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1 (1888) [Hauptbd.]
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genannten fürstlichen Brüder gerichtete Klageschrift des hildesheimischen BischofsJohann III. vom 23. Juni 1406 (Reg. 422) über den dabei erlittenen Schaden darauf hin.

Unser Material reicht nicht hin, um zu entscheiden, wie weit die Uslar betheiligtwaren bei dem schon im Jahre 1400 aus unbekannter Ursache entstandenen und bisins Jahr 1404 fortdauernden Streite ihrer alten Feindin, der Stadt Duderstadt, mit demAbt Conrad von Reinhausen und der mit diesem anscheinend verbündeten Stadt Göt-tingen. !) Die verwandtschaftlichen Beziehungen der Uslar zu dem dem Geschlechte vonRusteberg angehörenden Abte, so wie der Umstand, dass Hildebrand VI. v. U., Propstdes Stifts Busdorf zu Paderborn, ohne jede geistliche Gerichtsbarkeit über die Stadt,doch den Rath und viele dortige Bürger in den Bann that, 2 ) lässt kaum bezweifeln,dass die Uslar für den bedrängten Abt werden Partei ergriffen haben.

Seit 1401 waren, soviel bekannt, die Mühlhäuser von den neuengleichenschenUslar nicht mit Fehde bedroht. Darum schlief aber der alte Groll nicht,'denn schonim Sommer 1404 erzählt die Chronik von einem neuen Zuge gegen die Stadt. Mit demRitter Birmbach verwüstete Hans von Uslar 3 ) am 15. Juni- das städtische Gebiet, währenddie Bürger vor Ebeleben lagerten.Da ging es traurig zu" seufzt der Chronist.(Reg. 432.) Im folgenden Jahre plünderte ein Geselle des Hans v. U. die MühlhäuserKaufleute, welche von der Frankfurter Messe heimkehrten. (Reg. 438.)

Zu Ende 1405 oder zu Anfang des Jahres 1406 war aus nicht bekannter Ver-anlassung der Rath zu Göttingen mit den Uslar auf Altengleichen: Hermann XIII., dessenSohne Wedekind I. und deren Vetter Dietrich II. in eine Fehde verwickelt. 4 ) VorSettmarshausen war ein Treffen geliefert, in welchem die Uslar den Bürger Fricke vonLengede gefangen und dem Bürger Heinrich von dem Sake ein Pferd abgenommenhatten. Am 16. Januar 1406 wurde unter Vermittlung des Ritters Bodo von Adelebsenund des Knappen Tile von Kerstlingerode die Fehde eingestellt (Reg. 4-39), und ver-einbart, dass der gefangene Bürger gegen Urfehde, sowie das Beutepferd frei gegebenwerden sollten, wogegen der Rath sich verpflichtete, die den Uslar abgenommenen3 Knechte und 5 Pferde los zu geben. Die noch übrigen streitigen Punkte wurden anHerrn Bodo und Hans von Jühnde zur Entscheidung verwiesen. 5 )

Für die fortdauernde Feindschaft des Adels gegen die aufblühenden Städte zeugtin demselben Jahre (1406) ein Zug, den die Brüder Ernst XIII. und Hans VI. v. U. 6 )auf Neuengleichen gegen die freie Reichsstadt Nordhausen unternahmen. Das Gebietdieser Stadt war nur unbedeutend, und die Bürger besassen deshalb nicht die Macht,in den unablässigen Fehden erfolgreich aufzutreten. Die gegen sie unternommenenStreifzüge bezweckten daher gewöhnlich eine Brandschatzung der Bürger, 7 ) und wahr-scheinlich setzte auch bei diesem Zuge Graf Ernst von Plohnstein einer solchen ein Ziel,als er die Parteien aussöhnte. (Reg. 444.)

Ansprüche, welche die Junker von Uslar auf den Gleichen 8 ) an gewisse Ge-rechtigkeiten in dem Dorfe Hollenstedt und dessen Feldmark machten, führten im Jahre14-08 zu einer Fehde der Junker gegen den Herzog Otto d. J. von Grubenhagen, denSohn des regierenden Herzogs Friedrich, welcher die Uslar'schen Forderungen nichtanerkennen wollte. Nachdem beide Theile mit Rauben und Brennen sich gegenseitigund dem Dorfe grossen Schaden zugefügt hatten, legte Otto auf Kosten der treu zu ihmhaltenden Einwohner 12 reisige Knechte zum Schutze in das Dorf. Als nun eines Tagesdie Junker von Uslar mit ihren Verwandten, den von Kerstlingerode, versuchten, dieViehheerden des Dorfes zu nehmen und nach den Gleichen zu treiben, fanden sie diedurch einen Hirten von dem Ueberfalle benachrichtigten Hollenstedter an der von ihnen

') Siehe die vollständige Note zur Urk. Nr. 227 bei Jaeger, Urkb. der Stadt Duderstadt.

2 ) Wolf, Gesch. von Duderstadt, S. 95. Erst am 6. April 1404 wurde der Bann aufgehoben. (Reg. 4-30.)

3) Welcher Hans gemeint ist, lässt sich nicht feststellen. Wahrscheinlich war es Hans V. erster Ritt.

4) Da laut einer Notiz in den Rechnungsbüchern der Stadt Güttingen (im Stadtarchive daselbst i

der vormalige Stadthauptmann Arnd von Rusteberg in den J. J. 1405/6 über ein Jahr lang bei den ge-

nannten Vettern v. U. auf den Gleichen (Altengleichen) gefangen sass, so mag schon im Jahre zuvor (1405)

zwischen Göttingen und denselben Uslar auf Altengleichen gekämpft sein. Die Gefangennahme kann aber

ebensowohl der Everstein'schen Fehde angehören. ä ) Dietrich II. v. U. erneuerte anscheinend die Fehdeim Jahre 1411. Eine Notiz in den Rechnungsbüchern der Stadt Göttingen sagt zu diesem Jahre:doDyderik van Usseler, Lyppold von Hansten etc. vygende weren" (der Stadt Göttingen). 6) D; e ältere,in Reg. 444 angegebene Quelle lässt auch ihren Oheim Werner an der Fehde Theil nehmen. 7 ) Zeit-schrift des Harz-Vereins, 5. Jahrg., 1S72, S. 66. 8) Es werden die Brüder Ernsl XIII. und Hans VI.auf Neuengleichen, denen ihr Vetter Hans V. sich angeschlossen haben mag, gemeint sein.