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Grubenhagen, Albrechts II. Sohn, in Fehde geriethen, weil, wie es scheint, die Hohn-steiner ihm die Einlösung der Grafschaft Lauterberg hartnäckig verweigerten,') da wurdenauch die Uslar wieder in das wilde Fehdeleben hineingezogen. In dem beginnendenKampfe trat Herzog Otto (cocles) von Göttingen auf die Seite Erichs, seines Schwagers.Es musste deshalb den verbündeten Grafen daran liegen, in dem Fürstenthume ihresGegners Otto eine Burg zu gewinnen, die ihnen als Stützpunkt bei Angriffen und alsZufluchtsort bei einem Rückzüge dienen könnte. Darum schlössen die genannten Grafenvon Schwarzburg am 25. Januar 14IG mit den Besitzern von Neuengleichen, den BrüdernHans VI. und Ernst XIII. v. U., einen Vertrag, worin diese als getreue Mannen derGrafen für jährlich 24 Scheffel Weizen, Roggen und Gerste sich verpflichten, vom Hause(Neuen) Gleichen 20 Pferde, Hofleute und Schützen zum Dienst gegen die HerzögeErich von Grubenhagen und Otto (cocles) von Göttingen zu stellen. (Reg. 482.)
Es kam frühestens gegen Ende des Jahres 1416 zu einem heissen Kampfe beiOsterhagen unweit Scharzfeld, in welchem Graf Günther von Hohnstein fiel, 2 ) seinBruder Heinrich (d. Stolze) aber mit vielen Junkern und Knechten in Gefangenschaftgerieth, 3 ) aus der er sich mit 8000 Gulden lösen musste.
Welche Stellung der Landgraf Friedrich d. J. von Thüringen in dieser Fehde zuseinem Schwager Heinrich XXVI. von Schwarzburg einnahm, ist schwer zu erkennen.Sein am 23. Oct.br. 1416 (Reg. 483) mit dem Edelmanne Thile Wolf geschlossenerVertrag, worin dieser sich mit seinem Antheile an dem eichsfeldischen Schlosse Boden-stein dem Landgrafen zum Dienste verpflichtet, deutet darauf hin, dass Letzterer dieAbsicht hatte, den verbündeten Grafen von Schwarzburg und Hohnstein zu Hülfe zukommen. Das Schloss Bodenstein war hohnstein'sches Eigenthum und die Familien vonWorbis, von Wintzingerode, von Rusteberg und Wolf seit 1337 damit belehnt. 4 ) Weildem Landgrafen nun daran gelegen sein musste, in einem Kriege gegen die braun-schweigischen LIerzöge auf der Verbindungslinie zwischen seinem Lande und den Fürsten-thümern Grubenhagen und Göttingen sich eines festen Schlosses zu versichern, welchesim Nothfalle ihm seine Thore öffnen konnte, so schloss er mit Thile Wolf, und wahr-scheinlich ebenso mit den anderen Theilhabern am Schlosse, jenen Dienstvertrag vom23. Octbr. 1416, worin Wolf ausdrücklich bedingt, dass er nicht verpflichtet ist, gegenden Erzbischof von Mainz, die Grafen von Hohnstein, sowie gegen mehrere Adelige,darunter Ernst XIII., Hans VI. und Hans V. v. U., zu dienen.
In wie weit die Niederlage der verbündeten Grafen bei Osterhagen von Einflusswar auf den anscheinend geplanten Krieg des Landgrafen gegen die Herzöge lassen diedürftigen Nachrichten nicht erkennen. Ein im Jahre 1417 zwischen Otto (cocles) undden thüringischen Brüdern und Vettern Friedrich I. (den Streitbaren), Wilhelm IL (denReichen) und Friedrich d. J. zu Mühlhausen auf 3 Jahre geschlossener Vertrag 5 ) zeigt,dass zu dieser Zeit die Fürsten in Frieden lebten, und ein ähnlicher, am 13. Novemberdes folgenden Jahres zwischen demselben Herzog Otto und dem jüngeren Friedrich auf2 Jahre geschlossener Vertrag 6 ) bestätigt die Fortdauer des guten Einvernehmens.
Ob Friedrich d. J. den Krieg gegen den Herzog Erich von Grubenhagen weiterführte, oder wer sonst zu Ende des Jahres 1417 oder Anfangs 1418 der Feind desLandgrafen gewesen sein mag, lässt sich nicht bestimmen, da die Urkunde (Reg. 488)darüber schweigt. Die dort nicht näher bezeichneten Uslar standen auf der dem Land-grafen feindlichen (vielleicht hessischen ?) Seite und nahmen den thüringischen EdelmannHeinrich von Hörselgau gefangen, welcher, um das bedungene Lösegeld aufzubringen,Zinsen im Werthe von 100 Rhein. Gulden verpfänden musste, die der Landgraf in dergenannten Urkunde vom 12. Februar 1418 ihm zu ersetzen verspricht. Am folgenden2. März machen die Uslar ihren Frieden mit dem Landgrafen. Aus der darüber aus-
!) Havemann, 1. c., I, S. 716. Die dort (S. 717) behauptete Schwarzburg:-Hohnstein'sche Erb-verbrüderung wurde erst 1433 geschlossen. (Heydenreich, Historie des Hauses Schwarzhurg, S. 1303 —
2 ) Da die 3 Hohnstein'schen Brüder urkundlich noch am 23. Octbr. 1446 genannt werden (Reg. 483), so
kann das Treffen nicht, wie allgemein angegeben wird, schon 1415 statt gefunden haben. (Vgl. die Note
bei Max, Grubenhagen, I, S. 267.) O. v. Heinemann, Gesch. von Braunschw. u. Hannover, II, S. 59 hältdas Jahr 1415 fest, und glaubt nicht, dass Graf Günther gefallen. — 3 ) Nach Heydenreich, kurze Be-
schreibung der Grafen von Hohnstein, S. 16, wurde auch Graf Ernst von Hohnstein, der Dritte der
Brüder, gefangen. — 4 ) Dies Lehnsverhältniss dauerte bis 1448. (Wolf, pol. Gesch. d. Eichsf. II, Urkb.S. 30, 48; Duval, Eichsfeld, S. 518; v. Steinmetzen, Ritterschaft des Eichsfeldes, S. 110.) — 5 ) Schmidt,Gotting. Urkb. II, S. 48, Note. — 6 ) Daselbst, S. 48, Nr. 74.