich galt er der Unterstützung der Uslar bei Befehdung Mühlhausens, da es der-selbe Schwarzburger war, den wir im Jahre zuvor als Helfer der Stadt kennen lernten.
Mit dem Stifte Hildesheim kamen die neuengleichenschen Vettern Hans V. undHans VI. v. U. im Jahre 1423 in Fehde. Sie und der Bruder des Letzteren, der alsmainzischer Oberamtmann auf dem Rusteberge dienende Ernst XIII. v. U., waren umdiese Zeit Pfandinhaber der Hälfte des stiltischen Schlosses Lindau. (Reg. 526.) 3 ) Esist anzunehmen, dass aus diesem Verhältnisse das nicht gehaltene Versprechen desBischofs Johanns III. entsprang, welches nach Reg. 515 den Anlass gab zu dem Fehde-briefe, welchen die Vettern mit ihren in der Urkunde von 1423 genannten Knechtenund Helfern dem unwürdigen Bischöfe sandten, welcher durch seinen schwelgerischenund anstössigen Lebenswandel das Stift so sehr in Schulden gestürzt hatte, dass indiesem seinem letzten Regierungsjahre alle Besitzungen der Kirche, wie auch diebischöflichen Tafelgüter verpfändet oder veräussert waren. Im Verlaufe der Fehdescheint Hans V. in die Gefangenschaft des Arnd von Krummesse gerathen zu sein,wenn anders das undatirte Reg. 516 hierher gehört.
Mit Magnus, dem Nachfolger Johann's III. auf dem bischöflichen Stuhle zu Hildes-heim, sehen wir Hans V. v. U. im folgenden Jahre im besten Einvernehmen, ohne jedochgenau den Zweck erkennen zu können, welchen ihre am 24. Febr. 1425 geschlosseneVerbindung gegen den Grafen Heinrich XXVI. von Schwarzburg und Hans von Harden-berg verfolgte. (Reg. 522.) Sie mag gegen Mühlhausen gerichtet gewesen sein, wo sichdie Freundschaft des Bischofs für Hans V. zwei Jahre später glänzend bewährte, undvielleicht verdanken es die ungenannten Uslar, 4 ) welche noch im Jahre 1426 auf derBurg Gleichen mit der Stadt Frieden schliessen, der Hülfe des Bischofs, dass der Rathsich zu einer Zahlung von 400 Gulden an sie bequemen musste. (Reg. 534.)
') Schwerlich machte Ernst XIII. v. U. die in Reg. 514' aufgeführten Gefangenen in dieser Fehde,sondern wahrscheinlich im Dienste des Erzbischofs von Mainz, dessen Oberamtmann auf dem Rustebergeer war. — 2 ) Ohne Grund nennt Frantz, Gesch. etc. aus der Vorzeit Mühlhausens, S. 61 nur 500 Gulden.
— 3 ) Das dem Stifte seit dem 12. Mai 1322 gehörende Schloss Lindau (Wolf, pol. Gesch. d. Eichsf., I,S. 78; Max, Grubenhagen, I, S. 125) war am 24. März 1353 an Detmar von Hardenberg, dem Stifter derlindau'schen Linie dieses Geschlechts, verpfändet. (Regg. 245, 246, 247, 282.) 1412 waren Ernst XIII.und Hans VI. v. U. Pfandinhaber der Hälfte des Schlosses (Reg. 463), welche von dem Sohne des Letz-teren (Hans VII.) 1434 an das Erzslift Mainz überging. (Reg. 586.) — 4) Nach den Ereignissen vorMühlhausen in den Jahren 1427 und 1428 ist kaum zu bezweifeln, dass Ernst XIII. und Hans VI. v. 0.
— insbesondere auch ihr Vetter Hans V. — gemeint sind.
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