capitel und die 4 Hauptstädte sich mit dem Edeiheirn Bernhard VI. zur Lippe und 5Paderborner Ministerialen am 16. Febr. 1413 verbündeten, 4 ) entbrannte der Krieg aufsNeue. Der Bischof wandte sich nun mit einer Klageschrift an den Papst Johann XXIII.,worin er vorzüglich folgende Beschwerden führte: „Der Rath der Stadt hätte, entgegenden ihm geleisteten Huldigungseide, Statuten dahin gemacht, dass keine Exequien der Ver-storbenen ausser am Sonntage gehalten, und die Glocken zu diesen Exequien nur amSonnabend geläutet werden sollten. Auch habe der Rath das Bier besteuert, die Bürgerhätten die des Nachts verschlossenen Thore der Domfreiheit und anderer Kirchenfreiheitengesprengt, die Festungswerke der Stadt gegen den Bischof verstärkt und endlich hätteder Rath mit einigen Domherren, insbesondere mit Otto Spiegel, Heinrich Westphal undHildebrand (VI.) von Uslar gegen ihren Eid eine Verschwörung gegen den Bischof mitden Edelherren von Lippe angerichtet (Reg. 467), doch hielte man dafür, dass obigeDomherren nur aus Furcht mit der Stadt hielten." Nach einigen weiteren — unwesent-lichen — Anklagen bittet der Bischof den Papst, einen Cardinal mit der Entscheidungder Sache zu beauftragen. Der vom Papst delegirte Richter, Cardinal Franz von Venedig,citirt darauf durch Schreiben vom 12. Mai 1413 die Paderborner nach Rom, doch scheintaus der gerichtlichen Procedur nichts geworden zu sein, da der Bischof in andere ver-wickelte Händel gerieth. 2 )
Im Jahre 1414 (?) führten ungenannte Mitglieder der Familien von Bültzings-löwen, I-Ianstein und Uslar eine Fehde mit dem zu Kelbra residirenden Grafen Ulrich III.von Hohnstein, von der wir sonst nichts erfahren. 3 ) Die Brüder Ernst XIII. undHans VI. auf Neuengleichen sind, falls die Jahreszahl richtig ist, nicht gemeint, denndiese versprechen bereits am 17. Februar d. .1. dem jungen Landgrafen Ludwig I. (demFriedfertigen) von Hessen ihre Hülfe in seiner Fehde gegen die Landgrafen von Thüringenund Markgrafen von Meissen: Friedrich I. (d. Streitbare), Wilhelm II. (d. Reiche), seinBruder, und Friedrich d. J. (d. Friedfertige), beider Vetter. Die Uslar erhalten für ihreDienste 200 Gulden und Ersatz allen etwaigen Schadens vom Landgrafen Ludwig zu-gesichert. (Reg. 468.) Wir kennen so wenig die Veranlassung, welche das erb-verbrüderte thüringische Haus in Feindschaft mit Hessen brachte, wie den Verlauf desKrieges. Wir erfahren nur, dass dieser sehr ernst geführt wurde, und dass HerzogHeinrich von Braunschweig - Lüneburg, der Vormund des Landgrafen Ludwig I., am26. Juli 14-14 zu Mühlhausen die Fehde für 3 Jahre beilegte. 4 )
Wie werthvoll die Hülfe der Uslar für die kriegführenden Fürsten in dieser Zeitsein mochte, erkennen wir in dem Bestreben der thüringischen Landgrafen, die BrüderErnst XIII. und Hans VI. v. U. für ihren Dienst zu gewinnen. Schon am 24. Juni 1414,also lange vor dem eben genannten Friedensschlüsse, stellt der jüngere Landgraf Fried-rich den Brüdern v. U. Bürgen für diejenigen 640 Gulden, welche er ihnen schuldig ist(Reg. 4-72), und noch in Mühlhausen, wenige Tage nach geschlossenem Frieden mitHessen, nimmt er und seine vorgenannten fürstlichen Vettern die bisherigen Helfer seineshessischen Gegners — denen sich noch Hans V. v. U., ihr Vetter, anschloss — fürjährlich 10 Schock neuer Freiberger Groschen in den thüringischen Dienst. (Reg. 473.)Die eilige Rüstung galt ohne Zweifel dem Bischof Albert von Bamberg, mit welchemdie landgräflichen Brüder Friedrich I. und Wilhelm II. über Ansprüche an Gerechtig-keiten des Stifts noch in demselben Jahre in Misshelligkeiten geriethen, welche KaiserSigismund beizulegen sich bemühte. Es wurden verschiedene Einfälle in das bischöf-liche Gebiet gemacht, über die wir aber Näheres eben so wenig erfahren, wie über denFriedensschluss. 5 )
Das Jahr 14-15 mögen unsere streitbaren Brüder Ernst XIII. und Hans VI. inRuhe auf ihrem Schlosse Neuengleichen verlebt haben, wenigstens erfahren wir in dieserZeit nichts von neuen Unternehmungen. Als aber die Grafen Heinrich (d. Stolze), Ernstund Günther von Hohnstein und die ihnen verwandten Grafen Günther XXVII. und seinSohn Heinrich XXVI. von Schwarzburg mit dem Herzog Erich von Braunschweig-
') Preuss u. Falkmann, Lipp. Regg., III, S. 141, Nr. 1771. — °~) Nach Weddigen, Paderb.
Gesch., citirt in Reg. 4-67. Ueber den Wiederausbruch der Fehde nach dem Tode Bernhards VI.(31. Jan. 1415) vgl. J. Graf von Oeynhausen, Gesch. des Geschlechts v. Oeynhausen, I, S. 28. —
3) Duval, Eichsfeld, S. 308; Hoche, Gesch. d. Grafschaft Hohnstein etc. S. 141. Die Richtigkeit des Jahres14-14- ist sehr zweifelhaft, da Ulrich III. nach Heydenreich, kurze Beschreih, der Grafen von Hohnstein, S. 11,bereits 1404 starb. — b Horn, Lebensbeschr. Friedrichs des Streitbaren, S. 4-83; S. 803, Urk. Nr. 201.— 5) Horn, 1. c., S. 4-85; S. 806, Urk. Nr. 203.